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Versicherungswiki

Ver·si·che·rungs·steu·er

die; Substantiv, feminin · Verkehrssteuer

Kurz erklärt

Die Versicherungssteuer beträgt meist 19 Prozent des Beitrags und steckt bereits in der Prämie. Lebens-, Kranken- und Rentenversicherungen sind befreit (§ 4 VersStG); bei Feuer-Anteilen gelten ermäßigte Sätze wie 16,34 Prozent in der Gebäudeversicherung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Versicherungssteuer beträgt in Deutschland in der Regel 19 Prozent des Beitrags — sie wird vom Staat auf Versicherungsverträge erhoben und steckt bereits in der Prämie.
  • Rechtsgrundlage ist das Versicherungssteuergesetz (amtlich: Versicherungsteuergesetz, VersStG); zuständig ist seit 2021 das Bundeszentralamt für Steuern.
  • Es gibt Ausnahmen: Für bestimmte Versicherungsarten wie Lebensversicherung, Krankenversicherung und private Rentenversicherung besteht keine Steuerpflicht; bei Feuer-Anteilen gelten ermäßigte Sätze.
  • Anders als die Umsatzsteuer ist die Versicherungssteuer für Unternehmen nicht als Vorsteuer abziehbar.

Was ist die Versicherungssteuer?

Die Versicherungssteuer ist eine Verkehrssteuer, die der deutsche Staat auf Versicherungsverträge erhebt: Besteuert wird nicht das Einkommen, sondern der Vorgang, dass ein Versicherungsnehmer die Prämie für seinen Vertrag zahlt. Geregelt ist die Steuerpflicht im Versicherungssteuergesetz — amtlich ohne Fugen-s geschrieben: „Versicherungsteuergesetz“ (VersStG).

Steuerschuldner ist der Versicherungsnehmer — bemerken wird er davon wenig, denn das Versicherungsunternehmen schlägt die Steuer direkt auf die Versicherungsprämie auf, führt sie ab und weist sie auf der Rechnung aus. Fällig wird die Steuer mit der Zahlung des Beitrags. Zuständig ist in Deutschland seit 2021 zentral das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), nicht das örtliche Finanzamt; für Versicherer aus dem EU-Ausland gelten Sonderregeln. Für den Bundeshaushalt ist die Abgabe ein Schwergewicht: Sie bringt jährlich über 15 Milliarden Euro ein.

Wie hoch ist die Versicherungssteuer? Die Steuersätze in der Übersicht

Der reguläre Steuersatz beträgt seit 2010 unverändert 19 Prozent — optisch wie die Umsatzsteuer, aber eine eigene Steuer. Der Unterschied zeigt sich bei bestimmten Versicherungsarten: Überall dort, wo Feuer mitversichert ist, fließt zusätzlich Feuerschutzsteuer in die Berechnung ein, und es gelten gemischte Sätze:

Versicherung Steuersatz
Kfz-, Haftpflichtversicherung (auch Haus- und Grundbesitzer), Rechtsschutz, Schaden- und Unfallversicherungen, Hausrat ohne Feueranteil 19 %
Gebäudeversicherung mit Feuer-Anteil 16,34 %
Hausratversicherung (mit Feueranteil) 16,15 %
Feuerversicherung 13,20 % (zzgl. Feuerschutzsteuer)
Hagelversicherung (Landwirtschaft) 0,03 % der Versicherungssumme
Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr 3,8 %

Ein Beispiel: Bei einem Kfz-Beitrag von 500 Euro netto kommen 95 Euro Versicherungssteuer hinzu — gezahlt werden 595 Euro. Auf der Rechnung ist die Steuer stets gesondert ausgewiesen. Eine Besonderheit ist die Hagelversicherung: Ihr Steuersatz bemisst sich nicht an der Prämie, sondern an der Versicherungssumme — die Grundlage der Berechnung ist hier also eine andere.

Welche Versicherungen sind steuerfrei?

Keine Steuerpflicht besteht nach § 4 des Versicherungssteuergesetzes für Versicherungsverträge, die der Existenzsicherung dienen:

  • Lebensversicherungen und private Rentenversicherungen
  • Krankenversicherung und Pflegeversicherung — die gesetzliche Krankenversicherung ebenso wie die private Krankenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung, gesetzliche Rentenversicherung und die übrigen Zweige der Sozialversicherung
  • Rückversicherungen (systembedingt, um Doppelbesteuerung zu vermeiden)

Der Gedanke: Wer Einkommen, Gesundheit oder Alter absichert, soll dafür vom Staat nicht zusätzlich belastet werden — das gilt für Privatpersonen wie für Unternehmen. Versicherungsarten wie Hausrat oder Kfz gelten dagegen als „konsumnäher“ — in diesen Fällen wird auf die Versicherungsprämie der volle Steuersatz von 19 Prozent fällig.

Kann ich die Versicherungssteuer absetzen?

Eine eigene Abzugsposition ist sie nicht — die Steuer teilt das Schicksal des Beitrags. Heißt konkret: Ist der Beitrag absetzbar (zum Beispiel die Berufshaftpflicht als Werbungskosten oder Betriebsausgabe, die Kfz-Haftpflicht anteilig als Vorsorgeaufwand), wandert der Bruttobetrag inklusive Versicherungssteuer in die Steuererklärung. Für Unternehmen wichtig ist der Unterschied zur Umsatzsteuer: Ein Vorsteuerabzug ist in allen Fällen ausgeschlossen, der Bruttobeitrag ist Betriebsausgabe.

Häufige Fragen zur Versicherungssteuer

Wie hoch ist die Versicherungssteuer in Deutschland?

In der Regel 19 Prozent des Beitrags. Für Versicherungsverträge mit Feueranteil — etwa die Gebäudeversicherung — gelten ermäßigte Sätze zwischen 13,20 und 16,34 Prozent, für die Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr 3,8 Prozent.

Warum zahle ich auf die Lebensversicherung keine Versicherungssteuer?

Weil das Gesetz die Steuer auf Versicherungsverträgen der Existenzsicherung nicht erhebt — dazu zählen Lebens-, Renten-, Kranken- und Pflegeversicherungen. Grundlage ist § 4 VersStG.

Muss ich die Versicherungssteuer selbst ans Finanzamt abführen?

Nein. Das Versicherungsunternehmen übernimmt das für jeden Vertrag und überweist direkt an das Bundeszentralamt für Steuern; Privatpersonen zahlen die Steuer unbemerkt mit der Prämie.

Was ist der Unterschied zwischen Versicherungssteuer und Umsatzsteuer?

Beide betragen zwar 19 Prozent, sind aber verschiedene Steuern des deutschen Steuerrechts. Praktische Folge für Unternehmen: kein Vorsteuerabzug auf Versicherungsbeiträge.

Warum haben Wohngebäude- und Hausratversicherung krumme Steuersätze?

Weil in diesen Versicherungen ein Feueranteil steckt, auf den zusätzlich Feuerschutzsteuer entfällt. Damit die Gesamtbelastung vergleichbar bleibt, gelten gemischte Sätze von 16,34 beziehungsweise 16,15 Prozent.

Quellen und Rechtsgrundlagen

  1. 1. Versicherungsteuergesetz (VersStG) — insbesondere § 4 (Ausnahmen) und §§ 5, 6 (Steuerberechnung und Steuersätze), gesetze-im-internet.de
  2. 2. Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) — Zuständigkeit für Versicherung- und Feuerschutzsteuer
  3. 3. Feuerschutzsteuergesetz (FeuerschStG)

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Zuletzt aktualisiert am 11.07.2026 · Betreiber: Finanzriese GmbH · Impressum & Zulassung