Motorradversicherung
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Allgemeines
Die Motorradversicherung ist eine KFZ-Versicherung und damit das Pendent zur Autoversicherung. Ein Motorrad ist ein Kraftfahrzeug und wird bei der Zulassung sowie in der Versicherung genauso behandelt wie ein Auto. Ein Motorrad muss bei der Zulassungsstelle angemeldet werden und erhält ein Zulassungskennzeichen des entsprechenden Zulassungsbezirks. Die Zulassung kann auch bei einem Motorrad auf einige Monate beschränkt werden (Saisonkennzeichen). Voraussetzung für die Zulassung ist eine Motorradversicherung.
Da ein Motorrad ein KFZ ist, ist wie bei Autos eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Zusätzliche Versicherungen sind die Teil- und Vollkaskoversicherung sowie Unfallversicherung oder Verkehrsrechtsschutzversicherungen.
Haftpflichtversicherung
Hier unterscheidet sich die Motorradversicherung von der Autoversicherung. In der Haftpflichtversicherung werden Motorräder je nach Hubraum in verschiedene Kategorien unterteilt::
- Kleinkrafträder bis 50 ccm
- Leichtkrafträder von 50 bis 80 ccm
- Leichtkraftroller von 50 bis 80 ccm
- Kraftroller und Krafträder über 50 ccm
Wie bei der Autoversicherung gibt es bei der Motorradversicherung Schadenfreiheitsklassen und Regionalklassen, die aber anders eingeteilt sind als beim Auto. So gibt es derzeit nur Schadenfreiheitsklassen bis zur Stufe SFK 10.
Kaskoversicherung
Für Schäden, die nicht gegenüber Dritten zu verantworten sind, kommt lediglich eine Kaskoversicherung auf. Wird das Motorrad beispielsweise gestohlen, leistet die Teilkaskoversicherung Ersatz. Die Vollkaskoversicherung kommt für Schäden am eigenen Zweirad auf.
In der Teilkaskoversicherung sind dabei Schäden versichert, die entstehen durch:
- Brand
- Blitzschlag, Hagel und Sturm
- Diebstahl, Raub, Unterschlagung
- Explosion
- Glasbruch
- Schmorschäden (Verkabelung)
- Wildschäden (Unfälle mit Haarwild)
- Marderbiss
Eine Vollkaskoversicherung erweitert die Deckung um folgende Risiken:
- Schäden am eigenen Fahrzeug bei einem eigens verschuldeten Unfall
- Schäden durch Vandalismus
Durch die Wahl einer Selbstbeteiligung lässt sich die Höhe des Beitrags beeinflussen. Üblich sind bei Teilkaskoversicherung 150 EUR, bei der Vollkaskoversicherung 150 oder 300 EUR.
Zur Abgrenzung: Mofa,Moped
Mofas und Mopeds sind Zweiräder bis 50 ccm und einer Geschwindigkeit bis 50 km/h. Diese müssen nicht beim Straßenverkehrsamt an- oder abgemeldet werden, unterliegen aber auch der Versicherungspflicht. Fürs Mofa oder den Roller erhält man das Versicherungskennzeichen zu Beginn des Versicherungsjahres direkt beim Versicherer. Mofa-Versicherung
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