Fristen:KFZ-Versicherung
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Bei eine Autounfall müssen bestimmte Fristen eingehalten werden:
- Schäden eines Autounfalls sind der Versicherung unverzüglich, d.h. innerhalb einer Woche, anzuzeigen.
- Bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres können Reparaturkosten, die selbst bezahlt wurden, nachträglich eingefordert werden.
- Schäden, die im Dezember eines Jahres entstehen, können noch bis zum 31. Januar des folgenden Jahres eingereicht werden.
