Artikel:Kfz-Versicherung auch nach dem 30. November kündigen
Aus Das Versicherungs Wiki
Der Stichtag für den Wechsel des Autoversicherers ist vorbei, doch auch jetzt können Autobesitzer den Anbieter wechseln. Das gilt vor allem dann, wenn die Autofahrer erst in diesen Tagen von ihrer Gesellschaft erfahren, wie hoch die Kfz-Prämie 2008 ausfällt. Darauf weist der ADAC München in einer aktuellen Pressemitteilung hin.
Dabei ist es irrelevant, wie hoch die Preiserhöhung ist. Sogar ein Plus von lediglich einem Cent ist ein ausreichender Grund, um zu einer neuen Kfz-Haftpflichtversicherung zu wechseln. Mit Erhalt der Mitteilung hat der Versicherte einen zusätzlichen Monat Zeit, um den Anbieter zum 1. Januar 2008 zu wechseln. Eine weitere Möglichkeit stellt allerdings die Änderung der Typ- oder Regionalklasse dar. Sollte sich diese geändert haben, kann sich der Versicherte ein Sonderkündigungsrecht zunutze machen.
Der Automobilclub macht darauf aufmerksam, dass in den Mitteilungen der Versicherungsgesellschaften die Beitragssteigerungen oft nicht auf den ersten Blick zu erkennen sind. Der Grund dafür ist, dass die Erhöhungen von einer besseren Einstufung in der Schadenfreiheitsrabattstafel meist verdeckt werden. Die Verbraucher sollen deshalb genauer hinschauen.
Ein weiteres Sonderkündigungsrecht besteht bei der Kfz-Haftpflichtversicherung nach einem Schadensfall. Der ADAC empfiehlt, die Kündigung generell per Einschreiben/Rückschein abzuschicken.
