Hausratversicherung
die; Kapitel im Versicherungs-Wiki
Bedeutung: der Schutz des beweglichen Eigentums in der Wohnung – von Möbeln bis Wertsachen – gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm, Einbruchdiebstahl und Raub. Entscheidend sind Versicherungssumme, Unterversicherungsverzicht und die richtigen Zusatzbausteine.
Seng·schä·den
die; Plural · Sachversicherung
Sengschäden entstehen durch Hitze ohne offene Flamme — das Brandloch im Teppich, die versengte Tischdecke. Die Hausratversicherung zahlt dafür nur mit ausdrücklichem Einschluss: Im Grundschutz Feuer …
Geprüfter Eintrag · 13.07.2026Ab·han·den·kom·men
das; Substantiv, Neutrum · Besitzverlust
Abhandenkommen ist der unfreiwillige Verlust des Besitzes — ohne Wissen und gegen den Willen des Eigentümers. Die Hausratversicherung zahlt nur, wenn eine versicherte Gefahr wie Einbruch …
Geprüfter Eintrag · 13.07.2026gro·be Fahr·läs·sig·keit
die; Verschuldensgrad · Versicherungsrecht
Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders hohem Maße verletzt und schon einfachste Überlegungen nicht anstellt. Sachversicherer dürfen die Leistung dann per …
Geprüfter Eintrag · 10.07.2026Un·ter·ver·si·che·rung
die; Substantiv, feminin · Sachversicherung
Eine Unterversicherung liegt vor, wenn die Versicherungssumme unter dem tatsächlichen Wert der versicherten Sachen liegt. Im Schadenfall darf der Versicherer die Entschädigung anteilig kürzen (§ 75 …
Geprüfter Eintrag · 10.07.2026