Artikel:Arbeiten im Ausland - wie sieht es mit der Rentenversicherung aus?
Aus Das Versicherungs Wiki
Das Ausland ruft. Immer mehr Bundesbürger entscheiden sich für eine Karriere außerhalb der Grenzen der Bundesrepublik. Die Gründe hierfür sind sehr unterschiedlich: Manche fühlen sich besser im Süden oder unter Menschen, die Deutsch nicht verstehen, andere suchen nach Abenteuern und Ozeanen, dritte glauben wiederum, dass sie mit Sprachkenntnissen und Auslandserfahrung bessere Karrierechancen in Deutschland haben würden. Egal aus welchem Grund man zum Arbeiten ins Ausland verreist, eine Frage bleibt meistens ungeklärt – wie sieht es mit der gesetzlichen Rentenversicherung aus?
Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat vor kurzem einen Rechtstipp auf ihrer Homepage unter dem Namen „Arbeit im Ausland: Was zählt für die Rente?“ veröffentlicht.
Das wichtigste Kriterium ist in welchem Land man eine Beschäftigung ausübt. Für Länder aus dem europäischen Gemeinschaftsrecht (EWG) oder solche, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen wurde, gelten grundsätzlich die Vorschriften des jeweiligen Staates. Das Positive daran ist, dass die Arbeitszeiten im Ausland automatisch zu den in Deutschland absolvierten Arbeitszeiten hinzugerechnet. Wenn die Beschäftigung nicht versicherungspflichtig ist, sollte man sich allerdings überlegen, ob man nicht freiwillige Beiträge in die Rentenversicherung zahlen will. In Ländern, die nicht zur EWG gehören und mit denen kein Abkommen abgeschlossen wurde, gilt eine Rentenversicherungsfreiheit, doch gleichzeitig auch keine Leistungsansprüche.
