Zulassungsstelle

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Zulassungsstelle

Die zuständige Zulassungsstelle ist meist im Landratsamt des Landkreises untergebracht und stellt die nötigen Papiere zur Benützung von Fahrzeugen aus. Bei Autos gibt es seit 2005 bei der Erstanmeldung einen Zulassungsbescheinigung Teil I und eine Zulassungsbescheinigung Teil II, davor hießen die Dokumente Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief.

Neben der Anmeldung wird auch die Um- und Abmeldung von dieser Behörde durchgeführt.

Zuständig ist im Normalfall die Behörde im Lankreis des Wohnsitzes. Bei mehreren Wohnsitzen oder bei Firmensitzen ist die Behörde zuständig, wo das Auto hauptsächlich steht.

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