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Versicherungswiki

Han·dy·ver·si·che·rung

die; Substantiv, feminin · Geräteschutz

Kurz erklärt

Die Handyversicherung deckt Schäden am Smartphone wie Displaybruch, Sturz oder Flüssigkeitsschäden, oft auch Diebstahl. Im Verhältnis zum Gerätewert ist sie häufig teuer.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Handyversicherung ist eine spezielle Sachversicherung, die das Smartphone gegen Displaybruch, Sturz- und Flüssigkeitsschäden absichert, oft auch gegen Diebstahl.
  • Einfaches Verlieren oder Bedienfehler sind je nach Tarif ausgeschlossen. Die Bedingungen entscheiden über den Umfang.
  • Der Beitrag ist im Verhältnis zum Gerätewert oft hoch, deshalb gilt der Schutz vielfach als teuer.
  • Ein Selbstbehalt pro Schaden ist üblich, häufig zwischen 25 und 100 Euro.

Was ist eine Handyversicherung?

Eine Handyversicherung ist ein eigenständiger Versicherungsvertrag, der Schäden an einem mobilen Endgerät ersetzt. Versichert sind je nach Anbieter Bruch- und Sturzschäden, Feuchtigkeits- und Flüssigkeitsschäden sowie Kurzschluss. Viele Tarife decken zusätzlich Diebstahl und Raub ab. Im Schadenfall wird das Gerät repariert oder durch ein gleichwertiges ersetzt, abzüglich eines vereinbarten Selbstbehalts.

Der Leistungsumfang ergibt sich allein aus den Versicherungsbedingungen. Häufige Ausschlüsse sind einfacher Diebstahl ohne Gewaltanwendung, das bloße Verlieren des Geräts, Vorsatz sowie Schäden durch normale Abnutzung. Wer beim Abschluss falsche Angaben zum Gerät oder Alter macht, riskiert den Schutz, denn nach § 19 VVG besteht eine vorvertragliche Anzeigepflicht gegenüber dem Versicherer.

Meist versichert Meist ausgeschlossen
Displaybruch, Sturzschaden Verlust durch Verlieren
Flüssigkeitsschaden, Kurzschluss Einfacher Diebstahl (ohne Gewalt)
Diebstahl mit Gewalt, Raub Vorsatz, Abnutzung, Software

Abgrenzung zur Hausrat und lohnt sich der Schutz?

Die Hausratversicherung greift bei einem Smartphone nur eingeschränkt: Sie ersetzt es in der Regel bei Einbruchdiebstahl, Feuer oder Leitungswasser, nicht aber bei einem heruntergefallenen Display oder einem Sturz auf der Straße. Damit schließt die Handyversicherung eine Lücke, die für neue und teure Geräte spürbar sein kann.

Ob sich der Abschluss rechnet, hängt vom Gerätewert und vom eigenen Umgang ab. Verbraucherschützer weisen darauf hin, dass die Beiträge über die Laufzeit oft einen erheblichen Teil des Kaufpreises ausmachen und Selbstbehalte den Nutzen mindern. Für ältere oder günstige Geräte lohnt sich der Schutz meist nicht. Nach § 8 VVG kann ein neu abgeschlossener Vertrag innerhalb von 14 Tagen in Textform widerrufen werden.

Häufige Fragen zu Handyversicherung

Zahlt die Handyversicherung bei Displaybruch?

Ja, Bruchschäden am Display gehören zum Kern der meisten Tarife. Fällig wird der vereinbarte Selbstbehalt pro Schadenfall.

Ist Diebstahl mitversichert?

Nur wenn der Tarif es ausdrücklich vorsieht. Häufig ist einfacher Diebstahl ausgeschlossen und nur Raub oder Einbruchdiebstahl gedeckt.

Deckt die Hausratversicherung das Handy ab?

Sie ersetzt es bei versicherten Gefahren wie Einbruchdiebstahl oder Feuer, nicht jedoch bei einem selbst verursachten Sturz oder Displaybruch.

Quellen und Rechtsgrundlagen

  1. § 8 VVG (Widerrufsrecht), gesetze-im-internet.de
  2. § 19 VVG (Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers), gesetze-im-internet.de
  3. GDV, Musterbedingungen zur Hausratversicherung (VHB), zur Abgrenzung des Einbruchdiebstahls

Redaktion & Aktualität

Zuletzt aktualisiert am 10.09.2026 · Betreiber: Finanzriese GmbH · Impressum & Zulassung