Tierhalterhaftpflichtversicherung

Aus Das Versicherungs Wiki

Wechseln zu: Navigation, Suche

Eine Tierhalterhaftpflicht wird benötigt von Haltern, die Hunde, Pferde, Esel, Ponies oder Rinder nicht erwerbsmäßig halten. Diese Tiere können eine Körperverletzung durch Bisse bzw. Hufschlag oder einen Verkehrsunfall verursachen. Werden die Tiere privat gehalten, ist der Halter laut Gesetzt für jeden Schaden verantwortlich, den sie verursachen - ohne Rücksicht darauf, ob ihn ein Verschulden trifft oder nicht. Nur eigenes Verschulden oder Mitverschulden des Geschädigten oder Verletzten können die Schadenersatzansprüche ausschließen oder einschränken.

Derjenige, der den Schaden zu verantworten hat, steht mit seinem gesamten Vermögen und auch mit dem Einkommen dafür gerade. Eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung schützt Sie also vor derartigen Forderungen. Sie befriedigt einerseits berechtigte Ansprüche, wehrt aber andererseits auch unberechtigte Ansprüche ab.

Als Halter oder Hüter von zahmen Haustieren, gezähmten Kleintieren und Bienen ist man über die Privathaftpflichtversicherung abgesichert. Ausgeschlossen sind jedoch Hunde, Rinder, Pferde und Ponies sowie sonstige Reit- und Zugtiere, wilde Tiere sowie Tiere, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden. Diese müssen gesondert versichert werden. Als Reiter von fremden Pferden sind Sie über die Private Haftpflichtversicherung versichert.

Doch es müssen stets alle Hunde oder alle Pferde versichert werden. Tierhalter-Haftpflichtversicherungen werden oft nur in Verbindung mit der Private Haftpflichtversicherung abgeschlossen, da bei einer getrennten Versicherung oft schwer festzustellen ist, ob nun der Halter oder das Tier den Schaden verursacht hat. An einer Hundeleine, über die jemand stolpert, hängen z. B. beide.

Die Versicherungssumme sollte mindestens 1.5 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden betragen. Nicht zu empfehlen sind unterschiedliche Summen für Personen- und Sachschäden. Einen pauschalen Versicherungsschutz für sämtliche Tiere gibt es nicht. Eine kleine Selbstbeteiligung ist ebenfalls sinnvoll, weil kleinere Schäden beim Versicherten wie bei der Gesellschaft oft mehr Aufwand verursachen als die eigentliche Schadenzahlung.


Artikel als PDF zum Drucken:Tierhalterhaftpflichtversicherung.pdf

Persönliche Werkzeuge