Schadenregulierung
Aus Das Versicherungs Wiki
KFZ
Folgende Punkte müssen im Falle eines eingetretenen Schadens beachtet werden.
- Die Schadensmeldung muss wahrheitsgemäß und vollständig erfolgen.
- Ohne Rückspräche mit dem Versicherer sind auf keinen Fall Schäden am eigenen Fahrzeug zu reparieren.
- Ist das Fahrzeug älter als 5 Jahre und der Schaden liegt über 3.000,- Euro beauftragt die Versicherungsgesellschaft meist einen unabhängigen Sachverständigen mit der Besichtigung der Unfallschäden.
- Die eigene KFZ-Werkstatt kann zur Feststellung der Schadenshöhe um einen Kostenvoranschlag gebeten werden.
Bei durch Dritte verursachten Schäden sollte man den vor Erteilung eines Reperaturauftrages die Kostenübernahmeerklärung der Versicherung des Verursachers abwarten. Im Fall von Drittverschulden steht Ihnen für die Zeit in der Ihr Fahrzeug repariert wird, eine Kostenerstattung für den Nutzungsausfall beziehungsweise ein Mietwagen zu.
