Trans·port·ver·si·che·rung
die; Substantiv, feminin · Güterschutz
Kurz erklärt
Die Transportversicherung versichert Güter während des Transports zu Land, zu Wasser und in der Luft gegen Verlust und Beschädigung. Sie ist in den §§ 130 ff. VVG geregelt.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Transportversicherung ersetzt Verlust und Beschädigung von Gütern, die während eines Transports oder einer damit verbundenen Lagerung eintreten.
- Sie deckt Beförderungen zu Lande, auf Binnen- und Seegewässern sowie in der Luft ab.
- Rechtlich geregelt ist sie in den §§ 130 ff. VVG, ergänzt durch die Allgemeinen Deutschen Seeversicherungsbedingungen und die DTV-Güterversicherungsbedingungen.
- Zu unterscheiden ist die Güterversicherung des Warenbesitzers von der Verkehrshaftungsversicherung des Transportunternehmers.
Was ist eine Transportversicherung?
Die Transportversicherung ist eine Sachversicherung, die Güter gegen die typischen Gefahren der Beförderung absichert. Versichert sind Schäden, denen die Ware während des Transports und der damit verbundenen Lagerung ausgesetzt ist, etwa durch Unfall, Sturz, Diebstahl, Bruch, Nässe oder das Untergehen eines Schiffes. Nach § 130 Absatz 1 VVG trägt der Versicherer bei der Versicherung von Gütern gegen die Gefahren der Beförderung zu Lande oder auf Binnengewässern alle Gefahren, denen die Güter während der Dauer der Versicherung ausgesetzt sind.
Der Schutz gilt unabhängig davon, mit welchem Verkehrsmittel transportiert wird. Erfasst werden Straße, Schiene, Binnenschiff, Seeschiff und Flugzeug, häufig auch in Kombination bei einer durchgehenden Transportkette. Grundlage der Leistung ist der Versicherungswert der Güter, meist der Handelswert am Absendeort zuzüglich Kosten und einer vereinbarten Gewinnspanne.
In der Praxis werden zwei Formen unterschieden:
| Form | Absicherung |
|---|---|
| Einzelpolice | Ein bestimmter, benannter Transport |
| Umsatz- oder laufende Police | Alle Transporte eines Unternehmens in einem Zeitraum |
Güterversicherung und Verkehrshaftung abgrenzen
Die eigentliche Güter- oder Warentransportversicherung sichert den Warenwert des Eigentümers oder Verfügungsberechtigten ab. Sie leistet unabhängig davon, ob den Frachtführer ein Verschulden trifft. Davon zu trennen ist die Verkehrshaftungsversicherung, die der Transportunternehmer für seine gesetzliche Haftung nach Handelsgesetzbuch und internationalen Abkommen abschließt. Sie ist eine Form der Haftpflichtversicherung und greift nur, wenn der Frachtführer für den Schaden einzustehen hat.
Für den Warenbesitzer ist die Güterversicherung meist der verlässlichere Schutz, weil die gesetzliche Haftung des Frachtführers durch Höchstbeträge begrenzt ist und bei höherer Gewalt entfallen kann.
Häufige Fragen zu Transportversicherung
Wer braucht eine Transportversicherung?
Sinnvoll ist sie für alle, die Waren versenden oder befördern lassen, insbesondere für Händler, Hersteller und Speditionen. Auch bei einem einzelnen wertvollen Transport, etwa einem Umzug oder einer Maschinenlieferung, lohnt sich der Abschluss.
Deckt die Transportversicherung auch die Lagerung ab?
Ja, die mit der Beförderung verbundene Lagerung ist nach § 130 VVG mitversichert, etwa ein kurzer Zwischenaufenthalt im Umschlaglager. Reine Dauerlagerung ohne Transportbezug fällt dagegen nicht darunter.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 130 VVG (Umfang der Gefahrtragung, Transportversicherung), gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__130.html
- §§ 130 bis 141 VVG, Kapitel 3 Transportversicherung, gesetze-im-internet.de/vvg_2008
- Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), DTV-Güterversicherungsbedingungen
Redaktion & Aktualität
Zuletzt aktualisiert am 10.09.2026 · Betreiber: Finanzriese GmbH · Impressum & Zulassung