Artikel-KFZ-Diebstahl
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Sollte Ihre Auto gestohlen werden, muss der Diebstahl auch dem Finanzamt gemeldet werden, da ansonsten sowohl mit der KFZ-Steuer als auch mit den Versicherungsbeiträgen zu rechnen ist. Eine Meldung an die Polizei reicht dazu nicht aus. Dies meldet das Magazin Wirtschaft & Markt unter Berufung auf ein Urteil des Finanzgerichts Schleswig-Holstein. Die Begründung lautet, dass "weder Zulassungsstelle noch Finanzamt [...] bei einem Fahrzeugdiebstahl verpflichtet sind, von sich aus tätig zu werden"(vw).