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Versicherungswiki

Run-off

der; Substantiv, maskulin · Bestandsabwicklung

Kurz erklärt

Run-off bezeichnet die Abwicklung eines Versicherungsbestands ohne Neugeschäft, intern oder durch Verkauf an eine Abwicklungsplattform. Betroffen sind vor allem Lebensversicherungen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Run-off bezeichnet die Verwaltung eines bestehenden Versicherungsbestands, bei dem das Unternehmen keine neuen Verträge mehr abschließt und den Bestand bis zum Auslaufen abwickelt.
  • Man unterscheidet den internen Run-off (der Versicherer verwaltet selbst weiter) und den externen Run-off (der Bestand wird an eine spezialisierte Abwicklungsplattform verkauft).
  • Betroffen sind vor allem klassische Lebensversicherungen mit hohen Garantiezinsen aus der Niedrigzinsphase.
  • Ihr Vertrag bleibt mit allen Ansprüchen bestehen. Eine Bestandsübertragung braucht die Genehmigung der BaFin nach § 13 VAG.

Was bedeutet Run-off?

Run-off (englisch für „auslaufen lassen“) beschreibt den Zustand, in dem ein Versicherer für einen Bestand kein Neugeschäft mehr betreibt. Die vorhandenen Verträge werden weitergeführt, bis sie durch Ablauf, Kündigung oder Todesfall enden. Neue Kunden werden für diese Sparte nicht mehr angenommen.

Der Grund liegt meist in der Kapitalintensität älterer Verträge. Klassische Lebens- und Rentenversicherungen mit einem hohen Garantiezins sind in der langen Niedrigzinsphase für Versicherer teuer geworden. Statt den Bestand selbst weiter zu bewirtschaften, geben einige Anbieter ihn ab.

Zwei Formen sind zu unterscheiden:

Form Beschreibung
Interner Run-off Der Versicherer stellt das Neugeschäft ein, verwaltet die Verträge aber selbst weiter.
Externer Run-off Der komplette Bestand wird auf eine spezialisierte Abwicklungsgesellschaft übertragen.

Welche Folgen hat der Run-off für Kunden?

Für Sie als Versicherungsnehmer ändern sich die vertraglich zugesagten Leistungen nicht. Garantiezins, Versicherungssumme und die bereits zugeteilten Überschüsse bleiben erhalten. Beim externen Run-off gehen die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag kraft Gesetzes auf das übernehmende Unternehmen über. § 13 Abs. 5 VAG schließt eine Zustimmung jedes einzelnen Kunden dabei ausdrücklich aus.

Kritisch beobachtet wird vor allem die künftige Überschussbeteiligung. Abwicklungsgesellschaften wirtschaften auf Effizienz und Rendite, was die laufende Verzinsung beeinflussen kann. Die BaFin prüft eine Übertragung deshalb nur, wenn die Belange der Versicherten gewahrt bleiben und die Verpflichtungen dauerhaft erfüllbar sind. Nach Wirksamkeit der Übertragung werden Sie informiert und können Ihren Vertrag kündigen.

Häufige Fragen zu Run-off

Ist mein Geld im Run-off sicher?

Die vertraglich garantierten Leistungen bleiben bestehen und die Übertragung unterliegt der Aufsicht der BaFin. Unsicher ist eher die Höhe künftiger Überschüsse, nicht die Garantie selbst.

Kann ich meinen Vertrag im Run-off kündigen?

Ja. Nach einer Bestandsübertragung haben Sie ein gesetzliches Kündigungsrecht. Ob eine Kündigung sinnvoll ist, hängt vom Garantiezins und dem Wert der Lebensversicherung ab und sollte vorher geprüft werden.

Muss ich einer Übertragung zustimmen?

Nein. Eine Zustimmung der einzelnen Kunden ist gesetzlich nicht vorgesehen. An die Stelle Ihrer Zustimmung tritt die Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.

Quellen und Rechtsgrundlagen

  1. § 13 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), Bestandsübertragungen, gesetze-im-internet.de/vag_2016/__13.html
  2. BaFin, Informationen zu Run-off und Bestandsübertragungen in der Lebensversicherung, bafin.de
  3. Verbraucherzentrale NRW, Lebensversicherungen im Run-off

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Zuletzt aktualisiert am 10.09.2026 · Betreiber: Finanzriese GmbH · Impressum & Zulassung