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Versicherungswiki

nach·ge·la·ger·te Be·steu·e·rung

die; Wortgruppe · Steuerprinzip der Vorsorge

Kurz erklärt

Bei der nachgelagerten Besteuerung bleiben Vorsorgebeiträge in der Ansparphase steuerfrei oder absetzbar, dafür werden die späteren Renten besteuert (§ 22 EStG).

Das Wichtigste in Kürze

  • Nachgelagerte Besteuerung bedeutet: Die Beiträge zur Altersvorsorge bleiben in der Ansparphase steuerfrei oder sind absetzbar, versteuert wird erst die spätere Rente.
  • Rechtsgrundlage für die Rentenbesteuerung ist § 22 Nr. 1 EStG, für den Beitragsabzug § 10 EStG.
  • Das Prinzip prägt seit dem Alterseinkünftegesetz von 2005 die staatlich geförderte Altersvorsorge.
  • Der steuerpflichtige Anteil der Rente steigt bis 2058 schrittweise auf 100 Prozent.

Was bedeutet nachgelagerte Besteuerung?

Nachgelagerte Besteuerung ist ein Prinzip der Einkommensteuer, bei dem die steuerliche Belastung von der Beitrags- in die Auszahlungsphase verschoben wird. Wer während des Erwerbslebens für das Alter vorsorgt, kann diese Beiträge ganz oder teilweise vom zu versteuernden Einkommen abziehen. Im Gegenzug unterliegen die späteren Renten als sonstige Einkünfte der Steuer.

Der Gesetzgeber führte dieses Modell mit dem Alterseinkünftegesetz zum 1. Januar 2005 ein, nachdem das Bundesverfassungsgericht die frühere Ungleichbehandlung von Beamtenpensionen und gesetzlichen Renten beanstandet hatte. Betroffen sind vor allem die gesetzliche Rente, die Basisrente und die betriebliche Altersversorgung.

Zwei Normen bilden das Gerüst:

Phase Regelung Rechtsgrundlage
Ansparphase Beiträge als Sonderausgaben absetzbar § 10 EStG
Auszahlungsphase Rente als sonstige Einkünfte steuerpflichtig § 22 Nr. 1 EStG

Der Übergang bis 2058

Der Wechsel zur vollen nachgelagerten Besteuerung erfolgt nicht auf einmal, sondern über eine lange Übergangsphase. Für Renten mit Beginn im Jahr 2005 galt ein steuerpflichtiger Anteil von 50 Prozent. Dieser Anteil steigt seit 2023 jährlich um einen halben Prozentpunkt, sodass Renten, die ab 2058 beginnen, zu 100 Prozent besteuert werden. Der bei Rentenbeginn festgelegte steuerfreie Teilbetrag bleibt in Euro für die gesamte Laufzeit fest.

Auch der Beitragsabzug wurde stufenweise ausgebaut: Beiträge zur Basisversorgung sind seit 2023 zu 100 Prozent als Sonderausgaben abziehbar. Das Prinzip soll die Doppelbesteuerung vermeiden, also dass Beiträge und spätere Rente derselbe Betrag zweimal belastet werden. Ob dies in jedem Einzelfall gelingt, ist bis heute Gegenstand finanzgerichtlicher Verfahren.

Häufige Fragen zu nachgelagerter Besteuerung

Warum ist die nachgelagerte Besteuerung für Sparer oft günstig?

Im Ruhestand liegt das zu versteuernde Einkommen meist niedriger als während der Erwerbszeit, sodass der persönliche Steuersatz und damit die Steuerlast auf die Rente in der Regel geringer ausfällt.

Gilt das Prinzip auch für die private Rentenversicherung?

Nein. Klassische private Renten außerhalb der geförderten Schichten werden nur mit dem Ertragsanteil besteuert. Die volle nachgelagerte Besteuerung betrifft die geförderte Altersvorsorge wie Riester-Rente, Basisrente und Betriebsrente.

Quellen und Rechtsgrundlagen

  1. § 22 Nr. 1 EStG, Besteuerung von Leibrenten und wiederkehrenden Bezügen, gesetze-im-internet.de
  2. § 10 EStG, Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen, gesetze-im-internet.de
  3. Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) vom 5. Juli 2004, in Kraft seit 1. Januar 2005

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Zuletzt aktualisiert am 10.09.2026 · Betreiber: Finanzriese GmbH · Impressum & Zulassung