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Versicherungswiki

Pri·va·te Haft·pflicht·ver·si·che·rung

die; Wortgruppe · wichtigste Privatpolice

Kurz erklärt

Die private Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die man als Privatperson anderen zufügt. Sie gilt als wichtigste freiwillige Versicherung; empfohlen ist eine pauschale Deckungssumme von mindestens 10 Millionen Euro.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die private Haftpflichtversicherung (PHV) übernimmt Schäden, die der Versicherungsnehmer als Privatperson einer anderen Person, deren Eigentum oder Vermögen zufügt. Anspruchsgrundlage ist meist § 823 BGB.
  • Der Versicherer prüft die Ansprüche, zahlt berechtigte Forderungen bis zur vereinbarten Deckungssumme und wehrt unberechtigte Forderungen auf eigene Kosten ab (§ 100 VVG).
  • In Familientarifen sind Ehe- oder Lebenspartner sowie Kinder in der Regel mitversichert.
  • Kinder unter sieben Jahren sind deliktunfähig und haften nicht selbst (§ 828 Absatz 1 BGB). Leistungsstarke Tarife zahlen solche Schäden dennoch über eine gesonderte Klausel.
  • Fachleute empfehlen eine pauschale Deckungssumme von mindestens 10 Millionen Euro, besser 50 Millionen Euro.

Was ist die private Haftpflichtversicherung?

Die private Haftpflichtversicherung ist eine freiwillige Vermögensschutzversicherung, die für Schäden aufkommt, die der Versicherungsnehmer im privaten Alltag einem Dritten zufügt. Wer einem anderen schuldhaft, also vorsätzlich oder fahrlässig, einen Schaden verursacht, muss diesen nach § 823 BGB ersetzen. Diese gesetzliche Haftung ist der Höhe nach nicht begrenzt: Wer den Schaden verursacht, haftet grundsätzlich mit seinem gesamten Vermögen und künftigen Einkommen. Genau dieses Risiko deckt die private Haftpflichtversicherung als spezielle Form der Haftpflichtversicherung ab.

Versichert sind typischerweise drei Schadenarten: Personenschäden, etwa wenn ein Passant durch das Verschulden des Versicherten stürzt und sich verletzt, Sachschäden, etwa ein zerbrochenes fremdes Smartphone, und daraus folgende Vermögensschäden. Nicht versichert sind vertragliche Ansprüche, berufliche Tätigkeiten sowie Schäden am eigenen Eigentum. Für Schäden mit dem Kraftfahrzeug greift stattdessen die Kfz-Haftpflichtversicherung.

Was die Versicherung leistet

Die Aufgabe des Versicherers ist doppelt. Nach § 100 VVG stellt er den Versicherungsnehmer von berechtigten Ansprüchen frei und wehrt unberechtigte Ansprüche ab, notfalls vor Gericht auf eigene Kosten. Diese passive Rechtsschutzfunktion ist ein zentraler Bestandteil der Leistung.

Für vorsätzlich herbeigeführte Schäden zahlt der Versicherer nicht (§ 103 VVG). Anders bei einfacher oder grober Fahrlässigkeit: Diese ist grundsätzlich mitversichert. Damit der Schutz greift, muss der Versicherungsnehmer seine vertraglichen Obliegenheiten einhalten, etwa den Schaden unverzüglich melden.

Situation Zahlt die PHV? Hintergrund
Fahrlässig fremdes Eigentum beschädigt Ja Deckung bis zur Deckungssumme
Vorsätzlich herbeigeführter Schaden Nein Ausschluss nach § 103 VVG
Schaden durch Kind unter 7 Jahren Nur mit Klausel Kind haftet nicht (§ 828 BGB)
Schaden am eigenen Eigentum Nein Kein Drittschaden

Familie und deliktunfähige Kinder

In Familien- oder Partnertarifen sind neben dem Versicherungsnehmer meist auch der Partner und die im Haushalt lebenden Kinder mitversichert. Eine Besonderheit betrifft kleine Kinder: Wer das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist für einen Schaden nicht verantwortlich (§ 828 Absatz 1 BGB), im Straßenverkehr gilt diese Grenze bis zum zehnten Lebensjahr. Beschädigt ein Vierjähriger das Auto des Nachbarn, besteht rechtlich also kein Anspruch gegen das Kind, sofern die Eltern ihre Aufsichtspflicht nach § 832 BGB erfüllt haben.

Da das für das nachbarschaftliche Verhältnis belastend sein kann, enthalten viele moderne Tarife eine freiwillige Klausel, die Schäden durch deliktunfähige Kinder bis zu einem vereinbarten Betrag ersetzt, häufig zwischen 10.000 und 30.000 Euro. Beim Tarifvergleich lohnt der Blick auf diese Zusatzleistung und auf die Höhe der Deckungssumme.

Häufige Fragen zu Private Haftpflichtversicherung

Ist die private Haftpflichtversicherung Pflicht?

Nein. Sie ist freiwillig, wird aber wegen der unbegrenzten gesetzlichen Haftung nach § 823 BGB als eine der wichtigsten privaten Absicherungen angesehen.

Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?

Empfohlen wird eine pauschale Deckungssumme von mindestens 10 Millionen Euro. Wegen möglicher lebenslanger Rentenzahlungen bei schweren Personenschäden gelten 50 Millionen Euro als sicherer Richtwert.

Sind Kinder automatisch mitversichert?

In Familientarifen sind im Haushalt lebende, unverheiratete Kinder in Ausbildung meist beitragsfrei mitversichert. Der genaue Umfang steht in den Versicherungsbedingungen.

Zahlt die Versicherung bei grober Fahrlässigkeit?

Ja, grobe Fahrlässigkeit ist in der Regel mitversichert. Nur vorsätzlich herbeigeführte Schäden sind nach § 103 VVG ausgeschlossen.

Quellen und Rechtsgrundlagen

  1. § 823 BGB, Schadensersatzpflicht, gesetze-im-internet.de
  2. § 828 BGB, Minderjährige und Deliktunfähigkeit, gesetze-im-internet.de
  3. § 832 BGB, Haftung des Aufsichtspflichtigen, gesetze-im-internet.de
  4. § 100 VVG, Leistung des Versicherers, gesetze-im-internet.de
  5. § 103 VVG, Herbeiführung des Versicherungsfalles, gesetze-im-internet.de

Redaktion & Aktualität

Zuletzt aktualisiert am 10.09.2026 · Betreiber: Finanzriese GmbH · Impressum & Zulassung