Bauherrenhaftpflichtversicherung
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Die Bauherrenhaftpflicht deckt die Risiken ab, die der Bauherr bei der Durchführung eines Bauvorhabens eingeht.
Selbst wenn man für die Arbeiten am Bau entsprechend sachverständige Personen engagiert hat, wie Architekten, Bauunternehmer oder Handwerker, ist man nicht von der eigenen Sorgfaltspflicht befreit. Unter bestimmten Umständen sind seit einigen Jahren sogar Sicherheitsbeaftragte zu bestimmen, die in regelmäßigen Abständen überprüfen, ob die Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden.
Bauvorhaben bis zu einer Gesamtsumme von 50.000 EUR sind i.d.R. über die Private Haftpflichtversicherung mitversichert. Für Bauvorhaben größeren Umfangs sollte eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Als Bauherr kann man aus der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, der Verletzung der Überwachungspflicht oder aufgrund eines Verschuldens bei der Auswahl der am Bau Beteiligten zur Haftung von vom Bau oder Baugrundstück ausgehenden Schäden herangezogen werden - sofern kein anderer Verantwortlicher ausgemacht werden kann. Ein typisches Beispiel stellt in diesem Zusammenhang die unbeleuchtete Baugrube dar, in die jemand hineinstürzt. Der Bauherr ist hier aus seiner unzureichend nachgekommenen Verkehrssicherungspflicht haftbar und sollte daher eine Bauherrenhaftpflicht abgeschlossen haben.
Ausserdem ist der Bauherr verpflichtet, sich persönlich um die Baustelle zu kümmern. Das bedeutet, dass er regelmäßig vor Ort den Zustand der Baustelle zu überwacht. Besucht er die Baustelle lange Zeit nicht, verstößt er gegen seine Überwachungspflicht. Entgeht ihm ein gefahrenreicher Zustand, dann ist er haftbar zu machen.
Wird für eine spezielle Umbaumaßnahme am Haus keine Fachfirma, sondern ein für die Aufgaben nur unzureichend befähigter Auftragnehmer betraut, haftet der Bauherr unter Umständen für Schäden aufgrund seiner Auftragsvergabe. Neben dem Bauherrn können natürlich auch die beauftragten sachverständigen Personen in die Haftung genommen werden. Bei mehreren Verantwortlichen haftet jeder gesamtschuldnerisch, also für den gesamten Schaden in voller Höhe.
Auch die Bauherrenhaftpflicht kann Funktionen einer Rechtsschutzversicherung übernehmen. Die ist dann der Fall, wenn unberechtigte Schadenersatzansprüche abgewehrt werden. Die Anwalts-, Sachverständigen- und Prozesskosten sind in diesem Fall von der Versicherung abgedeckt.