Zum Inhalt springen
Versicherungswiki

An·spar·pha·se

die; Substantiv, feminin · Aufbauphase

Kurz erklärt

Die Ansparphase ist der Zeitraum einer Renten- oder Lebensversicherung, in dem Beiträge eingezahlt und Kapital aufgebaut wird, bevor die Auszahlung oder Rentenzahlung beginnt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Ansparphase ist der Zeitraum eines Renten- oder Lebensversicherungsvertrags, in dem Beiträge eingezahlt und Kapital aufgebaut werden.
  • Sie endet mit dem vereinbarten Rentenbeginn und geht in die Rentenbezugsphase (Auszahlungsphase) über.
  • Bei geförderten Verträgen darf die Auszahlung frühestens mit Vollendung des 62. Lebensjahres beginnen.
  • Wer während der Ansparphase kündigt, erhält den Rückkaufswert, nicht die eingezahlten Beiträge.

Was ist die Ansparphase?

Die Ansparphase ist der erste Abschnitt eines Vorsorgevertrags. In dieser Zeit zahlt der Versicherungsnehmer laufende Beiträge oder eine Einmalzahlung ein, aus denen der Versicherer nach Abzug der Kosten Kapital bildet und verzinst. Ziel ist der Aufbau eines Guthabens, aus dem später eine lebenslange Rente oder eine Kapitalauszahlung finanziert wird. Der Gegenbegriff ist die Rentenbezugsphase, in der nur noch ausgezahlt und nichts mehr eingezahlt wird.

Die Länge der Ansparphase legen die Vertragspartner bei Abschluss fest. Sie reicht vom Versicherungsbeginn bis zum vereinbarten Rentenbeginn und dauert je nach Eintrittsalter oft mehrere Jahrzehnte. Bei zertifizierten Altersvorsorgeverträgen wie der Riester- oder Basisrente darf die Auszahlung frühestens mit Vollendung des 62. Lebensjahres einsetzen (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 AltZertG). Erst danach beginnt die Auszahlungsphase.

Typische Merkmale beider Phasen im Überblick:

Merkmal Ansparphase Rentenbezugsphase
Geldfluss Kunde zahlt ein Versicherer zahlt aus
Ziel Kapitalaufbau lebenslange Rente
Kapital wächst durch Beiträge und Erträge wird nach und nach entnommen

Was passiert bei Kündigung in der Ansparphase?

Wer den Vertrag während der Ansparphase kündigt, bekommt nicht die Summe der gezahlten Beiträge zurück, sondern den Rückkaufswert. Dieser entspricht dem angesparten Deckungskapital nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik (§ 169 VVG). Gerade in den ersten Jahren fällt er niedrig aus, weil Abschluss- und Vertriebskosten anteilig verrechnet werden. Diese Kosten müssen bei geförderten Verträgen auf mindestens fünf Jahre verteilt werden (§ 1 Abs. 1 Nr. 8 AltZertG), was einen frühen Ausstieg besonders verlustreich macht.

Statt der Kündigung ist oft die Beitragsfreistellung die günstigere Wahl: Der Vertrag bleibt bestehen, es werden aber keine neuen Beiträge mehr gezahlt.

Häufige Fragen zu Ansparphase

Wie lange dauert die Ansparphase?

Sie läuft vom Vertragsbeginn bis zum vereinbarten Rentenbeginn und dauert je nach Eintrittsalter häufig 20 bis 40 Jahre.

Kann ich während der Ansparphase Beiträge aussetzen?

Ja. Über eine Beitragsfreistellung ruht die Beitragszahlung, der Vertrag bleibt mit reduzierter Leistung bestehen. Die Bedingungen regelt Ihr Versicherungsvertrag.

Gilt die Ansparphase auch bei der privaten Rentenversicherung?

Ja. Auch die private Rentenversicherung gliedert sich in eine Ansparphase und eine anschließende Rentenbezugsphase.

Quellen und Rechtsgrundlagen

  1. § 1 Abs. 1 Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG), gesetze-im-internet.de (Auszahlung ab 62. Lebensjahr, Kostenverteilung)
  2. § 169 Versicherungsvertragsgesetz (VVG), gesetze-im-internet.de (Rückkaufswert bei Kündigung in der Ansparphase)

Redaktion & Aktualität

Zuletzt aktualisiert am 10.09.2026 · Betreiber: Finanzriese GmbH · Impressum & Zulassung