Bei·trags·frei·stel·lung
die; Substantiv, feminin · Zahlungspause auf Dauer
Kurz erklärt
Bei der Beitragsfreistellung stellt der Versicherungsnehmer die Beitragszahlung ein; der Vertrag läuft beitragsfrei mit geringerer Leistung weiter, statt gekündigt zu werden (§ 165 VVG).
Das Wichtigste in Kürze
- Bei der Beitragsfreistellung stellt der Versicherungsnehmer die Beitragszahlung ein, der Vertrag wird aber nicht gekündigt, sondern läuft mit verringerter Leistung weiter.
- Bei kapitalbildenden Lebens- und Rentenversicherungen wird der Vertrag nach § 165 VVG in eine beitragsfreie Versicherung umgewandelt.
- Voraussetzung ist, dass die vereinbarte Mindestversicherungsleistung erreicht wird. Wird sie unterschritten, zahlt der Versicherer stattdessen den Rückkaufswert aus.
- Das bereits angesparte Kapital bleibt im Vertrag und wird weiter verzinst.
Was bedeutet Beitragsfreistellung?
Beitragsfreistellung bezeichnet die Möglichkeit, die laufenden Beiträge zu einem Versicherungsvertrag einzustellen, ohne den Vertrag zu beenden. Der Vertrag bleibt bestehen und läuft mit reduzierter Leistung weiter. Die Beitragsfreistellung ist damit eine Alternative zur Kündigung, wenn ein Versicherungsnehmer die Beiträge nicht mehr aufbringen kann oder will.
Bei kapitalbildenden Lebens- und Rentenversicherungen ist der Vorgang in § 165 VVG geregelt. Danach kann der Versicherungsnehmer jederzeit zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode die Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung verlangen. Aus dem bis dahin gebildeten Kapital wird eine neue, niedrigere Versicherungssumme berechnet, für die keine weiteren Beiträge fällig sind.
| Merkmal | Beitragsfreistellung | Kündigung |
|---|---|---|
| Vertrag | bleibt bestehen | endet endgültig |
| Künftige Leistung | reduziert, aber vorhanden | entfällt |
| Auszahlung | erst zum Ablauf | Rückkaufswert sofort |
| Wiederaufnahme | oft möglich | nicht möglich |
Ablauf und wichtige Grenzen
Die beitragsfreie Leistung wird nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik ermittelt und muss laut § 165 VVG im Vertrag für jedes Versicherungsjahr ausgewiesen sein. Vom gebildeten Kapital gehen bereits verrechnete Abschluss- und Vertriebskosten ab, weshalb die beitragsfreie Summe in den ersten Jahren deutlich niedriger ausfallen kann als die Summe der gezahlten Beiträge.
Erreicht das Guthaben die vereinbarte Mindestversicherungsleistung nicht, ist keine Umwandlung möglich. In diesem Fall zahlt der Versicherer den Rückkaufswert samt Überschussanteilen aus. Die Ansprüche aus der Überschussbeteiligung bleiben bei einer Beitragsfreistellung grundsätzlich erhalten.
Häufige Fragen zu Beitragsfreistellung
Kann ich die Beitragszahlung später wieder aufnehmen?
Viele Versicherer erlauben eine Wiederinkraftsetzung des Vertrags. Je nach Bedingungen können dafür Fristen und eine erneute Gesundheitsprüfung gelten.
Was passiert mit dem angesparten Kapital?
Das Guthaben bleibt im Vertrag und wird weiter mit dem garantierten Zins sowie etwaigen Überschüssen verzinst, bis der Vertrag ausgezahlt wird.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 165 VVG, Umwandlung in eine prämienfreie Versicherung, gesetze-im-internet.de
- § 166 VVG, Kündigung des Versicherers und Umwandlung, gesetze-im-internet.de
- § 169 VVG, Rückkaufswert, gesetze-im-internet.de
Redaktion & Aktualität
Zuletzt aktualisiert am 10.09.2026 · Betreiber: Finanzriese GmbH · Impressum & Zulassung