Öltankhaftpflicht

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Die Gewässerschadenhaftpflicht (auch Öltankhaftpflicht genannt) wird benötigt, wenn ein ober- oder unterirdisscher Öltank betrieben wird, um das Risiko von auslaufendem Öl abzudecken. Da im Schadensfall durch einen Liter Öl 1 Million Liter Trinkwasser verseucht werden können, ist eine Versicherung, die diesen Fall abdeckt sehr zu empfehlen. Dies vor allem, da der Gesetzgeber hier eine besonders strenge Haftung auferlegt hat: Der Besitzer muss die Folgen von Verunreinigungen des Grundwassers und von Gewässern durch auslaufendes Heizöl unabhängig vom eigenen Verschulden tragen.

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