Hoch·zeits·ver·si·che·rung
die; Substantiv, feminin · Schutz für die Feier
Kurz erklärt
Die Hochzeitsversicherung sichert finanzielle Folgen bei Ausfall oder Verschiebung einer Hochzeit ab, etwa durch Krankheit oder den Ausfall von Dienstleistern, teils mit Haftpflicht- und Sachschutz.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Hochzeitsversicherung erstattet Stornokosten, wenn die Feier wegen schwerer Krankheit, Unfall oder Todesfall im engsten Kreis ausfällt oder verschoben werden muss.
- Viele Angebote sind Kombiprodukte und enthalten zusätzlich eine Veranstalterhaftpflicht sowie einen Sachschutz für die Feier.
- Der Vertrag sollte abgeschlossen werden, sobald die ersten verbindlichen Buchungen stehen, damit auch frühe Stornofälle abgedeckt sind.
- Es handelt sich um ein freiwilliges Nischenprodukt ohne eigene gesetzliche Regelung; es gelten die allgemeinen Regeln des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG).
Was ist eine Hochzeitsversicherung?
Die Hochzeitsversicherung ist eine spezielle Ausfallversicherung, die das finanzielle Risiko rund um eine Hochzeitsfeier absichert. Kern der Leistung ist die Erstattung von Stornokosten, Anzahlungen und Vorauszahlungen, wenn die Feier aus einem versicherten Grund abgesagt oder verschoben werden muss. Ersetzt werden je nach Tarif etwa die Kosten für Location, Catering, Torte, Blumen, Hotelzimmer sowie Honorare von Fotografen, Musikern oder freien Rednern.
Versicherte Gründe sind typischerweise schwere Erkrankung, Unfall oder Tod des Brautpaars und sogenannter Risikopersonen, also naher Angehöriger wie Eltern, Geschwister, Kinder oder Trauzeugen. Einige Tarife greifen auch bei unerwarteter betriebsbedingter Kündigung. Reine Meinungsänderung oder eine geplatzte Beziehung sind nicht versichert.
Viele Anbieter bündeln drei Bausteine:
| Baustein | Leistung |
|---|---|
| Ausfallschutz | Stornokosten bei Absage oder Verschiebung |
| Veranstalterhaftpflicht | Personen- und Sachschäden gegenüber Dritten während der Feier |
| Sachschutz | Schäden an Location, Mietsachen und Ausstattung |
Für den Haftpflichtteil gelten die gleichen Grundsätze wie bei der klassischen Haftpflichtversicherung. Der Ausfallschutz ist inhaltlich mit der Veranstaltungs-Ausfallversicherung verwandt und auf den privaten Anlass zugeschnitten.
Worauf es rechtlich ankommt
Eine eigene gesetzliche Grundlage für die Hochzeitsversicherung gibt es nicht. Es gelten die allgemeinen Vorschriften des VVG. Vor Vertragsschluss müssen alle erfragten gefahrerheblichen Umstände wahrheitsgemäß angegeben werden. Nach § 19 VVG muss der Versicherungsnehmer die ihm bekannten Gefahrumstände mitteilen, nach denen der Versicherer in Textform fragt. Eine Verletzung dieser Anzeigepflicht kann den Versicherungsschutz gefährden.
Wird der Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt, entfällt die Leistung; bei grober Fahrlässigkeit darf der Versicherer die Leistung nach § 81 VVG anteilig kürzen. Wichtig ist zudem der Abschlusszeitpunkt: Wer erst kurz vor dem Termin abschließt, riskiert, dass bereits absehbare Ausfallgründe nicht mehr gedeckt sind.
Häufige Fragen zu Hochzeitsversicherung
Was kostet eine Hochzeitsversicherung?
Der Beitrag richtet sich nach der versicherten Feiersumme und den gewählten Bausteinen. Einfache Ausfalltarife beginnen im niedrigen zweistelligen bis mittleren zweistelligen Bereich, Kombiprodukte mit Haftpflicht kosten mehr.
Zahlt die Versicherung bei jeder Absage?
Nein. Erstattet wird nur bei versicherten Gründen wie schwerer Krankheit, Unfall oder Todesfall. Eine persönliche Meinungsänderung oder das Ende der Beziehung ist nicht abgedeckt.
Wann sollte man abschließen?
Sobald die ersten verbindlichen und kostenpflichtigen Buchungen stehen. So sind auch frühe Stornofälle erfasst.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 19 VVG (Anzeigepflicht), gesetze-im-internet.de
- § 81 VVG (Herbeiführung des Versicherungsfalles), gesetze-im-internet.de
- Allgemeines Gleichbehandlungs- und Verbraucherinformationsrecht zur Versicherungsvermittlung nach VVG
Redaktion & Aktualität
Zuletzt aktualisiert am 10.09.2026 · Betreiber: Finanzriese GmbH · Impressum & Zulassung