Ka·renz·zeit
die; Substantiv, feminin · Leistungsbeginn
Kurz erklärt
Die Karenzzeit ist der vereinbarte Zeitraum zwischen dem Leistungsfall und der ersten Zahlung der Versicherung — der Anspruch besteht, das Geld fließt aber erst nach Ablauf der Frist. Je länger die Karenzzeit, desto niedriger der Beitrag.
Der Begriff Karenzzeit bezeichnet den vertraglich vereinbarten Zeitraum zwischen dem Eintritt des Leistungsfalls und der ersten Auszahlung. Der Anspruch besteht bereits, doch die Zahlung beginnt erst nach Ablauf dieser Frist — rückwirkend zahlt der Versicherer nicht. Während der Karenzzeit erhalten Versicherte also kein Geld; das finanzielle Risiko dieser Phase überbrücken sie aus eigenen Mitteln. Im Gegenzug sinken die Beiträge: Je länger die Karenzzeit, desto günstiger der Tarif.
Karenzzeit und Wartezeit: der Unterschied
Beide Begriffe werden oft verwechselt. Die Wartezeit läuft ab Vertragsbeginn — tritt der Fall während dieser Phase ein, besteht gar kein Anspruch. Die Karenzzeit greift dagegen im Leistungsfall: Der Anspruch ist da, nur sein Beginn verschiebt sich nach hinten. Kurz gesagt: Wartezeit betrifft das Ob, Karenzzeit das Wann der Leistung.
Wo gilt eine Karenzzeit?
- Karenzzeit in der Berufsunfähigkeitsversicherung: Wählbar sind meist 6, 12 oder 24 Monate. Ein Beispiel: Wer eine Karenzzeit von sechs Monaten wählen würde, verzichtet bei einer BU-Rente von 1.000 Euro auf 6.000 Euro — bei nur etwa 5 bis 10 Prozent Ersparnis. Für die meisten Berufstätigen empfiehlt sich ein Tarif ohne Karenzzeit, denn das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung endet nach 78 Wochen.
- Krankentagegeld: Hier spricht man von Karenztagen. Selbstständige erhalten die Leistung typischerweise ab dem 15., 22. oder 29. Tag der Krankheit.
- Restschuldversicherung: Bei Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit übernimmt der Versicherer die Raten für den Kredit häufig erst nach drei bis sechs Monaten.
Wann lohnt sich die Karenzzeit?
Sinnvoll ist sie nur, wenn die Übergangszeit sicher gedeckt ist — etwa durch die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers (42 Tage), anschließendes Krankengeld oder Rücklagen in ausreichender Höhe. Beamte mit langen Bezügeansprüchen können so sparen; wer nicht lange ohne Einkommen arbeiten und leben kann, sollte auf den Vorteil beim Beitrag verzichten.
Häufige Fragen zur Karenzzeit
Zahlt die Versicherung rückwirkend?
Nein. Der Zeitraum bis zum Zahlungsbeginn bleibt unversichert — genau darin liegt die Ersparnis.
Was gilt, wenn ich vor Ablauf wieder gesund bin?
Dann fließt keine Leistung. Bei erneuter Berufsunfähigkeit aus gleicher Ursache rechnen viele Versicherer im selben Jahr frühere Zeiten an; das regeln die Bedingungen.
Kann ich die Karenzzeit nachträglich ändern?
Nur mit Zustimmung des Versicherers, meist mit neuer Gesundheitsprüfung. Wichtig ist deshalb der Zeitpunkt des Abschlusses.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- 1. §§ 172 ff. Versicherungsvertragsgesetz (VVG) — Berufsunfähigkeitsversicherung
- 2. § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz — Lohnfortzahlung für sechs Wochen
- 3. § 48 SGB V — Krankengeld, Höchstdauer 78 Wochen
Redaktion & Aktualität
Zuletzt aktualisiert am 10.07.2026 · Betreiber: Finanzriese GmbH · Impressum & Zulassung