Brut·to·prä·mie
die; Substantiv, feminin · Gesamtbeitrag
Kurz erklärt
Die Bruttoprämie ist der gesamte vom Kunden zu zahlende Beitrag inklusive Kosten- und Sicherheitszuschlägen sowie Versicherungssteuer. Gegenstück ist die Nettoprämie als reiner Risikobeitrag.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Bruttoprämie ist der vollständige Betrag, den der Versicherungsnehmer tatsächlich an den Versicherer zahlt.
- Sie setzt sich zusammen aus der Nettoprämie (reiner Risikobeitrag) zuzüglich Kosten- und Sicherheitszuschlag, häufig einem Gewinnzuschlag und, wo steuerpflichtig, der Versicherungsteuer.
- Gegenstück ist die Nettoprämie, die nur den kalkulierten Schadenbedarf abdeckt.
- Bei Lebens- und Krankenversicherungen fällt in der Regel keine Versicherungsteuer an, bei Sachversicherungen dagegen schon.
Was ist die Bruttoprämie?
Die Bruttoprämie ist der Beitrag, den ein Kunde für seinen Versicherungsschutz laut Vertrag zu zahlen hat, einschließlich aller Zuschläge und, sofern anfallend, der Versicherungsteuer. Sie ist damit der Betrag, der auf der Rechnung und im Versicherungsschein steht und tatsächlich abgebucht wird. Rechtlich schuldet der Versicherungsnehmer diese vereinbarte Prämie als Gegenleistung für die Risikoübernahme des Versicherers (§ 1 VVG).
Der Versicherer kalkuliert die Bruttoprämie in Schritten ausgehend vom reinen Risikobeitrag:
| Bestandteil | Zweck |
|---|---|
| Nettoprämie (Risikobeitrag) | deckt den statistisch erwarteten Schadenbedarf |
| Sicherheitszuschlag | fängt Zufallsschwankungen und Kalkulationsrisiken ab |
| Kostenzuschlag | deckt Abschluss- und Verwaltungskosten |
| Gewinnzuschlag | kalkulierter Gewinnanteil des Versicherers |
| Versicherungsteuer | staatliche Steuer, bei den meisten Sachversicherungen 19 Prozent |
Abgrenzung zur Nettoprämie und die Rolle der Steuer
Der Unterschied zwischen Netto- und Bruttoprämie liegt in den Zuschlägen. Die Nettoprämie ist der versicherungsmathematisch berechnete Betrag, der allein zur Deckung der erwarteten Leistungen nötig ist. Erst die Zuschläge für Kosten, Sicherheit und Gewinn machen daraus die Bruttoprämie, aus der der Versicherer seinen Betrieb finanziert.
Ob zusätzlich Versicherungsteuer anfällt, hängt von der Sparte ab. Der allgemeine Steuersatz beträgt 19 Prozent des Versicherungsentgelts, bei der Feuerversicherung liegt er höher (§ 6 VersStG). Steuerfrei sind dagegen unter anderem Lebens-, Renten- und Krankenversicherungen, wenn sie der Versorgung dienen (§ 4 VersStG). Dort besteht die Bruttoprämie nur aus Risikobeitrag und Zuschlägen, nicht aus einem Steueranteil.
Häufige Fragen zur Bruttoprämie
Zahle ich die Brutto- oder die Nettoprämie?
Sie zahlen immer die Bruttoprämie. Das ist der volle Betrag inklusive Zuschlägen und gegebenenfalls Versicherungsteuer, wie er im Vertrag und auf der Rechnung ausgewiesen ist.
Ist die Versicherungsteuer immer in der Bruttoprämie enthalten?
Nein. Bei steuerpflichtigen Sparten wie Haftpflicht-, Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung ist die Versicherungsteuer Teil der Bruttoprämie. Bei Lebens- und Krankenversicherungen entfällt sie nach § 4 VersStG.
Warum ist die Bruttoprämie höher als der reine Risikobeitrag?
Weil sie zusätzlich die Kosten des Versicherers, einen Sicherheitszuschlag gegen Kalkulationsrisiken und meist einen Gewinnanteil abdeckt.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 1 VVG (Vertragstypische Pflichten, Prämie als Gegenleistung), gesetze-im-internet.de
- § 6 VersStG (Steuersatz, 19 Prozent), gesetze-im-internet.de
- § 4 VersStG (Steuerbefreiungen für Lebens- und Krankenversicherungen), gesetze-im-internet.de
Redaktion & Aktualität
Zuletzt aktualisiert am 10.09.2026 · Betreiber: Finanzriese GmbH · Impressum & Zulassung