Wie·der·be·schaf·fungs·wert
der; Substantiv, maskulin · Ersatzbeschaffungspreis
Kurz erklärt
Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, der nötig ist, um eine gleichwertige Sache wiederzubeschaffen. Er ist der Entschädigungsmaßstab der Sachversicherung, je nach Bedingungen als Neuwert oder Zeitwert.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, der nötig ist, um eine beschädigte, zerstörte oder gestohlene Sache durch eine gleichwertige zu ersetzen.
- In der Sachversicherung ist er der zentrale Maßstab für die Entschädigung (§ 88 VVG).
- Je nach Vertrag wird zum Neuwert oder zum Zeitwert (Neuwert abzüglich Abnutzung) entschädigt.
- Maßgeblich sind die Preise am Tag des Schadens, nicht der frühere Kaufpreis.
Was bedeutet Wiederbeschaffungswert?
Der Wiederbeschaffungswert bezeichnet den Geldbetrag, den man aufwenden muss, um eine versicherte Sache am Schadentag durch einen gleichwertigen Gegenstand zu ersetzen. Er richtet sich nach den aktuellen Marktpreisen, nicht nach dem Betrag, den man selbst beim Kauf bezahlt hat. Ist der Neupreis eines vergleichbaren Geräts seit dem Kauf gestiegen, steigt entsprechend auch der Wiederbeschaffungswert.
In der Sachversicherung, also etwa in der Hausratversicherung oder in der Gebäudeversicherung, bildet dieser Wert die Grundlage der Entschädigung. Das Gesetz knüpft daran an: Nach § 88 VVG gilt als Versicherungswert der Betrag, den der Versicherungsnehmer zur Zeit des Versicherungsfalls für die Wiederbeschaffung oder Wiederherstellung der Sache in neuwertigem Zustand aufwenden muss, abzüglich des Minderwerts, der sich aus dem Unterschied zwischen alt und neu ergibt. Der gesetzliche Standard entspricht damit dem Zeitwert. Ein voller Neuwertersatz muss ausdrücklich vereinbart werden.
Neuwert oder Zeitwert: Wovon hängt die Entschädigung ab?
Ob die Versicherung den vollen Wiederbeschaffungswert oder einen gekürzten Betrag zahlt, entscheiden die vereinbarten Bedingungen. Der Unterschied:
| Maßstab | Was ersetzt wird |
|---|---|
| Neuwert | Voller Betrag für eine neue, gleichwertige Sache am Schadentag |
| Zeitwert | Neuwert abzüglich eines Abschlags für Alter und Abnutzung |
Bei einem gestohlenen Fernseher bedeutet Neuwertentschädigung: Die Versicherung zahlt, was ein vergleichbares neues Gerät heute kostet. Beim Zeitwert wird davon der Wertverlust durch das Alter abgezogen. Hausratversicherungen entschädigen üblicherweise zum Neuwert, sofern die Versicherungssumme ausreicht und keine Unterversicherung vorliegt.
Häufige Fragen zu Wiederbeschaffungswert
Bekomme ich meinen ursprünglichen Kaufpreis zurück?
Nein. Erstattet wird der Wiederbeschaffungswert am Tag des Schadens, also der aktuelle Preis für eine gleichwertige Sache. Dieser kann höher oder niedriger als der frühere Kaufpreis liegen.
Was ist der Unterschied zwischen Wiederbeschaffungswert und Zeitwert?
Der Wiederbeschaffungswert ist der volle Preis für eine gleichwertige Neubeschaffung. Der Zeitwert ist dieser Betrag abzüglich eines Abschlags für Alter und Abnutzung.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 88 Versicherungsvertragsgesetz (VVG), Versicherungswert in der Sachversicherung, gesetze-im-internet.de
Redaktion & Aktualität
Zuletzt aktualisiert am 10.09.2026 · Betreiber: Finanzriese GmbH · Impressum & Zulassung