Rechtsschutzversicherung
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Die Rechtsschutzversicherung dient der Wahrnehmung der Interessen des Versicherungsnehmers. Sie vertritt diese im Rechtsstreit und übernimmt die Kosten in der Höhe der Versicherungssumme. Zu den versicherten Kosten gehören insbesondere die Rechtsanwaltsgebühren des eigenen Anwalts und die des gegnerischen Rechtsanwalts. Hinzu kommen sofern erforderlich Gerichtskosten, Entschädigung für Zeugen und Sachverständigen. Ein verlorener Prozess kann zur Folge haben, dass man hohe Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten bezahlen muss. Wenn man das Risiko, Rechtsverfolgungskosten bei Verlust des Prozesses selbst zu tragen, vermeiden will, kann man eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Recht haben heißt leider nicht unbedingt Recht bekommen. Das Risiko einen Prozess zu verlieren, ist immer vorhanden - auch wenn man sich im Recht wähnt.
Die Versicherungsbedingungen (ARB 2000) gestehen weltweiten Versicherungsschutz bei Auslandsaufenthalten von bis zu sechs Wochen aus nicht beruflichen Gründen zu. Bei der Rechtsschutzversicherung unterscheidet man verschiedene Versicherungsarten, die verschiedene Rechtsgebiete abdecken: Verkehrs-Rechtsschutz, Familien-Rechtsschutz, Privat- und Berufs-Rechtsschutz, Grundstücks- und Miet-Rechtsschutz, Firmen-Rechtsschutz, Vereins-Rechtsschutz etc. Für einige Leistungsarten der Rechtsschutzversicherung bestehen Wartezeiten. Gemeint ist damit der Zeitraum zwischen dem Vertragsbeginn und dem Beginn des Versicherungsschutzes. Durch die dreimonatige Wartezeit soll der Möglichkeit vorgebeugt werde, dass ein Versicherungsvertrag erst kurz vor einer sich schon konkret abzeichnenden rechtlichen Auseinandersetzung abgeschlossen wird.
Ausgeschlossen sind im Allgemeinen Steitigkeiten im Zusammenhang mit Familien- und Erbrecht (Scheidungen), Steuerrecht, vorsätzlichen Taten (sog. Vorsatztaten), Bauvorhaben (z.B. Planfestellungsverfahren) oder Spiel- und Wettschuldstreitigkeiten.
Die Rechtsschutzversicherung ist eine weniger wichtige Versicherung. Wichtig kann der Schutz für Prozesse um größere Summen sein. Man bedenke allerdings die vielen Ausschlüsse.
Mehr Informationen im Hintergrund-Artikel: Rechtschutzversicherungen