Krankentagegeld oder Krankengeld: Wo die gesetzliche Absicherung endet
Eintrag · Altersvorsorge
Kurz erklärt
Krankengeld deckt oft nur 70 Prozent des Nettolohns. Wann eine Krankentagegeldversicherung sinnvoll ist und wo die gesetzliche Absicherung endet.

Sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber weiter den vollen Lohn, danach übernimmt die Krankenkasse – so kennen die meisten Arbeitnehmer den Ablauf zumindest in groben Zügen. Was dabei häufig untergeht: Zwischen diesen Phasen und dem tatsächlichen finanziellen Bedarf klafft oft eine spürbare Lücke. Genau an diesem Punkt stellt sich die Frage, ob eine Krankentagegeldversicherung sinnvoll ist – und für wen sich der zusätzliche Schutz tatsächlich rechnet.
Die ersten sechs Wochen: Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber
Solange ein Arbeitsverhältnis besteht, greift zunächst die gesetzliche Entgeltfortzahlung. Für dieselbe Erkrankung zahlt der Arbeitgeber bis zu sechs Wochen lang den vollen Nettolohn weiter, geregelt im Entgeltfortzahlungsgesetz. In dieser Phase merken die meisten Beschäftigten finanziell kaum einen Unterschied zum normalen Gehaltseingang. Problematisch wird es erst, wenn die Krankheit länger dauert oder wiederholt auftritt und die sechs Wochen ausgeschöpft sind, ohne dass eine vollständige Genesung erreicht ist.
Krankengeld der Kasse: ein Ersatz, kein Ausgleich
Ab der siebten Woche zahlt die gesetzliche Krankenkasse Krankengeld – vorausgesetzt, die Arbeitsunfähigkeit ist ärztlich attestiert und rechtzeitig gemeldet. Die Höhe orientiert sich am Bruttoeinkommen, ist aber gedeckelt: Krankengeld beträgt 70 Prozent des Bruttoentgelts, höchstens jedoch 90 Prozent des Nettoentgelts. Von diesem Betrag gehen zudem Beiträge zur Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ab. Unterm Strich bleiben vielen Versicherten real nur etwa 65 bis 68 Prozent ihres bisherigen Nettoeinkommens. Bei einem Facharbeiter mit 2.400 Euro netto sind das schnell 700 bis 800 Euro weniger im Monat – eine Differenz, die laufende Verpflichtungen wie Miete, Kredit oder Unterhalt spürbar belasten kann.
Wichtig: Selbstständige ohne freiwillige Zusatzversicherung erhalten in der Regel gar kein Krankengeld – für sie entsteht die Einkommenslücke potenziell ab dem ersten Krankheitstag.
Die drei Absicherungsstufen im Überblick
| Absicherung | Wer zahlt | Dauer | Höhe |
|---|---|---|---|
| Lohnfortzahlung | Arbeitgeber | bis zu 6 Wochen je Erkrankung | 100 % des Nettolohns |
| Gesetzliches Krankengeld | Krankenkasse | bis zu 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren | ca. 65–68 % des bisherigen Nettos |
| Private Krankentagegeldversicherung | Privater Versicherer | vertraglich frei wählbar, oft bis zur Berufsunfähigkeit | individuell vereinbarter Tagessatz |

Krankentagegeld ist nicht gleich Krankenhaustagegeld
Beide Begriffe klingen ähnlich, meinen aber unterschiedliche Dinge. Das Krankentagegeld ersetzt laufendes Einkommen während einer allgemeinen Arbeitsunfähigkeit, egal ob zu Hause oder in der Klinik behandelt wird. Ein Krankenhaustagegeld dagegen zahlt einen festen Tagessatz nur für die Dauer eines stationären Aufenthalts und deckt meist Zusatzkosten wie Zuzahlungen oder ein Einzelzimmer.
Wann Krankengeld ausläuft: die Aussteuerung nach 78 Wochen
Die gesetzliche Höchstbezugsdauer für Krankengeld liegt bei 78 Wochen innerhalb von drei Jahren, gerechnet ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit – Details dazu regelt § 48 SGB V. Wer nach dieser Zeit weiterhin nicht arbeitsfähig ist, wird von der Krankenkasse „ausgesteuert“: Die Zahlung endet, unabhängig davon, ob die gesundheitliche Situation sich gebessert hat. An dieser Stelle beginnt für viele Betroffene eine der unsichersten Phasen ihrer Erkrankung.
Die Übergangsphase zwischen Krankengeld-Ende und Rückkehr in den Job
Diese Übergangsphase ist der Punkt, an dem viele Versicherte plötzlich merken, wie lückenhaft ihre Absicherung tatsächlich ist. Wer schon beim ersten Antrag Fristen verpasst oder Formulare falsch ausfüllt, verliert bares Geld – welche Nachweise die Kasse verlangt und worauf beim Erstantrag zu achten ist, lässt sich hier nachlesen. Zeichnet sich schon während des Krankengeldbezugs ab, dass eine Rückkehr in den alten Job nicht mehr realistisch ist, wird meist die Agentur für Arbeit zur nächsten Anlaufstelle. Entscheidend ist dabei die rechtzeitige Meldung, denn nur so lässt sich ein nahtloser Übergang ohne Leistungslücke erreichen. Wie genau wie sich Arbeitslosengeld nach längerer Krankheit beantragen lässt, unterscheidet sich vom regulären Antrag – unter anderem, weil die Nahtlosigkeitsregelung beachtet werden muss, um Sperrzeiten zu vermeiden. Wer diese Übergänge kennt, kommt finanziell deutlich glimpflicher durch eine lange Krankheitsphase.
Ist eine Krankentagegeldversicherung sinnvoll? Für wen sich der Tarif lohnt
Ob sich der zusätzliche private Schutz rechnet, hängt stark vom individuellen Einkommen und der Lebenssituation ab. Besonders relevant ist eine Krankentagegeldversicherung für:
- Selbstständige und Freiberufler, die ohne Zusatztarif gar kein gesetzliches Krankengeld erhalten – welche weiteren Policen für diese Gruppe unverzichtbar sind, zeigt ein Überblick über Versicherungen für Selbstständige
- Besserverdiener, deren Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt und deren Krankengeld prozentual noch stärker abfällt
- Alleinverdiener mit Familie, bei denen jede Einkommenslücke direkt den Haushalt trifft
- Beschäftigte mit hohen fixen Verpflichtungen wie Immobilienkredit oder Unterhaltszahlungen
- Personen mit Vorerkrankungen, bei denen eine längere Ausfallzeit statistisch wahrscheinlicher ist
Für Angestellte mit niedrigem bis mittlerem Einkommen und geringen fixen Kosten fällt die Lücke oft moderater aus, sodass sich ein Vergleich der monatlichen Prämie mit dem tatsächlichen Absicherungsbedarf lohnt, bevor ein Vertrag unterschrieben wird.
Die Beitragshöhe für einen privaten Tarif richtet sich vor allem nach Eintrittsalter, Gesundheitszustand, Berufsgruppe und dem vereinbarten Tagessatz: Junge, gesunde Angestellte zahlen für einen Tagessatz von 50 Euro oft nur 15 bis 25 Euro monatlich, Selbstständige mittleren Alters müssen für einen realistischen Tagessatz häufig mit 40 bis 70 Euro rechnen. Wer früh abschließt, sichert sich meist nicht nur den günstigeren Beitrag, sondern auch bessere Annahmebedingungen.
Worauf bei Vertragsabschluss zu achten ist
Vor dem Abschluss lohnt sich ein genauer Blick auf einige Vertragsdetails, die später über den tatsächlichen Nutzen entscheiden:
- Karenzzeit prüfen – ab welchem Tag setzt die Zahlung ein? Wie sich die Karenzzeit im Versicherungsvertrag genau definiert, lohnt sich vorab nachzulesen
- Tagessatz realistisch kalkulieren – die Differenz zwischen Nettoeinkommen und Krankengeld sollte vollständig gedeckt sein
- Nachversicherungsgarantie beachten – kann der Tagessatz ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden, etwa nach einer Gehaltssteigerung?
- Gesundheitsfragen ehrlich beantworten – Falschangaben gefährden im Leistungsfall den gesamten Vertrag
Wer die Erwerbstätigkeit beendet, sollte die Absicherung nicht aus den Augen verlieren – wie sich die Krankenversicherung als Privatier gestaltet, unterscheidet sich deutlich von der Situation Angestellter.
Häufige Fragen zu Krankentagegeld und Krankengeld
Ab wann zahlt die Krankentagegeldversicherung?
Das hängt von der vereinbarten Karenzzeit ab. Üblich sind Varianten, die nahtlos nach Ende der Lohnfortzahlung oder erst nach Auslaufen des gesetzlichen Krankengelds einsetzen. Je kürzer die Karenzzeit, desto höher in der Regel der Beitrag.
Kann ich Krankentagegeld auch als gesetzlich Versicherter abschließen?
Ja. Die private Krankentagegeldversicherung ergänzt die gesetzliche Absicherung und steht grundsätzlich auch gesetzlich Krankenversicherten offen, sofern der Versicherer den Tarif entsprechend anbietet.
Was passiert, wenn das Krankengeld nach 78 Wochen ausläuft und ich noch nicht arbeitsfähig bin?
Dann prüft in der Regel die Rentenversicherung einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente, oder es folgt der Übergang in Leistungen der Arbeitsagentur, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Wer sich frühzeitig informiert, vermeidet Lücken in diesem Übergang.
Lohnt sich Krankentagegeld für kurze Erkrankungen?
Eher nicht. Der eigentliche Nutzen zeigt sich bei längeren Ausfallzeiten, wenn die gesetzliche Lohnfortzahlung endet und Krankengeld die Einkommenslücke nicht vollständig schließt. Für kurze, einmalige Erkrankungen greift meist schon die Lohnfortzahlung ausreichend.
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Zuletzt aktualisiert am 10.08.2026 · Betreiber: Finanzriese GmbH · Impressum & Zulassung