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Versicherungswiki

Steu·ern bei Le·bens- und Ren·ten·ver·si·che·run·gen

Plural; Wortgruppe · Besteuerung der LV

Kurz erklärt

Bei der Kapitallebensversicherung sind Erträge steuerpflichtig, hälftig bei Auszahlung ab 62 und mindestens zwölf Jahren Laufzeit (§ 20 EStG). Bei Rentenversicherungen wird nur der Ertragsanteil besteuert (§ 22 EStG); Todesfallleistungen sind meist einkommensteuerfrei.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei einer Kapitallebensversicherung ist nur der Ertrag steuerpflichtig, also die Differenz zwischen Auszahlung und eingezahlten Beitraegen.
  • Wird nach dem 62. Lebensjahr und mindestens zwoelf Jahren Laufzeit ausgezahlt, zaehlt nur die Haelfte des Ertrags zum steuerpflichtigen Einkommen.
  • Bei privaten Rentenversicherungen wird nur der Ertragsanteil versteuert, dessen Hoehe vom Alter bei Rentenbeginn abhaengt.
  • Geförderte Vertraege wie Riester- oder Basisrente werden nachgelagert voll besteuert.

Wie werden Lebens- und Rentenversicherungen besteuert?

Wie stark eine Lebens- oder Rentenversicherung besteuert wird, haengt vom Vertragstyp und vom Auszahlungsweg ab. Grundsaetzlich versteuert das Finanzamt nie die gesamte Auszahlung, sondern nur den darin enthaltenen Ertrag.

Bei der Kapitallebensversicherung mit Einmalauszahlung gilt der Unterschiedsbetrag zwischen Versicherungsleistung und Summe der Beitraege als Kapitalertrag nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG. Wird die Leistung nach Vollendung des 62. Lebensjahres (bei Vertraegen ab 2012, sonst 60. Lebensjahr) und nach mindestens zwoelf Jahren Laufzeit ausgezahlt, ist nur die Haelfte dieses Ertrags mit dem persoenlichen Steuersatz anzusetzen. Werden diese Voraussetzungen nicht erfuellt, faellt auf den vollen Ertrag Abgeltungsteuer an.

Bei privaten Rentenversicherungen mit lebenslanger Rente wird nur der Ertragsanteil besteuert (§ 22 Nr. 1 EStG). Er richtet sich nach dem Alter bei Rentenbeginn:

Alter bei Rentenbeginn Ertragsanteil
60 Jahre 22 Prozent
63 Jahre 20 Prozent
65 Jahre 18 Prozent
67 Jahre 17 Prozent

Nur dieser Anteil der jaehrlichen Leibrente wird mit dem persoenlichen Steuersatz belegt, nicht die volle Rentenzahlung.

Was gilt bei geförderten Vertraegen und im Todesfall?

Geförderte Altersvorsorge wie Riester- und Basisrente folgt der nachgelagerten Besteuerung: In der Ansparphase bleiben Beitraege steuerlich beguenstigt, dafuer wird die spaetere Leistung nach § 22 Nr. 5 EStG voll versteuert. Details dazu erklaert der Eintrag zur Riester-Rente.

Eine Todesfallleistung aus einer Risiko- oder Kapitallebensversicherung ist fuer die Hinterbliebenen einkommensteuerfrei. Sie kann jedoch Erbschaftsteuer ausloesen, wenn der Verstorbene zugleich Versicherungsnehmer und versicherte Person war und die Leistung in den Nachlass faellt (§ 3 ErbStG).

Häufige Fragen zu Steuern bei Lebens- und Rentenversicherungen

Muss ich die Auszahlung meiner Lebensversicherung komplett versteuern?

Nein. Steuerpflichtig ist nur der Ertrag, also der Betrag oberhalb der eingezahlten Beitraege. Bei Auszahlung ab 62 Jahren und zwoelf Jahren Laufzeit zaehlt sogar nur die Haelfte davon.

Wie hoch ist der Ertragsanteil bei einer privaten Rente?

Der Ertragsanteil sinkt mit steigendem Rentenbeginnalter. Bei Beginn mit 65 Jahren betraegt er 18 Prozent, bei Beginn mit 60 Jahren 22 Prozent.

Ist die Todesfallleistung steuerfrei?

Fuer die Einkommensteuer ja. Je nach Vertragskonstellation und Verwandtschaftsgrad kann aber Erbschaftsteuer anfallen.

Quellen und Rechtsgrundlagen

  1. § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG (Besteuerung von Ertraegen aus Kapitallebensversicherungen), gesetze-im-internet.de
  2. § 22 Nr. 1 und Nr. 5 EStG (Ertragsanteil bei Leibrenten, geförderte Vertraege), gesetze-im-internet.de
  3. § 3 ErbStG (Erwerb von Todes wegen), gesetze-im-internet.de

Redaktion & Aktualität

Zuletzt aktualisiert am 10.09.2026 · Betreiber: Finanzriese GmbH · Impressum & Zulassung