Wohn·ge·bäu·de·ver·si·che·rung
die; Substantiv, feminin · Gebäudeschutz
Kurz erklärt
Die Wohngebäudeversicherung schützt das Gebäude selbst gegen Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel; Elementarschäden sind optional. Sie ist für Eigentümer gedacht und rechnet zum gleitenden Neuwert ab.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Wohngebäudeversicherung ist eine Sachversicherung für das Gebäude selbst und seine fest verbauten Bestandteile, nicht für das bewegliche Inventar.
- Der Standardschutz umfasst Schäden durch Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel; Elementargefahren wie Überschwemmung sind gegen Aufpreis einschließbar.
- Die Versicherungssumme wird meist über den gleitenden Neuwert (Wert 1914) ermittelt, der die Entschädigung an die aktuellen Baupreise koppelt.
- Ist die Versicherungssumme erheblich zu niedrig angesetzt, kürzt der Versicherer bei einer Unterversicherung anteilig nach § 75 VVG.
- Falsche Angaben beim Vertragsschluss können den Schutz gefährden, weil die vorvertragliche Anzeigepflicht nach § 19 VVG gilt.
Was ist eine Wohngebäudeversicherung?
Die Wohngebäudeversicherung ersetzt Schäden am Gebäude und an allen Teilen, die fest mit ihm verbunden sind. Dazu zählen Mauern, Dach, Fenster, Türen, die Heizungsanlage, fest verlegte Bodenbeläge und die Elektroinstallation. Häufig sind auch Nebengebäude wie Garagen oder Carports und außen angebrachte Anlagen mitversichert, sofern die Versicherungsbedingungen dies vorsehen.
Versichert wird das Gebäude gegen benannte Gefahren. Der klassische Grundschutz, oft als verbundene Wohngebäudeversicherung angeboten, deckt drei Bausteine ab: Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion), Leitungswasser (einschließlich Frost und Rohrbruch) sowie Sturm und Hagel. Sturmschäden werden in der Regel ab Windstärke acht ersetzt. Weitere Gefahren wie Überschwemmung, Rückstau oder Erdrutsch fallen unter die Elementarschadenversicherung und müssen gesondert eingeschlossen werden. Angesichts zunehmender Starkregenereignisse ist dieser Zusatz für viele Eigentümer sinnvoll; Details dazu erklärt der Eintrag zum Elementarschaden.
Die Versicherung richtet sich an Eigentümer, also an denjenigen, dem das Gebäude gehört. Wer zur Miete wohnt, benötigt sie nicht, wohl aber Schutz für den eigenen Besitz durch eine Hausratversicherung.
Gleitender Neuwert und Wert 1914
Damit im Schadenfall der Wiederaufbau vollständig bezahlt wird, arbeiten die meisten Verträge mit dem gleitenden Neuwert. Grundlage ist der sogenannte Wert 1914, ein fiktiver Baupreis, den das Gebäude im Jahr 1914 gehabt hätte. Dieser Basiswert bleibt über die Vertragslaufzeit weitgehend konstant und ändert sich nur bei erheblichen baulichen Maßnahmen wie Anbauten oder umfangreichen Sanierungen.
Die tatsächliche Entschädigung passt der Versicherer jährlich an die Baukostenentwicklung an. Der Anpassungsfaktor speist sich zu 80 Prozent aus dem amtlichen Baupreisindex und zu 20 Prozent aus dem Tariflohnindex des Baugewerbes. Auf diese Weise entspricht die Versicherungssumme laufend den aktuellen Neubaukosten, und der Vertrag enthält einen impliziten Verzicht auf den Einwand der Unterversicherung, solange der Wert 1914 korrekt ermittelt wurde.
Abgrenzung zur Hausratversicherung
Wohngebäude- und Hausratversicherung werden oft verwechselt. Die Trennlinie verläuft entlang der Frage, ob eine Sache fest mit dem Gebäude verbunden ist oder frei beweglich bleibt.
| Merkmal | Wohngebäudeversicherung | Hausratversicherung |
|---|---|---|
| Versichert | Gebäude und fest verbaute Teile | bewegliche Einrichtung und Besitz |
| Beispiele | Dach, Wände, Heizung, verklebter Parkettboden | Möbel, Kleidung, Elektrogeräte, Teppiche |
| Zielgruppe | Eigentümer | Mieter und Eigentümer |
| Typische Gefahren | Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel | Feuer, Leitungswasser, Sturm, Einbruchdiebstahl |
Ein einfaches Merkmal: Würde man das Haus auf den Kopf stellen, gehört alles, was herausfällt, zum Hausrat. Was fest verbaut bleibt, ist Sache der Wohngebäudeversicherung.
Rechtsfolgen und Pflichten
Wer den Vertrag abschließt, muss die vom Versicherer gestellten Fragen wahrheitsgemäß beantworten. Diese vorvertragliche Anzeigepflicht ergibt sich aus § 19 VVG; unrichtige Angaben können den Versicherer zum Rücktritt berechtigen. Ist die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert, liegt eine Unterversicherung vor. Ist sie erheblich niedriger, ersetzt der Versicherer den Schaden nach § 75 VVG nur in dem Verhältnis, in dem die Summe zum Wert steht, kürzt die Entschädigung also anteilig. Der maßgebliche Versicherungswert richtet sich bei der Sachversicherung nach § 88 VVG.
Häufige Fragen zu Wohngebäudeversicherung
Ist die Wohngebäudeversicherung Pflicht?
Gesetzlich vorgeschrieben ist sie nicht. Banken verlangen jedoch bei einer Immobilienfinanzierung meist zumindest eine Feuerversicherung als Sicherheit für das Darlehen.
Was ist der Unterschied zur Hausratversicherung?
Die Wohngebäudeversicherung sichert das Gebäude und fest verbaute Teile, die Hausratversicherung den beweglichen Besitz wie Möbel und Kleidung.
Sind Elementarschäden automatisch mitversichert?
Nein. Schäden durch Überschwemmung, Starkregen, Rückstau oder Erdrutsch sind nur abgedeckt, wenn der Elementarschutz zusätzlich vereinbart wurde.
Was passiert bei einer Unterversicherung?
Ist die Versicherungssumme erheblich zu niedrig, kürzt der Versicherer die Zahlung anteilig nach § 75 VVG. Der gleitende Neuwert vermeidet dies bei korrektem Wert 1914.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 19 VVG, vorvertragliche Anzeigepflicht, gesetze-im-internet.de
- § 75 VVG, Unterversicherung, gesetze-im-internet.de
- § 88 VVG, Versicherungswert bei der Sachversicherung, gesetze-im-internet.de
- GDV, Allgemeine Wohngebäude-Versicherungsbedingungen (VGB 2022), gdv.de
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Zuletzt aktualisiert am 10.09.2026 · Betreiber: Finanzriese GmbH · Impressum & Zulassung