„grobe Fahrlässigkeit"
gro·be Fahr·läs·sig·keit
die; Verschuldensgrad · Versicherungsrecht
Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders hohem Maße verletzt und schon einfachste Überlegungen nicht anstellt. Sachversicherer dürfen die Leistung dann per …
Geprüfter Eintrag · 10.07.2026Grobe Fahrlässigkeit
Eintrag · Glossar
In diesem Artikel wird das Thema der groben Fahrlässigkeit im deutschen Recht erörtert. Grobe Fahrlässigkeit ist ein Begriff, der oft in der Versicherungsbranche verwendet …
Geprüfter Eintrag · 03.08.2023Quo·te·lung
die; Substantiv, feminin · Schadenrecht
Bei der Quotelung kürzt der Versicherer seine Leistung anteilig, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt hat — je schwerer das Verschulden, desto höher die …
Geprüfter Eintrag · 10.07.2026Re·gress
der; Substantiv, maskulin · Rückgriff
Regress bedeutet Rückgriff: Die Versicherung zahlt den Schaden und fordert das Geld von der verantwortlichen Person zurück (§ 86 VVG) — vom eigenen Kunden etwa nach …
Geprüfter Eintrag · 11.07.2026Fahrerschutzversicherung
Eintrag · Glossar
In diesem Artikel werden wir über die Fahrerschutzversicherung und ihre Bedeutung für Fahrer diskutieren. Die Fahrerschutzversicherung ist eine spezielle Art von Versicherung, die entwickelt …
Geprüfter Eintrag · 03.08.2023Seng·schä·den
die; Plural · Sachversicherung
Sengschäden entstehen durch Hitze ohne offene Flamme — das Brandloch im Teppich, die versengte Tischdecke. Die Hausratversicherung zahlt dafür nur mit ausdrücklichem Einschluss: Im Grundschutz Feuer …
Geprüfter Eintrag · 13.07.2026VVG: das Versicherungsvertragsgesetz als Grundgesetz der Versicherung
das; Abkürzung · Versicherungsvertragsgesetz
Das VVG (Versicherungsvertragsgesetz) regelt die Rechte und Pflichten zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer — von der Anzeigepflicht über die Prämie bis zur Leistung im Versicherungsfall. Die meisten …
Geprüfter Eintrag · 13.07.2026Dienst·haft·pflicht·ver·si·che·rung
die; Substantiv, feminin · öffentlicher Dienst
Die Diensthaftpflichtversicherung schützt Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst vor Regressforderungen des Dienstherrn bei grober Fahrlässigkeit (§ 48 BeamtStG). Als Baustein der Privathaftpflicht kostet sie meist …
Geprüfter Eintrag · 11.07.2026