Pho·to·vol·ta·ik·ver·si·che·rung
die; Substantiv, feminin · Schutz für Solaranlagen
Kurz erklärt
Die Photovoltaikversicherung schützt PV-Anlagen als Allgefahrenversicherung gegen Sturm, Hagel, Feuer, Diebstahl und Überspannung, oft auch gegen Ertragsausfall. Sie ergänzt die Wohngebäudeversicherung.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Photovoltaikversicherung ist eine spezielle Sachversicherung für Solaranlagen, meist als Allgefahrendeckung ausgestaltet.
- Versichert sind typischerweise Sturm, Hagel, Feuer, Blitzschlag, Diebstahl, Überspannung sowie Bedien- und Montagefehler.
- Ein Ertragsausfall (Minderertrag durch einen versicherten Schaden) lässt sich oft zusätzlich einschließen.
- Kleine Aufdachanlagen sind teilweise über die Wohngebäudeversicherung mitgedeckt, meist aber nur begrenzt.
Was ist eine Photovoltaikversicherung?
Eine Photovoltaikversicherung ist eine Sachversicherung, die den Wert einer Solarstromanlage gegen Beschädigung, Zerstörung und Verlust absichert. In der Regel wird sie als Allgefahrenversicherung angeboten. Versichert ist damit jeder plötzliche und unvorhergesehene Sachschaden, außer der Vertrag schließt eine Gefahr ausdrücklich aus. Das unterscheidet sie von einer benannten Gefahrenversicherung, die nur einzeln aufgezählte Risiken deckt.
Zum versicherten Umfang gehören meist die Module, der Wechselrichter, die Verkabelung sowie die Unterkonstruktion. Typische Schadenursachen sind:
| Gefahr | Beispiel |
|---|---|
| Naturgewalten | Sturm, Hagel, Schneedruck, Blitzschlag |
| Feuer | Brand, Kurzschluss, Schmoren |
| Diebstahl | Entwendung von Modulen oder Wechselrichter |
| Elektrik | Überspannung, Induktion, Kurzschluss |
| Bedienung | Montagefehler, Fahrlässigkeit, Tierbiss |
Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem vereinbarten Versicherungswert. Bei Sachversicherungen bemisst sich dieser nach § 88 VVG grundsätzlich nach den Kosten für Wiederbeschaffung oder Wiederherstellung, häufig wird ausdrücklich der Neuwert vereinbart. Führt der Betreiber den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbei, kann der Versicherer nach § 81 VVG die Leistung verweigern oder kürzen.
Abgrenzung zur Wohngebäudeversicherung
Ob eine eigene Police nötig ist, hängt von Anlage und bestehendem Schutz ab. Eine fest montierte Aufdachanlage auf einem Wohnhaus gilt versicherungsrechtlich oft als Gebäudebestandteil und kann über die Wohngebäudeversicherung mitversichert sein. Der Einschluss ist jedoch meist auf einzelne Gefahren wie Feuer und Sturm beschränkt, deckt keinen Diebstahl oder Ertragsausfall und ist häufig summenmäßig gedeckelt.
Eine eigenständige Photovoltaikversicherung bietet dagegen den breiteren Allgefahrenschutz und lässt sich um weitere Bausteine ergänzen. Besonders relevant ist der Ertragsausfall: Fällt die Anlage nach einem versicherten Schaden aus, ersetzt dieser Baustein den entgangenen Einspeise- oder Eigenverbrauchsvorteil für die Reparaturzeit. Wer die Anlage gewerblich betreibt, sollte zusätzlich eine Betreiberhaftpflicht prüfen.
Häufige Fragen zu Photovoltaikversicherung
Ist eine Photovoltaikversicherung Pflicht?
Nein, es besteht keine gesetzliche Versicherungspflicht. Wegen des hohen Anschaffungswerts und der Wetterrisiken ist eine Absicherung aber in der Praxis üblich.
Ist der Ertragsausfall automatisch mitversichert?
Nein. Der Ersatz für entgangene Erträge nach einem Schaden ist ein optionaler Baustein und muss gesondert vereinbart werden.
Deckt die Versicherung auch Diebstahl der Module?
In einer Allgefahrendeckung ist Diebstahl in der Regel eingeschlossen. In der Wohngebäudeversicherung fehlt dieser Schutz meist.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 88 VVG (Versicherungswert in der Sachversicherung), gesetze-im-internet.de
- § 81 VVG (Herbeiführung des Versicherungsfalls, Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit), gesetze-im-internet.de
Redaktion & Aktualität
Zuletzt aktualisiert am 10.09.2026 · Betreiber: Finanzriese GmbH · Impressum & Zulassung