Ge·sund·heits·prü·fung
die; Substantiv, feminin · Risikoprüfung
Kurz erklärt
Die Gesundheitsprüfung erfasst über Antragsfragen den Gesundheitszustand vor Abschluss von Lebens-, BU- oder Krankenversicherungen. Es gilt die vorvertragliche Anzeigepflicht (§ 19 VVG); das Ergebnis kann ein Risikozuschlag oder ein Ausschluss sein.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Gesundheitsprüfung ist die Einschätzung des Gesundheitszustands vor Abschluss einer Lebens-, Berufsunfähigkeits- oder Krankenversicherung, meist über Gesundheitsfragen im Antrag.
- Der Versicherer entscheidet danach über Annahme, Risikozuschlag, Leistungsausschluss oder Ablehnung.
- Für die Antworten gilt die vorvertragliche Anzeigepflicht nach § 19 VVG. Falsche oder unvollständige Angaben können den Versicherungsschutz gefährden.
Was ist eine Gesundheitsprüfung?
Die Gesundheitsprüfung ist die Bewertung Ihres Gesundheitszustands durch den Versicherer, bevor ein Vertrag zustande kommt. Sie dient der Risikoeinschätzung: Der Versicherer will wissen, wie wahrscheinlich ein Leistungsfall ist, und kalkuliert danach Beitrag und Bedingungen. Betroffen sind vor allem die Lebensversicherung, die private Krankenversicherung und die Berufsunfähigkeitsversicherung.
In der Regel läuft die Prüfung über Gesundheitsfragen im Antrag. Gefragt wird nach Vorerkrankungen, Behandlungen, Medikamenten, Krankenhausaufenthalten und teils nach Größe und Gewicht, meist bezogen auf einen festen Zeitraum von fünf oder zehn Jahren. Bei hohen Versicherungssummen kommen ärztliche Untersuchungen oder Laborwerte hinzu. Aus den Antworten ergibt sich eines von vier möglichen Ergebnissen.
| Ergebnis | Bedeutung für den Vertrag |
|---|---|
| Annahme | Aufnahme zu normalen Bedingungen ohne Aufschlag |
| Risikozuschlag | Höherer Beitrag wegen erhöhtem Risiko |
| Leistungsausschluss | Bestimmte Erkrankungen sind vom Schutz ausgenommen |
| Ablehnung | Kein Vertragsangebot |
Anzeigepflicht und mögliche Rechtsfolgen
Bei der Beantwortung der Fragen gilt für den Versicherungsnehmer die vorvertragliche Anzeigepflicht nach § 19 VVG. Danach müssen alle bekannten Gefahrumstände angegeben werden, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat. Wer hier unrichtige oder unvollständige Angaben macht, riskiert den Schutz.
Verletzt der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht, kann der Versicherer je nach Verschulden zurücktreten, kündigen oder den Vertrag anpassen (§ 19 VVG). Bei vorsätzlicher Täuschung bleibt zusätzlich das Recht zur Anfechtung wegen arglistiger Täuschung nach § 22 VVG bestehen. Der Versicherer kann sich auf diese Rechte allerdings nur berufen, wenn er zuvor gesondert in Textform über die Folgen belehrt hat. Deshalb sollten die Gesundheitsfragen sorgfältig, vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden.
Häufige Fragen zu Gesundheitsprüfung
Muss ich alle Vorerkrankungen angeben?
Sie müssen alle Umstände angeben, nach denen der Versicherer ausdrücklich und in Textform gefragt hat. Was nicht gefragt wird, muss in der Regel auch nicht von sich aus offengelegt werden.
Was passiert bei falschen Angaben?
Der Versicherer kann bei einer Verletzung der Anzeigepflicht zurücktreten, kündigen oder den Vertrag anpassen und im Leistungsfall die Zahlung verweigern. Bei arglistiger Täuschung ist zusätzlich eine Anfechtung möglich.
Gibt es Versicherungen ohne Gesundheitsprüfung?
Ja, etwa Sterbegeldversicherungen oder Gruppenverträge kennen vereinfachte oder gar keine Gesundheitsfragen. Sie sind aber oft teurer oder haben Wartezeiten und begrenzte Leistungen.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 19 VVG (Anzeigepflicht, Rücktritt, Kündigung, Vertragsanpassung, Belehrung), gesetze-im-internet.de
- § 22 VVG (Arglistige Täuschung, Anfechtungsrecht des Versicherers), gesetze-im-internet.de
Redaktion & Aktualität
Zuletzt aktualisiert am 10.09.2026 · Betreiber: Finanzriese GmbH · Impressum & Zulassung