Artikel:Die Hausratversicherung haftet auch im Ausland
Aus Das Versicherungs Wiki
Die Hausratversicherung gehört zweifelsohne zu den wichtigsten Policen überhaupt. Die Versicherung springt nicht nur bei Beschädigung des Hausrats durch Überschwemmung, Leitungswasser und Brand, sondern auch bei Einbruchdiebstahl ein. Nur wenige Versicherte wissen allerdings, dass die Hausratversicherung auch im Ausland gültig ist, d.h. der Hausrat oder Teile davon müssen nicht unbedingt im Haus sein, damit man eine Entschädigung von der Assekuranz bekommt.
Die Urlaubssaison steht vor der Tür und bald geht es nach Spanien, Bulgarien oder nach Australien. Die schönste Zeit des Jahres kann aber schnell zu einem Alptraum werden, wenn die teure Digitalkamera oder die wertvolle Armbanduhr vom Hotelzimmer verschwindet. In diesen Situationen kann man sich auf die Hausratversicherung verlassen. Der Einbruch ins Hotelzimmer ist auf jeden Fall versichert.
Aber auch wenn beim Stadtbummeln oder Shoppen beraubt wird, bekommt man eine Entschädigung von der Hausratversicherung. Wichtig hierbei sind aber einige Spezifikationen. So muss zum Beispiel die Handtasche mit Gewalt entwendet worden sein, das heißt, dass ein Trickdiebstahl nicht versichert ist. Nach einem aktuellen Urteil des Versicherungs-Ombudsmannes muss zumindest ein kleiner Widerstand durch den Räuber überwunden werden (Az.: 2054/02-B).
