Er·le·bens·fall
der; Substantiv, maskulin · Gegenstück zum Todesfall
Kurz erklärt
Der Erlebensfall bezeichnet, dass die versicherte Person den vereinbarten Ablauftermin erlebt. Dann zahlt die Kapitallebensversicherung die Ablaufleistung oder die Rentenversicherung beginnt mit der Rentenzahlung.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Erlebensfall liegt vor, wenn die versicherte Person einen im Vertrag festgelegten Zeitpunkt, meist den Ablauftermin, erlebt. Er ist das Gegenstück zum Todesfall.
- Bei einer Kapitallebensversicherung wird im Erlebensfall die Ablaufleistung als einmalige Summe fällig, bei einer privaten Rentenversicherung beginnt die laufende Rentenzahlung.
- Die Lebensversicherung auf die Person ist in den §§ 150 bis 171 VVG geregelt; wer die Leistung erhält, bestimmt die Bezugsberechtigung nach § 159 VVG.
- Reine Risikoprodukte kennen keinen Erlebensfall: Eine Risikolebensversicherung zahlt ausschließlich beim Tod der versicherten Person.
- Erträge aus kapitalbildenden Verträgen werden im Erlebensfall besteuert, unter bestimmten Voraussetzungen nur zur Hälfte (§ 20 Absatz 1 Nummer 6 EStG).
Was bedeutet Erlebensfall?
Der Erlebensfall bezeichnet das Ereignis, dass die versicherte Person einen vertraglich vereinbarten Zeitpunkt erlebt. In den meisten Verträgen ist das der Ablauftermin der Versicherung, also das vereinbarte Vertragsende. Erlebt die versicherte Person diesen Termin, tritt der Versicherungsfall im Sinne der Erlebensfallleistung ein.
Der Begriff stammt aus der Personenversicherung und bildet zusammen mit dem Todesfall die beiden möglichen Auslöser einer Lebensversicherung. Beim Todesfall zahlt der Versicherer, wenn die versicherte Person vor dem Ablauf stirbt. Beim Erlebensfall zahlt er, wenn sie den Ablauf erreicht. Welche dieser beiden Leistungen ein Vertrag abdeckt, hängt von der Produktart ab.
Welche Leistung im Erlebensfall gezahlt wird
Was der Versicherer im Erlebensfall auszahlt, richtet sich nach der Art des Vertrags. Kapitalbildende Verträge sichern ein Guthaben an, das im Erlebensfall an die versicherungsnehmende oder bezugsberechtigte Person geht. Reine Risikoverträge dienen nur der Absicherung eines Todesfallrisikos und leisten im Erlebensfall nicht.
| Vertragsart | Leistung im Erlebensfall | Leistung im Todesfall |
|---|---|---|
| Kapitallebensversicherung | Ablaufleistung als Einmalzahlung (Garantiesumme plus Überschüsse) | vereinbarte Todesfallsumme |
| Private Rentenversicherung | Beginn der lebenslangen Rentenzahlung oder Kapitalwahlrecht | je nach Tarif Beitragsrückgewähr oder Restkapital |
| Risikolebensversicherung | keine Leistung | vereinbarte Versicherungssumme |
Die Ablaufleistung der Kapitallebensversicherung setzt sich aus der garantierten Summe und der bis zum Ablauf angesammelten Überschussbeteiligung zusammen. Bei der Rentenversicherung kann der Vertrag statt der laufenden Rente oft auch eine einmalige Kapitalauszahlung vorsehen, sofern ein Kapitalwahlrecht vereinbart wurde.
Erlebensfall und Todesfall in der Abgrenzung
Der Unterschied entscheidet darüber, ob überhaupt gezahlt wird. Eine kapitalbildende Lebens- oder Rentenversicherung deckt in der Regel beide Fälle ab, verteilt das Kapital aber unterschiedlich. Eine Risikolebensversicherung deckt allein den Todesfall; erlebt die versicherte Person den Ablauf, endet der Vertrag ohne Auszahlung. Wer nur den Hinterbliebenenschutz sucht, wählt bewusst ein Produkt ohne Erlebensfallleistung, weil es günstiger ist.
Wer die Leistung im Erlebensfall erhält, ergibt sich aus der Bezugsberechtigung. Ist kein abweichendes Bezugsrecht bestimmt, steht die Erlebensfallleistung der versicherungsnehmenden Person zu. Ein widerruflich Bezugsberechtigter erwirbt das Recht auf die Leistung des Versicherers nach § 159 Absatz 2 VVG erst mit dem Eintritt des Versicherungsfalls.
Wie der Erlebensfall besteuert wird
Zahlt eine Kapitallebensversicherung im Erlebensfall die Ablaufleistung aus, ist der Ertrag steuerpflichtig, also der Unterschied zwischen der Auszahlung und den eingezahlten Beiträgen (§ 20 Absatz 1 Nummer 6 EStG). Für Verträge, die ab 2005 abgeschlossen wurden, gilt eine Erleichterung: Wird die Leistung erst nach Ablauf von mindestens zwölf Jahren und nach Vollendung des 62. Lebensjahres ausgezahlt, ist nur die Hälfte des Ertrags zu versteuern. Bei Verträgen mit Abschluss bis Ende 2011 gilt statt des 62. das vollendete 60. Lebensjahr.
Bei der privaten Rentenversicherung wird im Erlebensfall nicht die volle Rente besteuert, sondern nur der Ertragsanteil. Dessen Höhe hängt vom Alter zu Rentenbeginn ab (§ 22 EStG). Für Verträge, die vor 2005 abgeschlossen wurden, gelten teils günstigere Übergangsregeln. Die konkrete steuerliche Behandlung sollte im Einzelfall geprüft werden.
Häufige Fragen zu Erlebensfall
Was ist der Unterschied zwischen Erlebensfall und Todesfall?
Der Erlebensfall tritt ein, wenn die versicherte Person den vereinbarten Ablauf erlebt. Der Todesfall tritt ein, wenn sie vorher stirbt. Beide lösen je nach Vertrag unterschiedliche Leistungen aus.
Zahlt jede Lebensversicherung im Erlebensfall?
Nein. Nur kapitalbildende Verträge wie die Kapitallebensversicherung oder die private Rentenversicherung leisten im Erlebensfall. Eine reine Risikolebensversicherung zahlt ausschließlich beim Tod.
Wer bekommt die Leistung im Erlebensfall?
In der Regel die versicherungsnehmende Person, sofern kein abweichender Bezugsberechtigter benannt ist. Die Bezugsberechtigung richtet sich nach § 159 VVG.
Muss ich die Auszahlung im Erlebensfall versteuern?
Der Ertrag ist grundsätzlich steuerpflichtig. Bei Kapitallebensversicherungen kann nach § 20 Absatz 1 Nummer 6 EStG die hälftige Besteuerung greifen, wenn Mindestlaufzeit und Mindestalter erfüllt sind.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- §§ 150 bis 171 VVG, Lebensversicherung, gesetze-im-internet.de
- § 159 VVG, Bezugsberechtigung, gesetze-im-internet.de
- § 20 Absatz 1 Nummer 6 EStG, Erträge aus Kapitallebensversicherungen, gesetze-im-internet.de
- § 22 EStG, Ertragsanteilbesteuerung von Leibrenten, gesetze-im-internet.de
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Zuletzt aktualisiert am 10.09.2026 · Betreiber: Finanzriese GmbH · Impressum & Zulassung