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Versicherungswiki

Ge·samt·ver·zin·sung

die; Substantiv, feminin · Verzinsung des Sparkapitals

Kurz erklärt

Die Gesamtverzinsung ist die Summe aus garantiertem Rechnungszins und laufender Überschussbeteiligung in der Lebensversicherung. Sie ist nicht mit der Rendite nach Kosten gleichzusetzen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Gesamtverzinsung ist die für ein Jahr deklarierte Verzinsung des Sparkapitals einer klassischen Lebens- oder Rentenversicherung.
  • Sie setzt sich zusammen aus dem garantierten Rechnungszins (Garantiezins) und der laufenden Überschussbeteiligung.
  • Der Wert ist nicht die tatsächliche Rendite: Er wird auf das Sparkapital nach Kosten gerechnet, nicht auf den gesamten Beitrag.
  • Nur der Garantieanteil ist sicher zugesagt, der Überschussanteil kann jedes Jahr neu festgelegt werden.

Was bedeutet Gesamtverzinsung?

Die Gesamtverzinsung bezeichnet den Zinssatz, den ein Versicherer für ein Kalenderjahr auf das angesparte Kapital einer kapitalbildenden Lebens- oder Rentenversicherung gutschreibt. Sie ist die Summe aus zwei Bausteinen.

Der erste Baustein ist der Garantiezins, also der bei Vertragsabschluss vereinbarte Rechnungszins. Dieser Teil ist über die gesamte Laufzeit fest zugesagt und muss ausgezahlt werden. Der zweite Baustein ist die laufende Überschussbeteiligung. Sie stammt aus den Erträgen, die der Versicherer über den garantierten Anteil hinaus erwirtschaftet, und wird jedes Jahr neu deklariert.

Baustein Zusage Beispielwert
Garantiezins fest für die Laufzeit 0,25 Prozent
Laufende Überschussbeteiligung jährlich neu 2,00 Prozent
Gesamtverzinsung ergibt sich rechnerisch 2,25 Prozent

Die genannten Zahlen sind ein Rechenbeispiel und keine aktuellen Marktwerte. Die tatsächliche Höhe unterscheidet sich je nach Versicherer und Tarif.

Warum die Gesamtverzinsung nicht die Rendite ist

Ein verbreitetes Missverständnis ist, die Gesamtverzinsung mit der Rendite des Vertrags gleichzusetzen. Beide Werte sind nicht identisch.

Die Gesamtverzinsung bezieht sich nur auf das Sparkapital, also auf den Teil des Beitrags, der nach Abzug von Abschluss- und Verwaltungskosten sowie des Risikoanteils übrig bleibt. Vom eingezahlten Beitrag fließt also nur ein Teil in die verzinste Sparsumme. Die effektive Rendite auf den gesamten Beitrag liegt deshalb regelmäßig unter der deklarierten Gesamtverzinsung. Wer Angebote vergleicht, sollte auf die Kostenquote und die ausgewiesene Beitragsrendite achten, nicht allein auf den Verzinsungssatz.

Häufige Fragen zu Gesamtverzinsung

Ist die Gesamtverzinsung garantiert?

Nein. Nur der enthaltene Garantiezins ist fest zugesagt. Die laufende Überschussbeteiligung legt der Versicherer jedes Jahr neu fest und kann sie senken oder streichen.

Wie unterscheidet sich die Gesamtverzinsung von der laufenden Verzinsung?

Beide Begriffe werden oft gleich verwendet. Streng genommen meint die laufende Verzinsung die jährlich deklarierte Gutschrift, während zur vollen Gesamtverzinsung bei Ablauf noch der Schlussüberschuss und Bewertungsreserven hinzukommen können.

Gilt die Gesamtverzinsung für den ganzen Beitrag?

Nein. Sie wird auf das Sparkapital nach Kosten gerechnet. Die Rendite bezogen auf den eingezahlten Beitrag ist daher niedriger.

Quellen und Rechtsgrundlagen

  1. § 153 VVG (Überschussbeteiligung des Versicherungsnehmers), gesetze-im-internet.de
  2. § 88 Abs. 3 VAG in Verbindung mit der Deckungsrückstellungsverordnung (Festlegung des Höchstrechnungszinses), gesetze-im-internet.de

Redaktion & Aktualität

Zuletzt aktualisiert am 10.09.2026 · Betreiber: Finanzriese GmbH · Impressum & Zulassung