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Versicherungswiki

An·la·ge·stock

der; Substantiv, maskulin · Fondsvermögen der LV

Kurz erklärt

Der Anlagestock ist das Sondervermögen einer fondsgebundenen Lebensversicherung, in dem die Sparanteile in Investmentfonds angelegt werden. Das Anlagerisiko trägt der Versicherungsnehmer.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Anlagestock ist ein gesondert geführter Teil des Sicherungsvermögens eines Lebensversicherers, in dem die Sparanteile fondsgebundener Verträge in Investmentfonds angelegt werden.
  • Er ist rechtlich vom übrigen Vermögen des Versicherers getrennt und dadurch bei einer Insolvenz besonders geschützt.
  • Das Anlagerisiko trägt bei diesen Verträgen der Versicherungsnehmer, nicht das Versicherungsunternehmen.
  • Rechtsgrundlage ist § 125 Absatz 5 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG).

Was ist ein Anlagestock?

Der Anlagestock ist eine eigene Abteilung des Sicherungsvermögens, die ein Lebensversicherer für fondsgebundene Verträge bildet. Nach § 125 Absatz 5 VAG muss für jede Anlageart ein solcher Anlagestock gebildet werden, soweit die Versicherungsleistung an Anteile eines Investmentfonds oder an einen Index gekoppelt ist. In diesem Vermögensblock werden die Sparanteile der Beiträge in Kapitalanlagen investiert, meist in einen oder mehrere Investmentfonds.

Anders als beim klassischen Deckungskapital gibt der Versicherer hier keine feste Verzinsung. Der Wert des Vertrags richtet sich unmittelbar nach dem Kurs der Fondsanteile. Steigt der Fondswert, steigt das Guthaben. Fällt er, sinkt es. Deshalb liegt das Anlagerisiko bei der fondsgebundenen Lebensversicherung beim Versicherungsnehmer.

Der Anlagestock ist vom sonstigen Vermögen des Versicherers getrennt zu verwalten. Diese Trennung ist der Kern seines Schutzzwecks: Die im Anlagestock gehaltenen Werte dienen vorrangig den Ansprüchen der betroffenen Versicherungsnehmer.

Warum ist der Anlagestock insolvenzgeschützt?

Als Teil des Sicherungsvermögens unterliegt der Anlagestock der besonderen aufsichtsrechtlichen Bindung nach dem VAG. Wird der Versicherer zahlungsunfähig, fällt das Sicherungsvermögen nicht in die allgemeine Insolvenzmasse. Die Ansprüche der Versicherten werden vorrangig aus diesem gesonderten Bestand bedient.

Wichtig ist die Unterscheidung: Geschützt ist die Zuordnung der Fondsanteile zum Vertrag, nicht der Anlageerfolg. Kursverluste der Fonds bleiben Sache des Versicherungsnehmers. Der Insolvenzschutz sorgt nur dafür, dass das angesparte Fondsvermögen dem Kunden erhalten bleibt und nicht von Gläubigern des Versicherers beansprucht werden kann.

Merkmal Anlagestock
Rechtsgrundlage § 125 Abs. 5 VAG
Inhalt Sparanteile in Investmentfonds
Vermögenstrennung gesondert vom übrigen Vermögen
Risikoträger Versicherungsnehmer
Insolvenzschutz ja, für die Vermögenszuordnung

Häufige Fragen zu Anlagestock

Wer trägt beim Anlagestock das Anlagerisiko?

Das Anlagerisiko liegt beim Versicherungsnehmer. Der Vertragswert schwankt mit dem Kurs der Fonds im Anlagestock, eine Garantieverzinsung gibt es nicht.

Ist das Geld im Anlagestock bei Insolvenz des Versicherers sicher?

Die Zuordnung der Fondsanteile zum Vertrag ist durch die Trennung vom übrigen Vermögen geschützt. Kursverluste der Fonds selbst deckt dieser Schutz jedoch nicht ab.

Worin unterscheidet sich der Anlagestock vom Deckungsstock?

Im klassischen Deckungsstock erwirtschaftet der Versicherer die Rendite und garantiert Leistungen. Im Anlagestock werden die Beiträge in Fonds angelegt, und das Ergebnis hängt allein von deren Wertentwicklung ab.

Quellen und Rechtsgrundlagen

  1. § 125 Absatz 5 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), gesetze-im-internet.de: Bildung des Anlagestocks als Abteilung des Sicherungsvermögens für fondsgebundene Lebensversicherungen.
  2. § 125 VAG (Sicherungsvermögen), gesetze-im-internet.de: aufsichtsrechtliche Trennung und Insolvenzschutz des Sicherungsvermögens.

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Zuletzt aktualisiert am 10.09.2026 · Betreiber: Finanzriese GmbH · Impressum & Zulassung