Haus·rat·ver·si·che·rung
die; Substantiv, feminin · Sachversicherung
Kurz erklärt
Die Hausratversicherung ersetzt den Hausrat zum Neuwert, wenn er durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder Einbruchdiebstahl beschädigt oder gestohlen wird. Elementarschäden lassen sich zusätzlich einschließen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Hausratversicherung ersetzt den beweglichen Hausrat einer Wohnung, also Möbel, Kleidung, Elektronik und Wertsachen, wenn diese durch ein versichertes Ereignis beschädigt oder zerstört werden.
- Versicherte Gefahren sind standardmäßig Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie Einbruchdiebstahl. Schäden durch Naturgewalten wie Überschwemmung sind nur über den Zusatzbaustein Elementarschaden gedeckt.
- Entschädigt wird zum Neuwert, also zu dem Betrag, der für die Wiederbeschaffung gleichwertiger neuer Sachen nötig ist. Rechtlicher Ausgangspunkt ist der Versicherungswert nach § 88 VVG.
- Die Versicherungssumme sollte den gesamten Wert des Hausrats abdecken. Als Richtwert gelten rund 650 Euro je Quadratmeter Wohnfläche, sonst droht eine Unterversicherung mit gekürzter Zahlung nach § 75 VVG.
Was ist eine Hausratversicherung?
Die Hausratversicherung ist eine Sachversicherung, die den gesamten beweglichen Inhalt einer Wohnung oder eines Hauses absichert. Zum Hausrat zählt alles, was man bei einem gedachten Umzug mitnehmen würde: Möbel, Teppiche, Lampen, Kleidung, Haushaltsgeräte, Unterhaltungselektronik, Geschirr und in vertraglich begrenztem Rahmen auch Bargeld und Wertsachen. Fest mit dem Gebäude verbundene Teile wie Wände, Fenster oder die Heizungsanlage gehören dagegen zur Wohngebäudeversicherung.
Grundlage des Vertrags sind die Allgemeinen Hausrat-Versicherungsbedingungen (VHB), die den Umfang des Schutzes im Detail regeln. Ergänzend gelten die Vorschriften über die Sachversicherung im Versicherungsvertragsgesetz, insbesondere die §§ 88 ff. VVG. Der Schutz gilt zunächst innerhalb der im Vertrag genannten Wohnung. Über die sogenannte Außenversicherung ist der Hausrat für eine begrenzte Zeit auch außerhalb der Wohnung mitversichert, etwa Gepäck im Urlaub oder Sachen in einem vorübergehend genutzten Zimmer.
Welche Gefahren sind versichert?
Der Standardschutz umfasst mehrere klar benannte Gefahren. Sengschäden ohne offenes Feuer, etwa ein Brandloch durch eine heruntergefallene Zigarette, waren früher ausgeschlossen und sind erst in neueren Tarifen häufig eingeschlossen. Der genaue Umfang steht in den Sengschäden betreffenden Klauseln des jeweiligen Vertrags.
| Gefahr | Typische Beispiele | Hinweis |
|---|---|---|
| Feuer | Brand, Blitzschlag, Explosion | Sengschäden nur bei entsprechender Vereinbarung |
| Leitungswasser | Rohrbruch, ausgelaufene Waschmaschine | Nässe durch Regen zählt nicht dazu |
| Sturm und Hagel | umgestürzter Baum, Hageleinschlag | Sturm ab Windstärke 8 |
| Einbruchdiebstahl | aufgehebelte Tür, eingeschlagenes Fenster | einfacher Diebstahl nicht gedeckt |
Naturgefahren wie Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben oder Schneedruck sind im Grundschutz nicht enthalten. Sie lassen sich über den Baustein Elementarschaden hinzuwählen.
Versicherungssumme und Neuwert
Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme und dem Wert der zerstörten Sachen. Nach § 88 VVG ist der Versicherungswert ohne abweichende Vereinbarung der Betrag für die Wiederbeschaffung in neuwertigem Zustand abzüglich eines Abzugs für Alter und Abnutzung. In der Praxis wird über die VHB fast immer der volle Neuwert vereinbart, sodass beschädigte Gegenstände ohne Altersabzug ersetzt werden.
Ist die Versicherungssumme niedriger als der tatsächliche Wert des Hausrats, liegt eine Unterversicherung vor. Fällt sie erheblich niedriger aus, darf der Versicherer die Zahlung anteilig im Verhältnis von Summe zu Wert kürzen (§ 75 VVG). Um das zu vermeiden, empfiehlt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft eine Versicherungssumme von rund 650 Euro je Quadratmeter Wohnfläche. Wird dieser Wert angesetzt, verzichtet der Versicherer in der Regel auf die Prüfung einer Unterversicherung. Umgekehrt begründet eine zu hoch angesetzte Summe keinen Anspruch über den wirklichen Wert hinaus. Bei einer solchen Überversicherung kann nach § 74 VVG jede Vertragspartei die Herabsetzung der Versicherungssumme und der Prämie verlangen, und die Entschädigung bleibt ohnehin auf den tatsächlichen Wert des Hausrats begrenzt.
Häufige Fragen zu Hausratversicherung
Was zahlt die Hausratversicherung bei einem Einbruch?
Ersetzt werden gestohlene Gegenstände sowie Schäden, die die Täter beim Einbruch verursacht haben, jeweils zum Neuwert im Rahmen der Versicherungssumme. Für Bargeld und Wertsachen gelten vertragliche Höchstgrenzen.
Ist grobe Fahrlässigkeit mitversichert?
Nach § 81 VVG darf der Versicherer die Leistung kürzen, wenn der Schaden grob fahrlässig herbeigeführt wurde, etwa durch eine unbeaufsichtigte brennende Kerze. Viele Tarife verzichten heute vertraglich ganz oder teilweise auf diese Kürzung.
Sind Fahrrad und Gartenmöbel abgedeckt?
Fahrräder sind bei Einbruchdiebstahl aus verschlossenen Räumen mitversichert, Diebstahl von der Straße nur mit gesondertem Zusatz. Gartenmöbel gehören zum Hausrat, sind im Freien aber nur gegen bestimmte Gefahren geschützt.
Braucht ein Mieter eine Hausratversicherung?
Sie ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber für Mieter wie Eigentümer sinnvoll, weil sie den Verlust der gesamten Einrichtung nach einem Brand oder Wasserschaden auffängt.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 88 VVG, Versicherungswert in der Sachversicherung, gesetze-im-internet.de
- § 75 VVG, Unterversicherung, gesetze-im-internet.de
- § 74 VVG, Überversicherung, gesetze-im-internet.de
- § 81 VVG, Herbeiführung des Versicherungsfalls (grobe Fahrlässigkeit), gesetze-im-internet.de
- Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Allgemeine Hausrat-Versicherungsbedingungen (VHB 2022) und Empfehlung zur Versicherungssumme, gdv.de
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Zuletzt aktualisiert am 10.09.2026 · Betreiber: Finanzriese GmbH · Impressum & Zulassung