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Versicherungswiki

Ver·si·che·rungs·pe·ri·o·de

die; Substantiv, feminin · Abrechnungszeitraum

Kurz erklärt

Die Versicherungsperiode ist der Zeitabschnitt, für den die Prämie bemessen wird, im Zweifel ein Jahr (§ 12 VVG). Sie ist maßgeblich für die Prämienzahlung, anders als die gesamte Versicherungsdauer.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Versicherungsperiode ist der Zeitabschnitt, für den die Prämie eines Versicherungsvertrags berechnet wird.
  • Nach § 12 VVG gilt im Zweifel ein Jahr als Versicherungsperiode, sofern die Prämie nicht nach kürzeren Zeitabschnitten bemessen ist.
  • Sie ist nicht mit der gesamten Versicherungsdauer (Laufzeit) des Vertrags zu verwechseln.

Was ist die Versicherungsperiode?

Die Versicherungsperiode bezeichnet den Zeitraum, für den die Prämie eines Versicherungsvertrags bemessen wird. Sie legt fest, auf welche Zeiteinheit sich der zu zahlende Beitrag bezieht, und dient damit als Rechengröße für die Prämie. § 12 VVG bestimmt: Als Versicherungsperiode gilt, falls nicht die Prämie nach kürzeren Zeitabschnitten bemessen ist, der Zeitraum eines Jahres.

In der Praxis entspricht die Versicherungsperiode also meist einem Jahr. Wird die Prämie ausdrücklich für einen kürzeren Abschnitt kalkuliert, etwa monatlich oder vierteljährlich, gilt dieser kürzere Zeitraum als Versicherungsperiode. Eine unterjährige Zahlweise in Raten, bei der die Jahresprämie nur aufgeteilt gezahlt wird, ändert die Versicherungsperiode dagegen nicht: Bemessungsgrundlage bleibt das Jahr.

Abgrenzung zur Versicherungsdauer

Versicherungsperiode und Versicherungsdauer sind zwei verschiedene Zeitbegriffe.

Begriff Bedeutung
Versicherungsperiode Zeitraum, für den die Prämie bemessen wird (im Zweifel ein Jahr)
Versicherungsdauer Gesamte vereinbarte Laufzeit des Vertrags (etwa drei Jahre oder unbefristet)

Ein Vertrag mit einer Versicherungsdauer von drei Jahren und jährlicher Prämienbemessung umfasst somit drei Versicherungsperioden. Die Unterscheidung ist unter anderem bei der Beitragsabrechnung von Bedeutung. Endet der Vertrag vorzeitig, steht dem Versicherer nach § 39 VVG grundsätzlich nur der Teil der Prämie zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem Versicherungsschutz bestanden hat. Die frühere Regel von der Unteilbarkeit der Prämie ist damit im geltenden Recht durch das Prinzip der zeitanteiligen (pro rata) Abrechnung ersetzt.

Häufige Fragen zu Versicherungsperiode

Wie lang ist die Versicherungsperiode üblicherweise?

Im Zweifel ein Jahr. Nur wenn die Prämie ausdrücklich nach kürzeren Zeitabschnitten bemessen ist, gilt dieser kürzere Zeitraum (§ 12 VVG).

Ist die Versicherungsperiode dasselbe wie die Vertragslaufzeit?

Nein. Die Versicherungsperiode ist der Zeitraum der Prämienbemessung, die Versicherungsdauer die gesamte Laufzeit des Vertrags. Ein mehrjähriger Vertrag hat entsprechend mehrere Versicherungsperioden.

Ändert eine monatliche Ratenzahlung die Versicherungsperiode?

Nicht zwingend. Wird lediglich die Jahresprämie in Raten gezahlt, bleibt das Jahr die Versicherungsperiode. Erst wenn die Prämie selbst für den kürzeren Abschnitt kalkuliert wird, verkürzt sich die Periode.

Quellen und Rechtsgrundlagen

  1. § 12 VVG (Versicherungsperiode), gesetze-im-internet.de
  2. § 39 VVG (Vorzeitige Vertragsbeendigung, zeitanteilige Prämie), gesetze-im-internet.de

Redaktion & Aktualität

Zuletzt aktualisiert am 10.09.2026 · Betreiber: Finanzriese GmbH · Impressum & Zulassung