Hintergrund:Rechtsschutzversicherung

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Informationen zu Rechtsschutzversicherungen

Allgemeines

Das Zusammenleben ist heute vielerorts durch Gesetze, Verordnungen und sonstige Vorschriften geregelt. Für den Bürger bedeutet dies, dass seine rechtlichen Interessen immer öfter berührt werden, und er sein Recht verteidigen muss.

Nahezu jeder kennt diese Situationen: Streit mit dem Arbeitgeber, einem Händler, einem Unfallgegner oder dem Vermieter. Jeder Streit kostet jedoch Zeit und erfordert oft das Einschalten eines Rechtsanwalts. Ein Rechtsanwalt ist jedoch teuer. Handelt es sich um einen hohen Streitwert oder wird der Gang vor ein Gericht nötig, können die Anwaltskosten für den Durchschnittsbürger unbezahlbar werden. Dieses finanzielle Risiko soll von der Rechtsschutzversicherung getragen werden. Sie zahlt im Streitfall sowohl den Vorschuß für einen Rechtsanwalt als auch die bei Gericht anfallenden Kosten. Wird der Prozess gewonnen, muß die Gegenpartei die verauslagten Kosten erstatten. Ohne Rechtsschutzversicherung wäre mancher daher - selbst bei noch so guten Chancen - geneigt, auf sein Recht zu verzichten, da ihm ein Prozess finanziell zu gewagt erscheint.

Arten der Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherungen werden in zahlreichen unterschiedlichen Rechtsgebieten angeboten. Oft werden sie als Paket, je nach Zielgruppe unterschiedlich, aus folgenden Leistungsbausteinen zusammengesetzt:

Arbeits-Rechtsschutz 
Hilft, Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis zu klären.
Beratungs-Rechtsschutz
Den brauchen Sie, wenn Sie sich durch einen Rechtsanwalt oder Notar in Fragen des Familien- und Erbrechts beraten lassen.
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz 
Übernimmt das finanzielle Risiko, sich in Disziplinar- und Standesfragen zu verteidigen, insbesondere als Beamter, Soldat, Wehrpflichtiger, aber auch als Arzt, Steuerberater etc.
Schadenersatz-Rechtsschutz
Tritt ein, wenn eigene Schadenersatzansprüche gegen einen Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung geltend gemacht werden können.
Sozialgerichts-Rechtsschutz
Wenn Sie einen Prozeß vor dem Sozialgericht führen müssen, z.B. bei nicht angemessener Leistung der gesetzlichen Kranken-, Renten-, Unfall- oder Arbeitslosenversicherung, tritt diese Form des Rechtsschutz ein.
Steuer-Rechtsschutz
Für Steuerprozesse vor dem Finanz- oder dem Verwaltungsgericht.
Straf- sowie Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Hilft, sich in einem Strafverfahren wegen fahrlässiger Verletzung von Strafvorschriften oder in einem Bußgeldverfahren zu verteidigen.
Verkehrs-Rechtsschutz
Die Rechtsschutzversicherung tritt für nahezu alle Streitigkeiten ein, die mit Verträgen, Strafverfahren, dem Führerschein und Ersatzansprüchen rund ums Auto zu tun haben. Der Rechtsschutz gilt dabei nicht nur für den Versicherungsnehmer, sondern für alle Insassen.
Vertrags- und Sachenrechts-Rechtsschutz
Diese Leistungskomponente unterstützt, wenn im Privatbereich Ansprüche aus Verträgen des täglichen Lebens geltend gemacht oder abgewehrt werden sollen (Kaufvertrag, Reparaturauftrag, Kreditaufnahme).
Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen (Führerschein-Rechtsschutz)
Tritt ein, wenn in Verkehrssachen Streitigkeiten vor der Verwaltungsbehörde oder dem Verwaltungsgericht zu führen sind (z.B. bei Führerscheinentzug).
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
Er schützt den Versicherungsnehmer als Eigentümer und Vermieter oder als Mieter von Wohnungen und Grundstücken. Sie kommt für Kosten auf, die aus Streitigkeiten mit dem Vertragspartner, den Verwaltungsbehörden, oder den Nachbarn entstehen.


Versicherungsschutz

Von der Rechtsschutzversicherung ausgeschlossen sind hingegen Streitfälle für Bauvorhaben, wegen Scheidung oder im Zusammenhang mit Erbschaften. Auch Geldstrafen und Bußgelder werden vom Versicherer nicht übernommen.

Der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ist nicht unbedingt erforderlich, kann jedoch teilweise recht hilfreich sein. Die Entscheidung hinsichtlich des Abschlusses einer Rechtsschutzversicherung steht dabei im Ermessen des Versicherungsnehmers. Sinnvoll könnte der Abschluss einer solchen Police vielleicht für Vielfahrer (Verkehrs-Rechtsschutz) oder für Selbständige sein, die einem erhöhten Risiko von Rechtsstreitigkeiten ausgesetzt sein dürften.

Der Versicherungsschutz einer Rechtsschutzversicherung gilt im Allgemeinen in ganz Europa und in den außereuropäischen Mittelmeerländern (einschl. Madeira und den Kanarischen Inseln) und durch alle Instanzen. Frei von der Verpflichtung zur Leistung bleibt der Versicherer allerdings bei vorsätzlichen Rechtsverstößen. Grundsätzlich gilt: alle Rechtsstreitigkeiten, deren Grundstein bei Vertragsabschluß bereits gelegt ist, sind von der Leistung durch die Rechtsschutzversicherung ausgeschlossen!

Abwicklung eines Schadens

Die klassiche Abwicklung eines Schadensfalles in der Rechtsschutzversicherung sieht wie folgt aus.

  1. Zuerst prüft man, ob er Fall überhaupt Aussicht auf Erfolg hat.
  2. Auswahl eines entsprechenden Rechtsanwalts. Bei den Rechtsanwaltskammern erhält man Anschriften von Rechtsanwälten im örtlichen Bereich mit den jeweiligen Fachgebieten. Adressen von Anwälten können unter der Rufnummer 01805 - 181805 (Deutscher Anwaltverein, DAV) rund um die Uhr abgefragt werden.
  3. Der gewählte Rechtsanwalt sollte sich mit der BRAGO (Bundesrechtsanwaltsgebührenverordnung) als Abrechnungsgrundlage einverstanden erklären.
  4. Wird der Fall vom Rechtsanwalt als aussichtsreich angesehen, wird er den Vorgang mit der Bitte um Kostendeckungszusage beim Rechtsschutzversicherer einreichen.



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