Selbst·be·tei·li·gung
die; Substantiv, feminin · auch: Selbstbehalt, Eigenanteil
Kurz erklärt
Die Selbstbeteiligung ist der vereinbarte Anteil, den Versicherte im Schadenfall selbst zahlen — alles darüber übernimmt die Versicherung. Je höher der Selbstbehalt, desto günstiger der Beitrag; üblich sind 150 Euro (Teilkasko) und 300 Euro (Vollkasko).
Das Wichtigste in Kürze
- Die Selbstbeteiligung (auch: Selbstbehalt, Eigenanteil oder Zuzahlung) ist der festgelegte Anteil, den der Versicherungsnehmer im Schadenfall selbst zahlt — alle Kosten darüber übernimmt die Versicherung.
- Je höher die vereinbarte Selbstbeteiligung, desto günstiger die Prämie — die Vereinbarung der Selbstbeteiligung wirkt direkt auf den monatlichen Beitrag.
- In der Kfz-Versicherung sind 150 Euro Selbstbeteiligung in der Teilkasko und 300 Euro in der Vollkasko üblich — fast alle Kaskoverträge werden mit dieser Vereinbarung geschlossen.
- Sinnvoll ist die Selbstbeteiligung vor allem dort, wo Sie kleine Schäden problemlos selbst bezahlen können und die Höhe der Ersparnis stimmt.
Was bedeutet Selbstbeteiligung?
Die Selbstbeteiligung der Versicherung ist der vertraglich vereinbarte Teil des Schadens, den der Versicherungsnehmer aus eigener Tasche tragen muss. Erst für die Kosten, die über diesen Betrag hinausgehen, kommt die Versicherung auf. Andere Bezeichnungen für dasselbe Prinzip sind Selbstbehalt, Eigenanteil, Zuzahlung oder — vor allem in der Schweiz und in der Krankenversicherung — Franchise. In welcher Höhe die Selbstbeteiligung gilt, steht im Versicherungsschein; sie kann je nach Sparte und Tarif sehr unterschiedlich ausfallen.
Der Zweck ist doppelt: Zum einen erspart die Zuzahlung dem Versicherer die teure Regulierung vieler Bagatellschäden — diese Ersparnis erhält der Kunde über einen geringeren Versicherungsbeitrag zurück. Zum anderen setzt die Selbstbeteiligung einen Anreiz, Schäden zu vermeiden: Wer im Fall des Falles mitzahlt, geht sorgsamer mit dem versicherten Risiko um.
So funktioniert die Selbstbeteiligung im Schadenfall
Ein Beispiel für die Vollkasko mit Selbstbeteiligung von 300 Euro: Nach einem selbst verschuldeten Unfall mit dem Auto kostet die Reparatur 2.000 Euro. Die Versicherung zahlt 1.700 Euro, den restlichen Anteil von 300 Euro trägt der Versicherungsnehmer. Liegt der Schaden dagegen unter dieser Höhe — etwa ein Kratzer für 250 Euro —, muss der Versicherungsnehmer die Rechnung komplett selbst bezahlen; eine Meldung an den Versicherer lohnt dann nicht.
Wichtig zu wissen: Die Selbstbeteiligung fällt in der Regel bei jedem Schadenfall erneut an — außer der Vertrag regelt es anders (etwa in der privaten Krankenversicherung, wo der Selbstbehalt je Kalenderjahr gilt).
Welche Formen der Selbstbeteiligung gibt es?
- Feste (absolute) Selbstbeteiligung: Ein fixer Betrag je Schadenfall, etwa 150 oder 300 Euro — die Höhe wird bei Vertragsschluss festgelegt. Die häufigste Form, Standard in der Kfz-Versicherung und im Rechtsschutz.
- Prozentuale Selbstbeteiligung: Der Eigenanteil beträgt einen Prozentsatz des Schadens, oft kombiniert mit Mindest- und Höchstbetrag — verbreitet in der Wohngebäude- und Elementarschadenversicherung.
- Jährlicher Selbstbehalt: Vor allem in der privaten Krankenversicherung: Bis zur festgelegten Grenze zahlen Versicherte alle Rechnungen selbst, die Kosten darüber übernimmt der Versicherer.
- Zeitliche Selbstbeteiligung: Statt eines Betrags wird ein Zeitraum vereinbart, in dem keine Leistung fließt — etwa Karenztage beim Krankentagegeld. Mehr dazu im Eintrag zur Karenzzeit.
Selbstbeteiligung in der Kfz-Versicherung
Nirgendwo ist die Selbstbeteiligung so verbreitet wie in der Autoversicherung: Praktisch alle Vollkasko- und die große Mehrheit der Teilkasko-Verträge werden mit Selbstbeteiligung abgeschlossen. Üblich ist diese Höhe:
| Versicherung | Übliche Höhe | Wirkung auf den Versicherungsbeitrag |
|---|---|---|
| Teilkasko: Selbstbeteiligung 150 Euro | Standard | deutlich geringerer Beitrag als ohne |
| Vollkasko: 300 Euro, Teilkasko-Anteil 150 Euro | Standard | Ersparnis häufig 20 bis 30 Prozent, desto günstiger die Prämie |
| Kfz-Haftpflicht | keine — sie schützt den Unfallgegner | — |
Die Kombination „300/150″ bedeutet: In der Vollkasko gelten 300 Euro Selbstbeteiligung, in der Teilkasko 150 Euro — etwa bei Glasbruch oder Wildunfall. Mit einem hohen vereinbarten Selbstbehalt lässt sich sparen — je höher der Teil, den Sie selbst tragen, desto günstiger die Prämie, allerdings mit abnehmendem Effekt: Der Sprung von 0 auf 300 Euro bringt oft 100 Euro pro Jahr, der von 300 auf 1.000 Euro deutlich weniger. Vergleichen Sie beim Angebot beide Varianten, bevor Sie die Höhe wählen.
Ein Nebeneffekt lohnt die Rechnung: Nach einem Vollkasko-Schadenfall wird das Auto in der SF-Klasse zurückgestuft, der monatliche Beitrag steigt für Jahre. Kleinere Schäden knapp über der Selbstbeteiligung bezahlen viele Versicherungsnehmer deshalb besser direkt selbst — die Rückstufung in der SF-Klasse kostet sonst mehr, als die Versicherung erstattet.
In welchen Versicherungen ist ein Selbstbehalt üblich?
- Private Krankenversicherung: Tarife mit jährlichem Selbstbehalt (oft 300 bis 1.500 Euro) senken den Versicherungsbeitrag deutlich; für Angestellte ist der Vorteil geringer, weil der Arbeitgeberzuschuss nur auf den Beitrag gezahlt wird, nicht auf die Zuzahlung.
- Rechtsschutzversicherung: Üblich sind 150 bis 300 Euro je Fall; bei manchen Tarifen sinkt die Selbstbeteiligung bereits nach jedem schadenfreien Jahr.
- Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung: Hier erhält man Angebote ohne Selbstbeteiligung meist nur unwesentlich teurer — der Verzicht ist oft der bessere Vorteil.
- Wohngebäude- und Elementarversicherung: Bei Elementarschäden wie Hochwasser ist eine Selbstbeteiligung häufig Pflichtbestandteil des Tarifs.
Wann lohnt sich eine hohe Selbstbeteiligung?
Die Faustregel: Ein vereinbarter Selbstbehalt lohnt sich, wenn die jährliche Ersparnis in einem guten Verhältnis zum Risiko steht — und wenn Sie den Teil im Ernstfall problemlos tragen können. Wer bei der Vereinbarung der Selbstbeteiligung 500 Euro wählt, aber keine Rücklagen hat, spart am falschen Ende. Umgekehrt zahlt drauf, wer für einen Tarif ohne Selbstbeteiligung 30 Prozent mehr zahlt, obwohl er seit Jahren keinen Fall gemeldet hat. Rechnen Sie konkret — Ersparnis in Euro pro Jahr mal erwartete schadenfreie Jahre gegen die Selbstbeteiligung im Schadenfall. Ein Beispiel: 60 Euro günstigere Prämie bei 300 Euro Selbstbeteiligung rechnen sich nach fünf schadenfreien Jahren.
Häufige Fragen zur Selbstbeteiligung
Was ist der Unterschied zwischen Selbstbeteiligung und Selbstbehalt?
Keiner — beide Begriffe bezeichnen denselben Teil des Schadens, den Versicherte selbst tragen. Auch Eigenanteil und Franchise meinen dasselbe Prinzip.
Muss der Versicherungsnehmer die Selbstbeteiligung auch zahlen, wenn er den Schaden nicht verursacht hat?
In der eigenen Kaskoversicherung ja — sie gilt verschuldensunabhängig. Zahlt aber die Haftpflichtversicherung des Verursachers, fällt kein Anteil an.
Wird die Selbstbeteiligung je Jahr oder je Schaden fällig?
In den meisten Sparten bei jedem Schadenfall erneut. Nur in der Krankenversicherung ist der jährliche Selbstbehalt üblich.
Kann ich die Höhe der Selbstbeteiligung nachträglich ändern?
Ja, meist zur nächsten Hauptfälligkeit des Vertrags — wer eine höhere Selbstbeteiligung wählen möchte, senkt den monatlichen Beitrag direkt; eine Absenkung kann der Versicherer von einer Prüfung abhängig machen.
Lohnt sich eine Versicherung ohne Selbstbeteiligung?
Bei günstigen Sparten wie der Privathaftpflicht oft ja. Bei Teilkasko und Vollkasko sowie im Rechtsschutz sind die Kosten für den Komfort dagegen spürbar höher — hier ist die vereinbarte Selbstbeteiligung für die meisten Versicherungsnehmer die günstigere Wahl: Wer 150 Euro (Teilkasko) beziehungsweise 300 Euro (Vollkasko) selbst trägt, spart Jahr für Jahr.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- 1. GDV — Statistik zur Verbreitung von Selbstbehalten in der Kaskoversicherung
- 2. Musterbedingungen AKB (Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung), Regelungen zur Selbstbeteiligung
- 3. § 193 Abs. 3 VVG — Pflicht zur Krankheitskostenversicherung (Begrenzung des Selbstbehalts)
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Zuletzt aktualisiert am 11.07.2026 · Betreiber: Finanzriese GmbH · Impressum & Zulassung