Bei·trags·freie Ver·si·che·rung
die; Wortgruppe · Vertrag ohne Beitrag
Kurz erklärt
Eine beitragsfreie Versicherung läuft nach einer Beitragsfreistellung ohne weitere Zahlungen mit reduzierter Leistung weiter (§ 165 VVG). Sie ist eine Alternative zur Kündigung.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine beitragsfreie Versicherung ist eine Lebens- oder Rentenversicherung, für die keine laufenden Beiträge mehr gezahlt werden, die aber mit reduzierter Leistung weiterläuft.
- Rechtsgrundlage ist § 165 VVG, im Gesetz als prämienfreie Versicherung bezeichnet.
- Der Vertrag endet nicht: Das bereits gebildete Kapital bleibt erhalten und wird bei Vertragsablauf oder im Versicherungsfall ausgezahlt.
- Sie ist die Alternative zur Kündigung, bei der stattdessen der Rückkaufswert ausgezahlt wird.
Was ist eine beitragsfreie Versicherung?
Als beitragsfreie Versicherung bezeichnet man den Zustand eines kapitalbildenden Lebens- oder Rentenversicherungsvertrags, nachdem der Versicherungsnehmer die Beitragszahlung eingestellt hat. Der Vertrag bleibt bestehen, die versicherte Leistung sinkt jedoch auf den Betrag, der mit dem bis dahin angesparten Kapital finanziert werden kann. Man spricht daher auch von einer reduzierten oder herabgesetzten Versicherungssumme.
Erreicht wird dieser Zustand über die Beitragsfreistellung. Nach § 165 VVG kann der Versicherungsnehmer jederzeit zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode verlangen, dass die Versicherung in eine beitragsfreie umgewandelt wird. Voraussetzung ist, dass die vertraglich vereinbarte Mindestleistung erreicht wird. Liegt das gebildete Kapital darunter, kann der Versicherer stattdessen die Kündigung mit Auszahlung des Rückkaufswerts vorsehen.
Die beitragsfreie Leistung wird nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik berechnet und muss für jedes Versicherungsjahr im Vertrag ausgewiesen sein. Bereits zugeteilte Ansprüche aus der Überschussbeteiligung bleiben unberührt.
Beitragsfreistellung oder Kündigung?
Wer die Beiträge nicht mehr aufbringen will oder kann, hat zwei Wege. Die folgende Übersicht stellt sie gegenüber.
| Merkmal | Beitragsfreie Versicherung | Kündigung |
|---|---|---|
| Vertrag | läuft weiter, § 165 VVG | endet, § 168 VVG |
| Auszahlung | erst bei Ablauf oder im Versicherungsfall | Rückkaufswert sofort, § 169 VVG |
| Leistung | reduzierte Versicherungssumme | keine weitere Absicherung |
| Umkehrbar | Wiederinkraftsetzung oft möglich | in der Regel nicht |
Die Beitragsfreistellung erhält den Versicherungsschutz auf niedrigerem Niveau und kann später oft wieder aktiviert werden. Die Kündigung beendet den Vertrag endgültig. Gerade in den ersten Jahren fällt der Rückkaufswert wegen der Abschluss- und Vertriebskosten häufig gering aus, weshalb die beitragsfreie Fortführung meist die wirtschaftlich schonendere Lösung ist.
Häufige Fragen zu beitragsfreier Versicherung
Bekomme ich bei einer beitragsfreien Versicherung Geld ausgezahlt?
Nein, nicht sofort. Das angesparte Kapital bleibt im Vertrag und wird erst zum vereinbarten Ablauftermin oder im Versicherungsfall fällig.
Kann ich wieder Beiträge zahlen?
In vielen Verträgen ist eine Wiederinkraftsetzung möglich, häufig innerhalb einer Frist und teils mit erneuter Gesundheitsprüfung. Die genauen Bedingungen stehen in den Versicherungsbedingungen.
Was passiert mit dem Todesfallschutz?
Ein enthaltener Todesfallschutz bleibt bestehen, sinkt aber ebenfalls auf die reduzierte Versicherungssumme.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 165 VVG (Prämienfreie Versicherung), gesetze-im-internet.de
- § 168 VVG (Kündigung des Versicherungsnehmers), gesetze-im-internet.de
- § 169 VVG (Rückkaufswert), gesetze-im-internet.de
Redaktion & Aktualität
Zuletzt aktualisiert am 10.09.2026 · Betreiber: Finanzriese GmbH · Impressum & Zulassung