Rück·ver·si·che·rung
die; Substantiv, feminin · Versicherung des Versicherers
Kurz erklärt
Die Rückversicherung ist die Versicherung des Versicherers: Erstversicherer geben Teile ihrer Risiken an Rückversicherer ab, zur Risikoteilung und zur Absicherung von Großschäden.
Das Wichtigste in Kürze
- Rückversicherung ist die Absicherung eines Versicherungsunternehmens gegen eigene Schadenlasten. Der Erstversicherer gibt Teile seiner Risiken an einen Rückversicherer weiter.
- Ziele sind Risikoteilung, mehr Zeichnungskapazität und der Schutz vor Großschäden wie Naturkatastrophen.
- Man unterscheidet proportionale und nichtproportionale Rückversicherung.
- Der Versicherungsnehmer hat keinen Vertrag mit dem Rückversicherer und wendet sich im Schadenfall weiter an seinen Erstversicherer.
Was ist Rückversicherung?
Rückversicherung bezeichnet die Versicherung von Versicherungsunternehmen. Ein Erstversicherer (auch Zedent genannt) überträgt einen Teil der Risiken, die er selbst gegenüber seinen Kunden übernommen hat, gegen Beitrag auf einen Rückversicherer. Rechtlich ist das ein eigener Vertrag zwischen zwei Unternehmen. Das Versicherungsvertragsgesetz gilt dafür ausdrücklich nicht (§ 209 VVG); die Rückversicherung folgt eigenen vertraglichen und aufsichtsrechtlichen Regeln.
Der Zweck ist die Verteilung von Risiken. Trägt ein Erstversicherer allein sehr große oder viele gleichartige Risiken, können ein einzelner Großschaden oder ein Katastrophenereignis seine Mittel überfordern. Durch Abgabe von Risikoanteilen glättet er seine Schadenverläufe, erweitert seine Zeichnungskapazität und schützt sein Eigenkapital. Der Versicherungsnehmer merkt davon in der Regel nichts, da nur die Innenbeziehung der Versicherer betroffen ist.
Rückversicherungsunternehmen befassen sich ausschließlich mit Rückversicherung (§ 7 Nr. 33 VAG) und unterliegen der Aufsicht der BaFin. Auch Rückversicherer können ihrerseits Risiken weitergeben, was Retrozession heißt.
Proportionale und nichtproportionale Formen
Die Praxis unterscheidet zwei Grundtypen, die sich darin unterscheiden, wie Beitrag und Schaden aufgeteilt werden.
| Form | Aufteilung | Beispiele |
|---|---|---|
| Proportional | Beitrag und Schaden werden im gleichen Verhältnis geteilt | Quotenrückversicherung, Summenexzedent |
| Nichtproportional | Der Rückversicherer zahlt erst oberhalb eines vereinbarten Selbstbehalts | Schadenexzedent, Jahresüberschaden (Stop Loss) |
Bei der proportionalen Rückversicherung teilen sich Erst- und Rückversicherer jeden Schaden nach einem festen Prozentsatz, etwa 40 Prozent beim Rückversicherer. Bei der nichtproportionalen Rückversicherung greift der Rückversicherer erst, wenn ein Schaden eine bestimmte Höhe (Priorität) überschreitet, und übernimmt dann den darüber liegenden Teil bis zu einer Obergrenze. Diese Form eignet sich besonders zur Absicherung seltener, aber sehr hoher Großschäden.
Häufige Fragen zu Rückversicherung
Hat der Kunde einen Anspruch gegen den Rückversicherer?
Nein. Es besteht nur ein Vertrag zwischen Erst- und Rückversicherer. Der Kunde macht Ansprüche allein gegenüber seinem eigenen Versicherer geltend.
Was ist der Unterschied zwischen Erst- und Rückversicherung?
Der Erstversicherer versichert Endkunden wie Privatleute oder Firmen. Der Rückversicherer versichert wiederum den Erstversicherer gegen dessen Schadenlasten.
Warum ist Rückversicherung für Erstversicherer wichtig?
Sie ermöglicht das Zeichnen größerer oder mehr Risiken, stabilisiert die Ergebnisse und schützt vor existenzbedrohenden Großschäden.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 209 VVG (Nichtanwendung des VVG auf Rückversicherung), gesetze-im-internet.de
- § 7 Nr. 33 VAG (Begriff des Rückversicherungsunternehmens), gesetze-im-internet.de
- BaFin, Aufsicht über Rückversicherungsunternehmen
Redaktion & Aktualität
Zuletzt aktualisiert am 10.09.2026 · Betreiber: Finanzriese GmbH · Impressum & Zulassung