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Versicherungswiki

Rück·kaufs·wert

der; Substantiv, maskulin · Lebensversicherung

Kurz erklärt

Der Rückkaufswert ist der Betrag, den die Lebensversicherung bei vorzeitiger Kündigung auszahlt (§ 169 VVG). Bei Verträgen ab 2008 entspricht er dem Deckungskapital abzüglich Stornoabzug — in den ersten Jahren liegt er meist deutlich unter den eingezahlten Beiträgen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Rückkaufswert der Lebensversicherung ist der Betrag, der ausgezahlt wird, wenn Sie die Lebensversicherung vorzeitig kündigen — geregelt in § 169 VVG.
  • Die Berechnung des Rückkaufswertes: Für Lebensversicherungen, die ab 2008 abgeschlossen wurden, entspricht er dem Deckungskapital abzüglich eines vereinbarten Stornoabzugs.
  • In den ersten Jahren liegt der Rückkaufswert oft weit unter den eingezahlten Beiträgen, weil Abschlusskosten verrechnet werden.
  • Sie sollten vor der Kündigung die Alternativen prüfen: beitragsfrei stellen, Policendarlehen, Widerruf — oder der Verkauf der Lebensversicherung am Zweitmarkt, der meist mehr bringt als der Rückkauf.

Was ist der Rückkaufswert? Definition und Bedeutung

Der Rückkaufswert der Lebensversicherung ist die Summe, die Versicherte erhalten, wenn sie ihre kapitalbildende Lebensversicherung oder private Rentenversicherung vorzeitig kündigen. Beim Rückkauf der Lebensversicherung „kauft“ die Versicherung den Vertrag gewissermaßen vom Versicherungsnehmer zurück — daher der Begriff. Gesetzlich geregelt ist der Anspruch in § 169 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Einen Rückkaufswert bilden nur Lebensversicherungen mit Sparanteil; reine Risikolebensversicherungen zahlen bei Kündigung nichts aus.

Den aktuellen Wert müssen Versicherte nicht schätzen: Er steht in der jährlichen Standmitteilung der Versicherung. Alternativ genügt eine formlose Anfrage — die Versicherung muss den aktuellen Rückkaufswert der Police kostenlos mitteilen.

Berechnung des Rückkaufswertes: So rechnet die Lebensversicherung

Wie der Rückkaufswert berechnet wird, hängt davon ab, zu welchem Zeitpunkt der Vertrag abgeschlossen wurde. Als Faustformel gilt: eingezahlte Beiträge abzüglich Abschlusskosten, Verwaltungskosten und Stornokosten, plus Zinsen und Überschüsse. Im Detail:

  • Lebensversicherungen ab 2008: Der Rückkaufswert entspricht dem Deckungskapital — also dem Guthaben aus eingezahlten Beiträgen, garantierten Zinsen und zugeteilten Überschüssen, berechnet nach anerkannten versicherungsmathematischen Regeln. Davon darf der Versicherer einen Stornoabzug abziehen, aber nur, wenn er vereinbart, beziffert und angemessen ist (§ 169 Abs. 5 VVG).
  • Lebensversicherungen bis 2007: Hier gilt der sogenannte Zeitwert nach altem Recht. Der Bundesgerichtshof hat für ältere Verträge Mindestwerte durchgesetzt: Der Rückkaufswert muss mindestens die Hälfte des ungezillmerten Deckungskapitals betragen — im Ergebnis oft rund die Hälfte der eingezahlten Beiträge. Eine Nachprüfung der Abrechnung durch das Versicherungsunternehmen lohnt sich bei diesen Policen besonders.
  • Bei der fondsgebundenen Lebensversicherung richtet sich der Wert nach dem aktuellen Kurswert der Fondsanteile — er schwankt also mit dem Markt, abzüglich der Kosten und Gebühren. Garantien gibt es bei der fondsgebundenen Lebensversicherung in der Regel nicht.

Vereinfacht lässt sich die Berechnung so darstellen:

Position Wirkung
Eingezahlte Beiträge + Grundlage des Guthabens
Garantierte Zinsen und Überschüsse + erhöhen den Wert
Abschluss- und Vertriebskosten − werden in den ersten Jahren verrechnet
Verwaltungskosten und Risikoanteil − mindern den Sparanteil laufend
Stornoabzug bei Kündigung − nur wenn wirksam vereinbart

Ein Beispiel, wie der Rückkaufswert berechnet wird: Ein Versicherungsnehmer hat über vier Jahre 3.600 Euro eingezahlt. Zinsen und Überschüsse von 200 Euro stehen Abschlusskosten von 800 Euro und Stornokosten von 300 Euro gegenüber. Die Auszahlung beträgt dann 2.700 Euro — ein Verlust von 900 Euro gegenüber den eingezahlten Beiträgen.

Warum ist der Rückkaufswert am Anfang so niedrig?

Der Hauptgrund sind die Abschlusskosten, vor allem die Vermittlungsprovision. Sie werden nach dem sogenannten Zillmerverfahren mit den ersten Beiträgen verrechnet — seit 2008 immerhin verteilt auf mindestens fünf Jahre. In dieser Zeit fließt nur ein kleiner Teil der Beiträge ins Guthaben. Wer die Lebensversicherung vorzeitig kündigt, realisiert deshalb fast immer einen Verlust; in den ersten ein bis zwei Jahren fällt die Auszahlung mitunter sogar nahe null aus. Mit wachsender Laufzeit dreht sich das Bild: Je länger die Police läuft, desto höher der Rückkaufswert — bis er die eingezahlten Beiträge übersteigt. Genaue Zahlen für den eigenen Vertrag liefert die Standmitteilung.

Ist der Rückkaufswert steuerpflichtig?

Wann und wie viel Steuer anfällt, hängt vom Abschlussjahr ab — besonders relevant bei der Kündigung der Lebensversicherung kurz vor Rentenbeginn:

  • Lebensversicherungen mit Abschluss vor 2005: Ausgezahlt wird in der Regel steuerfrei, wenn der Vertrag mindestens zwölf Jahre lief und mindestens fünf Jahre Beiträge gezahlt wurden.
  • Abschluss ab 2005: Steuerpflichtig ist der Ertrag, also die Differenz zwischen Auszahlung und eingezahlten Beiträgen. Bei Auszahlung nach dem 62. Geburtstag (früher 60) und mindestens zwölf Jahren Laufzeit ist nur die Hälfte des Ertrags mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern; andernfalls fällt Abgeltungsteuer auf den vollen Ertrag an.

Wer mit Verlust kündigt, zahlt naturgemäß keine Steuern — kann den Verlust aber unter Umständen steuerlich geltend machen.

Alternativen zur Kündigung der Lebensversicherung

Wann ist die Kündigung des Vertrags wirklich sinnvoll? Selten — denn die Kündigung vernichtet Garantien und oft auch den Schlussüberschuss. Vor der Kündigung der Lebensversicherung sind diese Wege meist besser:

  1. 1. Beitragsfreistellung: Die Police läuft ohne weitere Beiträge weiter; das Guthaben bleibt investiert und der Todesfallschutz teilweise erhalten. Die Beitragsfreistellung ist sinnvoll bei vorübergehenden Engpässen.
  2. 2. Policendarlehen: Die Versicherung beleiht den Vertrag bis etwa zur Höhe des Rückkaufswerts. Versicherte kommen an Geld, ohne den Vertrag zu beenden — oft sinnvoller als der Rückkauf der Lebensversicherung.
  3. 3. Verkauf am Zweitmarkt: Spezialisierte Versicherungsunternehmen und Aufkäufer zahlen für viele Lebensversicherungen mehr als der Versicherer beim Rückkauf — häufig 3 bis 15 Prozent über dem Rückkaufswert, im Einzelfall auch deutlich mehr. Der Todesfallschutz bleibt dabei oft in reduzierter Form bestehen. Seriöse Anbieter zahlen den Kaufpreis sofort und verlangen keine Vorkosten.
  4. 4. Widerruf der Lebensversicherung statt Kündigung: Verträge, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden und eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthalten, lassen sich teils noch heute rückabwickeln. Beim erfolgreichen Widerruf erhalten Sie mehr als den Rückkaufswert, nämlich Beiträge plus Nutzungsersatz. Das sollte anwaltlich geprüft werden.

Welcher Weg besser ist, hängt vom Fall ab: vom aktuellen Rückkaufswert der Lebensversicherung, vom Garantiezins und von Ihrer finanziellen Lage. Gerade Verträge mit hohem Garantiezins aus den 1990er-Jahren sind aus heutiger Sicht oft zu wertvoll, um sie zu kündigen.

Häufige Fragen zum Rückkaufswert

Wo finde ich den aktuellen Rückkaufswert?

In der jährlichen Standmitteilung Ihres Versicherers — oder auf formlose Anfrage, die kostenlos beantwortet werden muss.

Was ist der Unterschied zwischen Rückkaufswert und Deckungskapital?

Das Deckungskapital ist das rechnerische Guthaben des Vertrags. Bei Verträgen ab 2008 bildet es die Basis des Rückkaufswerts; abgezogen wird allenfalls ein wirksam vereinbarter Stornoabzug.

Wie hoch ist der Rückkaufswert im Verhältnis zu den Beiträgen?

In den ersten Jahren liegt er fast immer unter den Einzahlungen — die Formel lautet: eingezahlte Beiträge abzüglich Abschlusskosten und Gebühren, plus Erträge. Erst nach längerer Laufzeit übersteigt der Wert die Summe der Beiträge — bei Altverträgen gilt als Untergrenze mindestens die Hälfte des ungezillmerten Deckungskapitals.

Wann ist der beste Zeitpunkt für die Kündigung?

Je später, desto besser — und besonders ungünstig sind die ersten fünf Jahre: Der Rückkaufswert steigt bis zum Laufzeitende deutlich — auch durch Schlussüberschüsse, die erst bei regulärem Ablauf voll zugeteilt werden. Genau deshalb sollten Sie eine Lebensversicherung möglichst nicht in den ersten Jahren kündigen.

Was ist besser: die Lebensversicherung kündigen oder verkaufen?

Der Verkauf am Zweitmarkt bringt meist mehr Geld als die Kündigung beim Versicherer. Holen Sie vor jeder Entscheidung ein Kaufangebot ein und vergleichen Sie es mit dem aktuellen Rückkaufswert.

Quellen und Rechtsgrundlagen

  1. 1. § 169 VVG — Rückkaufswert, gesetze-im-internet.de
  2. 2. § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG — Besteuerung von Erträgen aus Lebensversicherungen
  3. 3. BGH, Urteile vom 25.07.2012 — IV ZR 201/10 (Mindestrückkaufswerte für Altverträge)
  4. 4. GDV — Informationen zur Standmitteilung und Überschussbeteiligung

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Zuletzt aktualisiert am 10.07.2026 · Betreiber: Finanzriese GmbH · Impressum & Zulassung