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Versicherungswiki

Ver·trau·ens·scha·den·ver·si·che·rung

die; Substantiv, feminin · Schutz gegen Untreue

Kurz erklärt

Die Vertrauensschadenversicherung ersetzt Vermögensschäden eines Unternehmens durch vorsätzliche Handlungen eigener Mitarbeiter oder Dritter, etwa Unterschlagung, Betrug oder Diebstahl.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Vertrauensschadenversicherung ersetzt einem Unternehmen eigene Vermögensschäden, die durch vorsätzliche unerlaubte Handlungen entstehen.
  • Verursacher sind meist eigene Mitarbeiter, sogenannte Vertrauenspersonen, seltener außenstehende Dritte.
  • Typische Fälle sind Unterschlagung, Untreue, Diebstahl, Betrug und die Manipulation von Zahlungsvorgängen, auch durch Cybertäuschung.
  • Sie ist eine Eigenschadenversicherung und keine Haftpflichtversicherung: Ersetzt wird der Schaden beim Versicherungsnehmer selbst.

Was ist eine Vertrauensschadenversicherung?

Die Vertrauensschadenversicherung, oft mit VSV abgekürzt, ist eine gewerbliche Versicherung gegen vorsätzliche unerlaubte Handlungen, die einem Unternehmen einen unmittelbaren Vermögensschaden zufügen. Versichert ist der Schaden des Unternehmens selbst, deshalb zählt sie zu den Eigenschadenversicherungen. Darin unterscheidet sie sich klar von einer Haftpflichtversicherung, die Ansprüche geschädigter Dritter reguliert.

Kern der Deckung sind Handlungen sogenannter Vertrauenspersonen. Das sind Personen, denen das Unternehmen Zugang zu Vermögen, Konten oder Waren einräumt, in erster Linie Angestellte, teils auch externe Dienstleister. Ersetzt werden Schäden aus vorsätzlichen Taten wie Unterschlagung, Untreue, Diebstahl, Betrug oder Urkundenfälschung. Viele Bedingungswerke schließen inzwischen auch Schäden durch gezielte Täuschung von außen ein, etwa gefälschte Zahlungsanweisungen beim sogenannten Fake-President-Betrug.

Rechtlich ist die VSV im Versicherungsvertragsgesetz nicht als eigener Vertragstyp geregelt. Sie folgt den allgemeinen Vorschriften der Schadensversicherung und wird über die jeweiligen Versicherungsbedingungen ausgestaltet.

Warum vorsätzliche Taten hier gedeckt sind

Nach § 81 VVG ist der Versicherer von der Leistung frei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbeiführt. Die Vertrauensschadenversicherung umgeht diesen Grundsatz nicht, sondern nutzt seine Grenze: Gedeckt ist der Vorsatz der Vertrauensperson, also eines Mitarbeiters oder Dritten, nicht der Vorsatz des Unternehmens oder der Geschäftsleitung selbst.

Genau das macht die VSV zum Sonderfall. Während die meisten Sparten vorsätzliche Schäden ausschließen, ist der Vorsatz eines Dritten hier die versicherte Gefahr. Handelt dagegen die Unternehmensleitung selbst vorsätzlich zum eigenen Vorteil, greift der Ausschluss nach § 81 VVG, und es besteht kein Anspruch.

Häufige Fragen zu Vertrauensschadenversicherung

Wer braucht eine Vertrauensschadenversicherung?

Vor allem Unternehmen mit hohen Bargeld-, Waren- oder Zahlungsströmen sowie Betriebe, in denen einzelne Mitarbeiter weitreichenden Zugriff auf Vermögenswerte haben.

Was ist der Unterschied zur D&O-Versicherung?

Die D&O-Versicherung schützt Führungskräfte vor Haftungsansprüchen wegen Pflichtverletzungen. Die Vertrauensschadenversicherung ersetzt dem Unternehmen den eigenen Vermögensschaden durch vorsätzliche Taten.

Sind auch Schäden durch externe Betrüger versichert?

Je nach Bedingungswerk ja. Viele Tarife decken heute auch Vermögensschäden durch Täuschung Dritter, etwa gefälschte Überweisungsanweisungen.

Quellen und Rechtsgrundlagen

  1. § 81 VVG, Herbeiführung des Versicherungsfalls, gesetze-im-internet.de
  2. Gesamtverband der Deutschen Versicherer (GDV), Musterbedingungen und Erläuterungen zur Vertrauensschadenversicherung

Redaktion & Aktualität

Zuletzt aktualisiert am 10.09.2026 · Betreiber: Finanzriese GmbH · Impressum & Zulassung