Berufsunfähigkeitsversicherung

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Eine Berufsunfähigkeitsversicherung bewahrt den Versicherten vor dem Einkommensverslust durch Berufsunfähigkeit. Der Versicherte wird als berufsunfähig eingestuft, wenn er voraussichtlich auf Dauer seinen Beruf nicht mehr ausüben und auch nach einer Umschulung keinen adäquaten Job mehr finden kann.
Die Versicherungen springen in der Regel ab einer Beeinträchtigung von 50 Prozent ein, während ein Einkommensverlust von 30 Prozent zugemutet werden kann. Im Versicherungsfall wird eine Rente in vereinbarter Höhe gezahlt.

Eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung kann nur in Verbindung mit einer Hauptversicherung, z.B. einer Kapitalversicherung oder einer Rentenversicherung abgeschlossen werden. Bei Berufsunfähigkeit entfällt hier die Beitragszahlung sowohl für die Zusatz- als auch für die Hauptversicherung. Zusätzlich kann auch die Versicherung einer Berufsunfähigkeitsrente vereinbart werden

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