Ver·si·che·rungs·schein
der; Substantiv, maskulin · auch: Versicherungspolice, Police
Kurz erklärt
Der Versicherungsschein (Police) ist die Urkunde über den Versicherungsvertrag: Nachweis des Schutzes mit allen Eckdaten von der Versicherungsscheinnummer bis zur Laufzeit (§ 3 VVG). Bei Verlust gibt es eine Ersatzurkunde — der Schutz bleibt bestehen.
Das Wichtigste in Kürze
- Versicherungspolice und Versicherungsschein bedeuten dasselbe: die Urkunde über den Versicherungsvertrag — ein wichtiges Dokument, denn es ist Nachweis und Bestätigung des Versicherungsschutzes.
- Der Versicherungsschein enthält die wichtigen Angaben und individuellen Vereinbarungen: Versicherungsscheinnummer, versicherte Gefahren, Leistungen, Beiträge, Versicherungsbeginn und Laufzeit.
- Bei Verlust erhalten Kunden auf Wunsch einen neuen Versicherungsschein (Ersatzurkunde) — der Versicherungsschutz selbst geht nicht verloren.
- Besonders wichtig ist das Original bei der Lebensversicherung: Dort ist die Versicherungspolice ein Legitimationspapier, das im Leistungsfall vorgelegt werden soll.
Was ist ein Versicherungsschein?
Der Versicherungsschein ist das Dokument, mit dem die Versicherung den Abschluss des Versicherungsvertrages bestätigt, nachdem er abgeschlossen wurde. Der Versicherer ist verpflichtet, den Versicherungsschein auszustellen: Nach § 3 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) erhält der Versicherungsnehmer den Versicherungsschein in Textform — per Post auf Papier oder, wenn vereinbart, direkt elektronisch. Die Begriffe Versicherungspolice und Police bedeuten dasselbe; „Police“ stammt über das Französische vom italienischen „polizza“ — Schein oder Beleg.
Im Alltag hat die Versicherungspolice drei Funktionen: Sie ist Nachweis und Bestätigung des Vertrages und der getroffenen Vereinbarungen, Referenz für jede Kommunikation mit der Versicherung (über die Versicherungsscheinnummer) — und bei einigen Sparten eine Urkunde mit Legitimationswirkung, deren Vorlage die Versicherung im Fall der Leistung verlangen kann. Zum Beispiel prüft der Lebensversicherer vor der Auszahlung, wer die Versicherungspolice vorlegt.
Inhalt: Welche Angaben und Informationen enthält die Versicherungspolice?
Der Versicherungsschein enthält die wichtigen Eckdaten des Vertrags nach einem festen Muster — neben den Standardangaben auch individuelle Vereinbarungen und Sonderregelungen. Typischerweise gehören dazu diese Informationen:
- Versicherungsscheinnummer — das wichtigste Ordnungsmerkmal für alle Anliegen
- Vertragsparteien: Versicherer und Versicherungsnehmer, gegebenenfalls versicherte Personen und Bezugsberechtigte
- Art der Versicherung und versicherte Gefahren beziehungsweise Leistungen
- Versicherungssumme beziehungsweise Deckungssumme und vereinbarte Selbstbeteiligung
- Beitrag mit Zahlweise und Fälligkeit
- Versicherungsbeginn und Ablauf des Schutzes
- Verweis auf die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), die Rechte und Pflichten im Detail regeln
Wichtig zu wissen: Der Versicherungsschein selbst ist nur die Zusammenfassung der wesentlichen Vereinbarungen. Was im Fall des Schadens zählt, ergibt sich aus dem Zusammenspiel von Versicherungspolice, Allgemeinen Versicherungsbedingungen und Antrag — weicht die Police vom Antrag ab, sollten Kunden sofort schriftlich widersprechen, sonst gilt nach § 5 VVG unter Umständen der abweichende Inhalt der Versicherung als genehmigt.
Rechtliche Bedeutung: mehr als ein Stück Papier
In den meisten Sparten der Versicherung — zum Beispiel Haftpflicht, Hausrat oder Kfz — bedeutet Nachweis hier: Die Police belegt den Vertrag, aber der Anspruch besteht auch ohne das Dokument, weil es sich um eine Bestätigung des Versicherers handelt, nicht um dessen Voraussetzung. Anders bei der Lebensversicherung: Hier ist der Versicherungsschein in der Regel ein qualifiziertes Legitimationspapier (§ 808 BGB). Das bedeutet: Die Versicherung darf mit befreiender Wirkung an denjenigen leisten, der die Urkunde vorlegt. Deshalb wird das Original bei Auszahlung, Kündigung oder Verkauf verlangt — und deshalb gehört es an einen sicheren Ort. Ein Bankschließfach ist dafür nur bedingt sicher gewählt, weil der Inhalt im Todesfall erst spät zugänglich ist.
Versicherungsschein verloren: Das ist zu tun
Die Versicherungspolice verloren zu haben ist ärgerlich, aber kein Drama — der Versicherungsschutz besteht fort, denn der Vertrag existiert unabhängig vom Dokument. So geht der Versicherungsnehmer vor:
- 1. Versicherung informieren und verlangen, dass ein neuer Versicherungsschein ausgestellt wird — zur Ersatzurkunde ist der Versicherer verpflichtet (§ 3 Abs. 3 VVG); die Kosten trägt der Versicherungsnehmer selbst. Der neue Versicherungsschein kommt in der Regel per Post.
- 2. Verlusterklärung abgeben: Bei Lebensversicherungen erhalten Kunden für die Verlusterklärung meist ein Formular — die schriftliche Erklärung bestätigt, dass die alte Versicherungspolice abhandengekommen ist.
- 3. Aufgebotsverfahren bei Legitimationspapieren: Je nach Bedingungen kann die verlorene Urkunde für kraftlos erklärt werden, bevor eine neue ausgestellt wird — das regelt der Vertrag.
Ein Tipp für den Überblick: Wer die Versicherungsscheinnummer bereits notiert hat, kann jederzeit Auskunft erhalten — eine einfache Kopie oder ein Blick ins Kundenportal genügt für die meisten Anliegen, noch bevor der neue Versicherungsschein eintrifft.
Police, Nachtrag, Ersatzurkunde: die Begriffe im Überblick
| Begriff | Bedeutung |
|---|---|
| Versicherungsschein / Versicherungspolice / Police | dasselbe Dokument — die Urkunde über den Vertrag |
| Nachtrag | Ergänzungsdokument bei Vertragsänderungen (etwa neue Beiträge oder Anschrift) |
| Ersatzurkunde | neu ausgestellter Versicherungsschein nach Verlust (§ 3 Abs. 3 VVG) |
| Vorläufige Deckung | Versicherungsschutz vor Ausstellung der endgültigen Police |
Häufige Fragen zum Versicherungsschein
Ist der Versicherungsschein dasselbe wie die Police?
Ja. Versicherungsschein, Versicherungspolice und Police bezeichnen dasselbe wichtige Dokument — den urkundlichen Nachweis des Versicherungsvertrages mit allen individuellen Vereinbarungen.
Wo finde ich die Versicherungsscheinnummer?
Gut sichtbar auf der ersten Seite der Police — und auf jedem Schreiben des Versicherers. Sie gehört in jede Schadenmeldung und jede Anfrage, damit die Versicherung das Anliegen direkt zuordnen kann.
Brauche ich den Versicherungsschein im Schadenfall?
In Sach- und Haftpflichtversicherungen genügt die Nummer; die Rechte hängen nicht am Papier. Bei der Lebensversicherung sollten Sie das Original sicher aufbewahren, weil die Versicherung die Vorlage verlangen kann, sobald Leistungen erhalten werden sollen.
Gibt es den Versicherungsschein auch digital?
Ja — die Textform erlaubt die elektronische Übermittlung, wenn der Kunde zustimmt. Viele Versicherungen stellen die Police zum Beispiel im Kundenportal bereit; dort lassen sich alle Angaben jederzeit erhalten.
Was gilt, wenn Police und Antrag voneinander abweichen?
Dann sollten Sie innerhalb eines Monats widersprechen: Nach § 5 VVG gilt der abweichende Inhalt der Police sonst als genehmigt, sofern der Versicherer auf die Abweichung hingewiesen hat.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- 1. § 3 VVG — Versicherungsschein: Ausstellung und Ersatzurkunde, gesetze-im-internet.de
- 2. § 5 VVG — Abweichender Versicherungsschein (Billigungsklausel)
- 3. § 808 BGB — qualifiziertes Legitimationspapier (Namenspapiere mit Inhaberklausel)
Redaktion & Aktualität
Zuletzt aktualisiert am 11.07.2026 · Betreiber: Finanzriese GmbH · Impressum & Zulassung