Artikel:Nicht jeder Unfall bei der Arbeit gilt als Betriebsunfall

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Ob ein Unfall der bei der Arbeit oder auf dem Weg zum Arbeitsplatz passiert auch als Betriebsunfall anerkannt wird, hängt von vielen Details ab. Die Unfallversicherung unterscheidet, ob Arbeits- oder Privatsphäre betroffen sind:

Der Gang zur Toilette ist über die Berufsunfallversicherung abgedeckt, alles was hinter der Toilettentür passiert, zählt aber zur Privatsphäre und ist deshalb nur durch die Krankenkasse versichert.

So wurde einer Frau in Bayern ein Unfall, der auf der Toilette ihres Arbeitgebers passierte, nicht als Betriebsunfall anerkannt. Eine Kollegin hatte ihr versehentlich auf der Betriebstoilette eine Tür ins Gesicht geschlagen. Das Landessozialgericht Bayern wies die Klage der Betroffenen ab, der Unfall wurde nicht als Betriebsunfall gewertet (Az.: L 3 U 323/01).

Auch während der Mittagspause in der Kantine wird zwischen Arbeits- und Privatsphäre unterschieden. Der Gang zur Kantine ist über die Betriebsunfallversicherung versichert, Unfälle die sich während des Essens ereignen nicht. Wobei es auch hier Ausnahmen gibt: Ein Angestellter, der sich während des Mittagessens mit seinem Chef über ein bevorstehendes Kundengespräch unterhielt, verschluckte sich an einem Schaschlikspieß und verstarb. Seinen Hinterbliebenen wurde vom Gericht eine Rente zugesagt, der Unfall als Arbeitsunfall gewertet. Da der Mann sich über Berufliches unterhielt und dadurch abgelenkt war, galt das Essen nicht als „privat“. Im privaten Rahmen hätte er mehr auf sein Essen geachtet und wäre nicht durch die Unterhaltung abgelenkt worden, begründete der Richter das Urteil.


Die Teilnahme an einer Betriebsfeier ist eigentlich unfallversichert. Doch auch hier hat der Versicherungsschutz Grenzen: Ein Angestellter, der zu später Stunde nur noch mit wenigen Kollegen auf einer Betriebsfeier zusammen saß, fiel schwer alkoholisiert eine Treppe hinunter. Diesen Unfall wertete das Hessische Landessozialgericht nicht als Betriebsunfall. Der gesetzliche Versicherungsschutz greift also nicht in jedem Fall, eine zusätzliche private Unfallversicherung ist durchaus empfehlenswert.

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