„Rückkaufswert"
Rück·kaufs·wert
der; Substantiv, maskulin · Lebensversicherung
Der Rückkaufswert ist der Betrag, den die Lebensversicherung bei vorzeitiger Kündigung auszahlt (§ 169 VVG). Bei Verträgen ab 2008 entspricht er dem Deckungskapital abzüglich Stornoabzug — …
Geprüfter Eintrag · 10.07.2026VVG: das Versicherungsvertragsgesetz als Grundgesetz der Versicherung
das; Abkürzung · Versicherungsvertragsgesetz
Das VVG (Versicherungsvertragsgesetz) regelt die Rechte und Pflichten zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer — von der Anzeigepflicht über die Prämie bis zur Leistung im Versicherungsfall. Die meisten …
Geprüfter Eintrag · 13.07.2026Zill·me·rung
die; Substantiv, feminin · Versicherungsmathematik
Bei der Zillmerung verrechnet der Versicherer die Abschlusskosten einer Lebens- oder Rentenversicherung mit den ersten Beiträgen — deshalb ist der Rückkaufswert anfangs so niedrig. Erlaubt sind …
Geprüfter Eintrag · 11.07.2026