Pri·va·te Un·fall·ver·si·che·rung
die; Wortgruppe · Invaliditätsschutz
Kurz erklärt
Die private Unfallversicherung zahlt bei dauerhafter gesundheitlicher Schädigung durch einen Unfall. Die Höhe der Invaliditätsleistung ergibt sich aus Versicherungssumme und Invaliditätsgrad nach der Gliedertaxe.
Das Wichtigste in Kürze
- Die private Unfallversicherung zahlt vor allem eine Kapitalleistung, wenn ein Unfall zu einer dauerhaften körperlichen oder geistigen Schädigung (Invalidität) führt.
- Ein Unfall liegt nur vor, wenn ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung verursacht (§ 178 Abs. 2 VVG).
- Die Höhe der Invaliditätsleistung ergibt sich aus Versicherungssumme mal Invaliditätsgrad, der nach der Gliedertaxe bestimmt wird, oft zusätzlich mit einer Progression.
- Der Schutz gilt in der Regel weltweit und rund um die Uhr, also auch in der Freizeit.
- Nach den üblichen Bedingungen muss die Invalidität innerhalb eines Jahres eintreten und binnen 15 Monaten ärztlich festgestellt werden, sonst droht der Verlust des Anspruchs.
Was ist eine private Unfallversicherung?
Die private Unfallversicherung ist eine freiwillige Personenversicherung, die finanzielle Folgen eines Unfalls absichert. Anders als die gesetzliche Unfallversicherung, die nur Arbeits- und Wegeunfälle abdeckt, schützt der private Vertrag meist weltweit und 24 Stunden am Tag, gleich ob der Unfall im Beruf, im Haushalt oder im Urlaub passiert.
Kern der Leistung ist die Invaliditätsleistung. Sie wird fällig, wenn durch den Unfall die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigt bleibt (§ 180 VVG). Daneben lassen sich je nach Tarif weitere Bausteine vereinbaren, etwa Unfallrente, Todesfallsumme, Krankenhaustagegeld oder Bergungskosten.
Entscheidend ist der gesetzliche Unfallbegriff. Nach § 178 Abs. 2 VVG muss ein Ereignis vier Merkmale erfüllen: Es wirkt plötzlich, von außen, unfreiwillig auf den Körper und führt zu einer Gesundheitsschädigung. Fehlt eines dieser Merkmale, etwa bei einer allmählich entstehenden Erkrankung, greift der Schutz nicht.
Wie berechnet sich die Invaliditätsleistung?
Die Auszahlung folgt einer festen Formel: Versicherungssumme mal Invaliditätsgrad. Den Invaliditätsgrad legt die Gliedertaxe fest, eine Tabelle im Vertrag, die jedem Körperteil einen festen Prozentsatz zuordnet. Der Verlust eines Arms wird dort beispielsweise anders bewertet als der eines Fingers.
Viele Verträge enthalten zusätzlich eine Progression. Sie sorgt dafür, dass die Leistung bei hohen Invaliditätsgraden überproportional steigt, da gerade schwere Dauerschäden besonders hohe Folgekosten verursachen. Haben Krankheiten oder Gebrechen an der unfallbedingten Schädigung mitgewirkt, kann die Leistung anteilig gekürzt werden, sofern dies vertraglich vereinbart ist; die Voraussetzungen der Kürzung muss der Versicherer nachweisen (§ 182 VVG).
| Merkmal | Private Unfallversicherung | Berufsunfähigkeitsversicherung |
|---|---|---|
| Auslöser | Unfall mit dauerhafter Invalidität | Berufsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall |
| Typische Leistung | einmalige Kapitalsumme (Gliedertaxe) | monatliche Rente |
| Krankheiten abgedeckt | nein | ja |
| Maßstab | Invaliditätsgrad des Körpers | Beeinträchtigung im konkreten Beruf |
Die Abgrenzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung ist wichtig: Die Unfallversicherung zahlt unabhängig vom Beruf, aber nur nach einem Unfall. Krankheiten, die statistisch weit häufiger zu einer Erwerbsminderung führen, sind nicht mitversichert.
Welche Fristen gelten?
Neben dem Unfallbegriff entscheiden vor allem Fristen über den Anspruch. Nach den marktüblichen Bedingungen (AUB) muss die Invalidität innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten und innerhalb von 15 Monaten von einem Arzt schriftlich festgestellt sowie beim Versicherer geltend gemacht werden. Wird die 15-Monats-Frist versäumt, kann der Anspruch vollständig entfallen.
Der Versicherer ist allerdings verpflichtet, in Textform auf diese Frist und ihre Folgen hinzuweisen (§ 186 VVG). Unterlässt er den Hinweis, kann er sich später nicht auf eine verspätete Feststellung berufen. Da sich Dauerschäden erst später abschließend beurteilen lassen, können beide Seiten die Höhe der Invalidität in der Regel bis zu drei Jahre nach dem Unfall jährlich neu bemessen lassen (§ 188 VVG).
Häufige Fragen zu privater Unfallversicherung
Zahlt die Unfallversicherung auch bei Krankheit?
Nein. Sie leistet ausschließlich bei Unfällen im Sinne des § 178 Abs. 2 VVG. Für krankheitsbedingte Einschränkungen ist eine Berufsunfähigkeits- oder Krankenversicherung zuständig.
Was bedeutet der Invaliditätsgrad?
Der Invaliditätsgrad drückt in Prozent aus, wie stark die dauerhafte Beeinträchtigung ist. Er wird über die Gliedertaxe ermittelt und bestimmt zusammen mit der Versicherungssumme die Höhe der Auszahlung.
Gilt der Schutz auch im Ausland?
In den meisten Tarifen besteht der Schutz weltweit und rund um die Uhr, also auch in Freizeit und Urlaub. Der genaue Umfang steht in den Versicherungsbedingungen.
Warum ist die 15-Monats-Frist so wichtig?
Ohne fristgerechte ärztliche Feststellung der Invalidität kann der Anspruch entfallen. Nur wenn der Versicherer nicht ordnungsgemäß auf die Frist hingewiesen hat (§ 186 VVG), gilt das Fristversäumnis nicht zulasten des Versicherten.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 178 VVG, Leistung des Versicherers und Unfallbegriff, gesetze-im-internet.de
- § 180 VVG, Invalidität, gesetze-im-internet.de
- § 182 VVG, Mitwirkende Ursachen, gesetze-im-internet.de
- § 186 VVG, Hinweispflicht des Versicherers, gesetze-im-internet.de
- § 188 VVG, Neubemessung der Invalidität, gesetze-im-internet.de
- Musterbedingungen AUB 2014 (GDV), Fristen für Eintritt und ärztliche Feststellung der Invalidität
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Zuletzt aktualisiert am 10.09.2026 · Betreiber: Finanzriese GmbH · Impressum & Zulassung