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Versicherungswiki

Kunst·ver·si·che·rung

die; Substantiv, feminin · Allgefahrenschutz für Kunst

Kurz erklärt

Die Kunstversicherung schützt Kunstwerke, Sammlungen und Antiquitäten als Allgefahrenversicherung gegen Beschädigung, Zerstörung, Verlust und Diebstahl, auch auf Transport und Ausstellung. Der Wert wird meist per Taxe festgelegt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kunstversicherung ist eine Allgefahrenversicherung (Allrisk), die Kunstwerke, Sammlungen und Antiquitäten gegen nahezu jede plötzliche Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommen absichert.
  • Versichert ist der Bestand am Standort, oft auch auf Transporten und bei Ausstellungen (sogenannte Nagel-zu-Nagel-Deckung).
  • Der Wert wird meist über eine Taxe nach § 76 VVG festgelegt, um Streit über den Ersatzbetrag im Schadenfall zu vermeiden.
  • Anders als die Hausratversicherung deckt sie auch reine Beschädigung und Wertminderung wertvoller Einzelstücke.

Was ist eine Kunstversicherung?

Die Kunstversicherung ist eine spezielle Sachversicherung für Gemälde, Skulpturen, Grafiken, Antiquitäten, Möbel, Porzellan, Schmuck und ganze Sammlungen. Sie ist als Allgefahrenversicherung ausgestaltet: Versichert sind grundsätzlich alle Gefahren, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. Das unterscheidet sie von Policen, die nur benannte Gefahren wie Feuer oder Leitungswasser abdecken.

Typisch abgesichert sind Bruch, Sturz, unsachgemäße Handhabung, Diebstahl, Raub, Feuer, Wasser sowie Verlust. Viele Verträge schließen den Schutz auf Transporten, bei Restaurierungen und bei Leihgaben an Museen ein. Ausgeschlossen bleiben in der Regel normaler Verschleiß, Eigenart des Materials, allmähliche klimatische Einwirkung, Krieg sowie Vorsatz des Versicherungsnehmers.

Kern der Absicherung ist die Wertermittlung. Weil Kunst keinen festen Marktpreis hat, vereinbaren die Parteien häufig eine Taxe. Nach § 76 VVG wird der Versicherungswert dadurch auf einen bestimmten Betrag festgesetzt, der als Wert des Interesses gilt, solange er den wirklichen Wert nicht erheblich übersteigt. Grundlage ist meist ein Sachverständigengutachten. Ohne Taxe gilt der Versicherungswert nach § 88 VVG, also der Betrag für die Wiederbeschaffung.

Merkmal Kunstversicherung
Deckungsart Allgefahren (Allrisk)
Versicherte Objekte Kunst, Sammlungen, Antiquitäten
Wertbasis Taxe oder Wiederbeschaffungswert
Örtlicher Umfang Standort, oft Transport und Ausstellung

Abgrenzung zur Hausratversicherung

Die Hausratversicherung ersetzt den gesamten Wohnungsinhalt, meist nach benannten Gefahren und begrenzt durch Entschädigungsgrenzen für Wertsachen. Reine Beschädigung, etwa ein Riss in der Leinwand durch einen Sturz, ist dort oft nicht gedeckt. Für hochwertige Einzelstücke lohnt daher die separate Kunstversicherung, die den vollen vereinbarten Wert absichert und die Wertminderung nach einer Restaurierung ersetzen kann.

Häufige Fragen zu Kunstversicherung

Brauche ich für einzelne Bilder schon eine Kunstversicherung?

Bei niedrigem Wert reicht oft die Hausratversicherung. Ab höheren Einzelwerten oder bei Beschädigungsrisiko ist eine eigene Police sinnvoll, weil sie auch reine Wertminderung abdeckt.

Wie wird der Wert eines Kunstwerks festgelegt?

Meist über ein Sachverständigengutachten, das als Taxe in den Vertrag aufgenommen wird. Diese Taxe gilt nach § 76 VVG als Versicherungswert, solange sie nicht erheblich überhöht ist.

Quellen und Rechtsgrundlagen

  1. § 76 VVG (Taxe), gesetze-im-internet.de
  2. § 88 VVG (Versicherungswert), gesetze-im-internet.de

Redaktion & Aktualität

Zuletzt aktualisiert am 10.09.2026 · Betreiber: Finanzriese GmbH · Impressum & Zulassung