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Versicherungswiki

Schluss·über·schuss

der; Substantiv, maskulin · Bonus bei Ablauf

Kurz erklärt

Der Schlussüberschuss ist ein Teil der Überschussbeteiligung, der erst bei regulärem Vertragsablauf gezahlt wird und bei vorzeitiger Kündigung entfällt oder gekürzt wird.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Schlussüberschuss (auch Schlussüberschussanteil) ist ein Teil der Überschussbeteiligung einer Lebens- oder Rentenversicherung.
  • Er wird nicht laufend gutgeschrieben, sondern erst am regulären Vertragsende auf einen Schlag ausgezahlt.
  • Der Betrag ist nicht garantiert und wird jährlich vom Versicherer neu deklariert.
  • Bei vorzeitiger Kündigung entfällt er ganz oder wird nach den Vertragsbedingungen gekürzt.

Was ist ein Schlussüberschuss?

Der Schlussüberschuss ist eine zusätzliche, nicht garantierte Zahlung, die ein Lebensversicherer seinen Kunden zum Ende der Vertragslaufzeit gewährt. Er stammt aus den Überschüssen, die das Unternehmen mit Kapitalanlagen, Kostenersparnissen und günstigem Risikoverlauf erwirtschaftet. Während laufende Überschüsse dem Vertrag jedes Jahr zugeschrieben werden, sammelt der Versicherer den Schlussüberschuss in einem gesonderten Topf und zahlt ihn gebündelt aus, wenn der Vertrag regulär abläuft oder der Versicherungsfall eintritt.

Rechtlich ist die Überschussbeteiligung in § 153 VVG geregelt. Danach steht dem Versicherungsnehmer grundsätzlich eine Beteiligung an Überschuss und Bewertungsreserven zu, sofern sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Die konkrete Höhe des Schlussüberschusses ergibt sich nicht aus dem Gesetz, sondern aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen und der jährlichen Deklaration des Versicherers. Es besteht kein fester Anspruch auf einen bestimmten Betrag.

Merkmal Laufender Überschuss Schlussüberschuss
Zuteilung jährlich am Vertragsende
Auszahlung im Vertrag angesammelt einmalig am Schluss
Garantie nach Zuteilung fest erst bei Fälligkeit fest

Warum der Schlussüberschuss Vertragstreue belohnt

Der Schlussüberschuss wirkt wie ein Treuebonus: Nur wer den Vertrag bis zum vereinbarten Ende durchhält, erhält ihn in voller Höhe. Kündigt der Versicherungsnehmer vorzeitig, sieht ein Großteil der Verträge vor, dass der Schlussüberschuss entfällt oder nur anteilig gezahlt wird.

Nach § 169 Absatz 7 VVG muss der Versicherer bei Kündigung zusätzlich zum Rückkaufswert den Schlussüberschussanteil zahlen, der in den Versicherungsbedingungen für den Kündigungsfall vorgesehen ist. Dieser Kündigungswert liegt in der Regel deutlich unter dem Betrag, den ein bis zum Ablauf geführter Vertrag erhalten hätte. Wer plant, seinen Vertrag lange zu behalten, sollte die deklarierten Schlussüberschüsse deshalb in die Renditebetrachtung einbeziehen, sie aber nicht als sichere Größe verstehen.

Häufige Fragen zu Schlussüberschuss

Wird der Schlussüberschuss garantiert?

Nein. Er wird jedes Jahr vom Versicherer deklariert und ist erst bei Fälligkeit verbindlich. Fällt der Kapitalmarkt ungünstig aus, kann der tatsächlich gezahlte Schlussüberschuss niedriger sein als früher in Aussicht gestellt.

Was passiert mit dem Schlussüberschuss bei Kündigung?

Bei vorzeitiger Kündigung entfällt er oft ganz oder wird gekürzt. Gezahlt wird nur der Anteil, den die Versicherungsbedingungen für den Kündigungsfall vorsehen (§ 169 Absatz 7 VVG).

Quellen und Rechtsgrundlagen

  1. § 153 VVG, Überschussbeteiligung, gesetze-im-internet.de
  2. § 169 Absatz 7 VVG, Rückkaufswert und Schlussüberschussanteil bei Kündigung, gesetze-im-internet.de
  3. Mindestzuführungsverordnung (MindZV), Beteiligung der Versicherten an den Überschüssen

Redaktion & Aktualität

Zuletzt aktualisiert am 10.09.2026 · Betreiber: Finanzriese GmbH · Impressum & Zulassung