Ab·han·den·kom·men
das; Substantiv, Neutrum · Besitzverlust
Kurz erklärt
Abhandenkommen ist der unfreiwillige Verlust des Besitzes — ohne Wissen und gegen den Willen des Eigentümers. Die Hausratversicherung zahlt nur, wenn eine versicherte Gefahr wie Einbruch oder Raub dahintersteckt; einfacher Verlust bleibt unversichert.
Das Abhandenkommen von Sachen bezeichnet den unfreiwilligen Verlust des Besitzes: Eine Sache verschwindet ohne Wissen und gegen den Willen des Eigentümers, und die Wiedererlangung ist unwahrscheinlich. Anders als bei Sachschäden wird nichts beschädigt — der Gegenstand ist einfach weg. Genau das entscheidet über den Versicherungsschutz.
Verlieren oder Abhandenkommen?
Die Bedingungen trennen scharf: Die Hausratversicherung versichert das Abhandenkommen von Sachen nur durch bestimmten Anlass — Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus, Feuer oder Sturm. Beim einfachen Verlust dagegen nicht: Die Kamera bleibt im Zug liegen, der Ring rutscht ins Gully. Kein Einbruch, keine Leistung.
| Fall | Deckung |
|---|---|
| Einbruchdiebstahl aus der Wohnung | Hausrat zahlt |
| Raub, auch außerhalb der Wohnung | Hausrat zahlt |
| Taschendiebstahl unterwegs | nur mit Zusatzbaustein (Außenversicherung) |
| Verlieren oder Vergessen | in der Regel kein Schutz |
| Fremder Schlüssel abhanden | Haftpflichtversicherung, wenn Schlüsselverlust eingeschlossen |
| Gebäudeteile nach Sturm | Wohngebäudeversicherung |
Der Klassiker: Schlüsselverlust
Kommt Ihnen ein fremder Schlüssel abhanden — der Dienst- oder Mietwohnungsschlüssel —, haften Sie für den Austausch der Schließanlage. Das kann fünfstellig werden und gilt rechtlich als Vermögensschaden. Nur die Haftpflichtversicherung mit eingeschlossenem Schlüsselverlust übernimmt ihn; für eigene Schlüssel zahlt niemand.
Was im Schadenfall zu tun ist
- Polizei einschalten: Bei Diebstahl und Raub verlangen die Bedingungen die Anzeige — ohne sie riskieren Sie die Leistung.
- Stehlgutliste einreichen: eine Aufstellung der verlorenen Gegenstände, möglichst mit Belegen.
- Unverzüglich melden: Die Anzeige beim Versicherer gehört zu den Obliegenheiten.
Häufige Fragen
Zahlt die Hausratversicherung bei einfachem Verlust?
Nein. Beim Verlust von Sachen ohne Einbruch oder Raub besteht kein Anspruch — wer etwas verliert oder vergisst, geht leer aus.
Was bedeutet abhandengekommen im BGB?
§ 935 BGB regelt damit den gutgläubigen Erwerb: An gestohlenen oder sonst abhandengekommenen Sachen kann kein Eigentum erworben werden — auch nicht durch einen gutgläubigen Käufer.
Deckt die Haftpflicht abhandengekommene fremde Gegenstände?
Nur eingeschränkt. Geliehenes ist oft ausgeschlossen; wichtigster Einschluss bleibt der Schlüsselverlust.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 935 BGB — kein gutgläubiger Erwerb abhandengekommener Sachen, gesetze-im-internet.de
- GDV — Musterbedingungen der Hausratversicherung (VHB): versicherte Gefahren
- GDV — Musterbedingungen der Privathaftpflichtversicherung: Schlüsselverlust
Redaktion & Aktualität
Zuletzt aktualisiert am 13.07.2026 · Betreiber: Finanzriese GmbH · Impressum & Zulassung